Geprüft am 02. Oktober 2026
12 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
Ein Wärmepumpentarif ist ein günstigerer Stromtarif für eine steuerbare Wärmepumpe mit eigenem Zähler: Laut Verbraucherzentrale NRW kostet er im Schnitt 24 ct/kWh plus rund 140 € Grundpreis im Jahr, Haushaltsstrom dagegen 37,0 ct/kWh (BDEW 2026). Im Beispielhaus mit 5.435 kWh Wärmepumpenstrom sparst du damit rund 570 € im Jahr, mit einem der günstigsten Tarife ab 20,7 ct/kWh bis zu rund 890 €. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe bei drohender Überlastung kurzzeitig drosseln, mindestens 4,2 kW bleiben aber verfügbar.
Das Beispielhaus ist unser einheitliches Rechenbeispiel: ein Einfamilienhaus mit 140 m², Baujahr 1970 bis 1990, teilweise gedämmt, 18.480 kWh Wärmebedarf und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,4. Wie viel Strom dein eigenes Haus braucht, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch.
Der Preisvorteil entsteht nicht aus Großzügigkeit des Versorgers, sondern aus drei gesetzlich geregelten Bausteinen:
Im Beispielhaus mit 5.435 kWh Wärmepumpenstrom sparst du mit einem durchschnittlichen Wärmepumpentarif rund 567 € gegenüber Haushaltsstrom zum Durchschnittspreis. Wie viel es bei dir ist, hängt vor allem davon ab, was du heute für Haushaltsstrom zahlst und wie günstig dein Wärmepumpentarif ist.
| Variante | Rechnung | Stromkosten pro Jahr | Ersparnis gegenüber A |
|---|---|---|---|
| A: Haushaltsstrom, BDEW-Durchschnitt | 5.435 kWh × 37,0 ct | 2.011 € | Basis |
| B: wie A plus § 14a Modul 1 (Netze BW 2026) | 2.011 € minus 147,56 € | 1.864 € | 148 € |
| C: Neukundentarif Haushaltsstrom plus Modul 1 | 5.435 kWh × 31 ct minus 147,56 € | 1.537 € | 474 € |
| D: Wärmepumpentarif, Durchschnitt laut VZ NRW | 5.435 kWh × 24 ct plus 140 € Grundpreis | 1.444 € | 567 € |
| E: Rechenwert unseres Rechners (Verivox-Schnitt der Heizperiode 2025/26: 25,67 ct) | 5.435 kWh × 25 ct | 1.359 € | 652 € |
| F: günstiger Wärmepumpentarif laut Verivox | 5.435 kWh × 20,7 ct | 1.125 € | 886 € |
So liest du die Tabelle: Zahlst du heute Haushaltsstrom zum Durchschnittspreis, bringt der Wärmepumpentarif am meisten. Hast du bereits einen günstigen Neukundentarif (Variante C), lohnt sich der zweite Zähler vor allem mit einem der günstigen Wärmepumpentarife: Variante F liegt rund 412 € unter Variante C. Vergleichen lohnt sich also doppelt.
Für den zweiten Zähler fallen Messkosten an: Das intelligente Messsystem für den Wärmepumpenzähler kostet höchstens 50 € im Jahr. Muss der Zählerschrank erneuert werden, kostet das laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Median 2.966 €. Die gute Nachricht für alle, die neu einbauen: Bei einer neuen Wärmepumpe zählen laut KfW-Infoblatt ↗ die notwendigen Netzanschlüsse und das intelligente Messsystem zu den förderfähigen Kosten.
Hast du deine Wärmepumpe schon vor 2024 in Betrieb genommen, sind die alten Wärmestromtarife laut Verbraucherzentrale NRW häufig günstiger als neue Modul-2-Tarife. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung lohnt sich dann in der Regel nicht.
Öl und Gas werden teurer: Was spart eine Wärmepumpe in deinem Haus?
