10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-08-27
Ein Wärmepumpentarif ist ein Sonderstromtarif für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, der über einen eigenen Zähler abgerechnet wird. Während Haushaltsstrom 2026 im Schnitt rund 37 ct/kWh kostet (BDEW-Strompreisanalyse), liegen Wärmepumpentarife typischerweise bei 20 bis