Laut Heizspiegel 2026 heizt die Wärmepumpe am günstigsten, und die KfW übernimmt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (bei geringem Einkommen bis zu 80 %). Lass dir von Fachbetrieben aus deiner Region kostenlos ausrechnen, was der Umstieg bei dir kostet.
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Modul 2 lohnt sich bei hohem Wärmepumpenverbrauch und eigenem Zählpunkt, laut Verbraucherzentrale NRW meist ab rund 4.000 kWh im Jahr. Modul 1 passt, wenn die Wärmepumpe am Haushaltszähler hängt oder wenig verbraucht. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte und braucht ein intelligentes Messsystem.
| Modul | Was es bringt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1, pauschal | Fester Jahresbetrag aus 80 € plus 20 % des Netzentgelt-Arbeitspreises für 3.750 kWh. Netze BW 2026: 147,56 € brutto, die BNetzA nannte 110 bis 190 € (Stand 2023), die VZ NRW im Schnitt 145 € | Kein separater Zähler nötig, die Wärmepumpe muss aber steuerbar sein |
| Modul 2, prozentual | Der Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt auf 40 %, kein Netz-Grundpreis für den Zählpunkt. Netze BW 2026: 3,61 statt 9,01 ct/kWh brutto | Separater Zählpunkt für die Wärmepumpe |
| Modul 3, zeitvariabel | Seit 1. April 2025: drei Preisstufen über den Tag. Netze BW 2026 (brutto): Niedrigtarif 3,61 ct von 10 bis 14 Uhr, Hochtarif 13,16 ct von 17 bis 22 Uhr, sonst 9,01 ct | Nur zusammen mit Modul 1, nicht mit Modul 2, intelligentes Messsystem |
Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Rechenbeispiel Netze BW: Bei 5.435 kWh spart Modul 2 rund 294 € Netzentgelt, Modul 1 bringt 147,56 €. Rein beim Netzentgelt liegt Modul 2 bei Netze BW damit schon ab rund 2.700 kWh vorn. Rechnest du Grundpreis und Messkosten des zweiten Zählpunkts mit, verschiebt sich die Grenze nach oben: Die Verbraucherzentrale NRW nennt als Faustregel rund 4.000 kWh, Verivox ↗ rund 5.000 kWh.
Modul 3 kannst du nur mit intelligentem Messsystem nutzen. Laut Verivox (Juli 2026) haben viele Netzbetreiber zeitvariable Netzentgelte noch nicht umgesetzt. Frag deshalb bei deinem Netzbetreiber nach, ob und mit welchen Zeitfenstern er Modul 3 anbietet. Das aktuelle Preisblatt von Netze BW ↗ zeigt beispielhaft, wie die Stufen aussehen.
Seit dem 1. Januar 2024 darf der Netzbetreiber neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung bei drohender Netzüberlastung nur vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 kW müssen verfügbar bleiben. Für Altanlagen mit reduziertem Netzentgelt nach altem § 14a gelten die bisherigen Regeln längstens bis 31.12.2028.
Klassische Wärmepumpentarife arbeiteten jahrzehntelang mit Sperrzeiten: Der Netzbetreiber durfte die Stromversorgung der Wärmepumpe zu bestimmten Zeiten unterbrechen, mal mit festen, mal mit rollierenden Zeitfenstern. Für Anlagen, die vor 2024 in Betrieb gingen und für die schon ein reduziertes Netzentgelt abgerechnet wurde, gelten die alten Regeln laut Bundesnetzagentur längstens bis 31.12.2028. Danach werden sie in die neue Regelung überführt. Altanlagen bis 4,2 kW fallen dann aus dem reduzierten Netzentgelt heraus, Bestandsanlagen ohne Steuerungsvereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Du kannst jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln, aber nicht zurück. Tauschst du die alte Wärmepumpe aus, endet der Bestandsschutz.
Für neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW gelten die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG ↗:
Da mindestens 4,2 kW verfügbar bleiben und Gebäude sowie Speicher die Wärme eine Weile halten, lässt sich eine kurze Drosselung gut überbrücken.
Melden musst du sie in der Regel trotzdem, die Steuerungsregeln nach § 14a gelten für sie aber nicht. Laut Bundesnetzagentur sind Anlagen bis 4,2 kW grundsätzlich nicht von den neuen Regeln erfasst, mehrere Geräte derselben Kategorie, etwa zwei Wärmepumpen, werden allerdings zusammengerechnet.
Unabhängig davon verlangt § 19 NAV ↗, dass du dem Netzbetreiber zusätzliche Verbrauchsgeräte mitteilst, wenn sich dadurch die benötigte Leistung erhöht. Die Anmeldung übernimmt meist der Fachbetrieb. Für die KfW-Förderung gilt außerdem eine Bestellpflicht für ein intelligentes Messsystem bei Wärmepumpen aller Leistungsklassen, bei Geräten ohne § 14a-Pflicht genügt laut KfW das Messsystem ohne Steuerungseinrichtung. Wie Anmeldung und Einbau ablaufen, beschreibt der Ratgeber Wärmepumpe einbauen.
Für eine Wärmepumpe mit § 14a-Vereinbarung darf der Messstellenbetreiber dir höchstens 50 € im Jahr für das intelligente Messsystem berechnen, für die Steuerungseinrichtung kommen höchstens weitere 50 € im Jahr dazu (§ 30 MsbG ↗). Lässt du das Messsystem auf eigenen Wunsch vorzeitig einbauen, darf er dafür einmalig höchstens 100 € verlangen.
Für die meisten Wärmepumpen ist ein günstiger Wärmepumpentarif mit Modul 2 derzeit die sicherere Wahl, ein dynamischer Tarif lohnt sich vor allem mit großem Speicher, PV-Anlage oder E-Auto. Seit 2025 müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten, allerdings nur für Kunden mit intelligentem Messsystem (§ 41a EnWG ↗).
Drei Punkte sprechen für einen nüchternen Blick:
Interessant wird ein dynamischer Tarif, wenn die Wärmepumpe Warmwasser und Pufferspeicher gezielt in günstige Stunden legen kann und Modul 3 dazukommt. Wie dynamische Tarife im Detail funktionieren, erklärt unser Schwesterportal im Beitrag zu dynamischen Stromtarifen mit Photovoltaik ↗. Hintergründe zur Netzsteuerung liefert der Ratgeber zu § 14a EnWG bei photovoltaikgenie.de ↗.
Bei Photovoltaik sind drei Zählerkonzepte üblich: ein Zähler mit Haushaltsstrom plus Modul 1, die Kaskadenmessung oder zwei getrennte Zähler, nur die Kaskade verbindet PV-Strom und Wärmepumpentarif. Der Grund: Der Wärmepumpentarif braucht einen eigenen Zählpunkt, dein PV-Strom fließt aber über den Haushaltszähler.
Im Feldtest des Fraunhofer ISE deckten Häuser mit Wärmepumpe und PV ohne Batteriespeicher 25 bis 40 % ihres gesamten Strombedarfs selbst, mit Batterie 32 bis 62 % (je drei Anlagen). Je höher dieser Anteil, desto weniger fällt der Tarif für den Restbezug ins Gewicht. Wie du beides am besten kombinierst, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe und Photovoltaik.
2027 steigen die Netzkosten leicht: Die Übertragungsnetzentgelte erhöhen sich vorläufig von 2,86 auf 3,54 ct/kWh, also um 0,68 ct netto, weil der Bundeszuschuss von 6,5 auf 5,525 Mrd. € sinken soll. Verivox erwartet ↗ dadurch rund 0,24 ct/kWh höhere Verteilnetzentgelte, für einen Haushalt mit 4.000 kWh etwa 10 € im Jahr.
Zum Vergleich: Heizöl kostet laut Tecson 83 % mehr als vor einem Jahr, Gas für Neukunden rund 12 ct/kWh statt rund 8 ct Anfang 2026. Der Kostenvorsprung der Wärmepumpe wächst also eher. Wie es bei Gas weitergehen kann, zeigt die Gaspreis-Prognose, alle Heizarten im Vergleich der Ratgeber Heizkosten 2026 und 2027.
Achte vor allem darauf, ob der Tarif für dein Inbetriebnahmedatum gilt, ob die Netzentgeltreduktion schon im Arbeitspreis steckt und wie hoch der Grundpreis ist. Die Verbraucherzentrale NRW fand große Unterschiede zwischen den Anbietern.
Planst du eine neue Wärmepumpe, kläre Tarif, Modul und Zählerkonzept gleich mit dem Fachbetrieb. Im Wärmepumpen-Check kannst du kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region vergleichen, der Wärmepumpen-Rechner zeigt dir die Betriebskosten für dein Haus. Und die Förderung bringt bei Antrag bis 31.01.2027 im Einfamilienhaus bis zu 12.880 €, ab 01.02.2027 sind es nur noch 11.445 €. Weitere Spartipps für den laufenden Betrieb findest du im Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch senken.
Häufige Fragen
Ja, Wärmepumpentarife mit Modul 2 setzen einen eigenen Zählpunkt voraus, über den der Verbrauch der Wärmepumpe getrennt gemessen wird. Die Pauschale nach Modul 1 bekommst du auch am gemeinsamen Haushaltszähler, bei Netze BW sind das 2026 genau 147,56 € im Jahr. Laut Verbraucherzentrale NRW lohnt sich der zweite Zähler meist ab rund 4.000 kWh Wärmepumpenstrom.
Bei Anlagen, die seit 2024 in Betrieb gegangen sind, darf er den Bezug nur vorübergehend und nur bei drohender Überlastung des lokalen Netzes drosseln, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar. Kann deine Wärmepumpe technisch nur ein- und ausschalten, wird sie in diesem Fall allerdings ausgeschaltet. Ältere Anlagen, für die schon vor 2024 ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG abgerechnet wurde, laufen längstens bis Ende 2028 nach den alten Regeln weiter.
Das hängt vom Verbrauch ab. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 %: Bei Netze BW (2026: 9,01 ct/kWh brutto) spart das im Beispielhaus mit 5.435 kWh rund 294 € im Jahr, Modul 1 bringt dort pauschal 147,56 €. Weil der zweite Zählpunkt eigene Grund- und Messkosten hat, nennt die Verbraucherzentrale NRW rund 4.000 kWh als Faustregel für Modul 2.
Ja, für Wärmepumpen mit KfW-Förderantrag ab dem 21.07.2026 musst du ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung bestellen. Das einmalige Einbauentgelt zählt zu den förderfähigen Kosten. Im laufenden Betrieb darf der Messstellenbetreiber bei § 14a-Anlagen höchstens 50 € im Jahr plus bis zu 50 € für die Steuerung verlangen.
In der Regel nicht: Laut Verbraucherzentrale NRW sind Wärmestromtarife nach der alten Regelung häufig günstiger als neue Tarife mit Modul 2. Anlagen mit reduziertem Netzentgelt nach altem § 14a laufen längstens bis 31.12.2028 weiter. Ein Wechsel in die neue Regelung ist freiwillig jederzeit möglich, ein Zurück aber nicht.
Nur leicht: Die Übertragungsnetzentgelte steigen vorläufig um 0,68 ct/kWh netto, Verivox erwartet dadurch rund 0,24 ct/kWh höhere Verteilnetzentgelte. Für das Beispielhaus mit 5.435 kWh wären das rund 13 € im Jahr, mit Modul 2 fällt die Erhöhung beim Netzentgelt-Arbeitspreis nur zu 40 % an. Heizöl kostet dagegen laut Tecson 83 % mehr als vor einem Jahr.
Andreas Mali
Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie
Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik
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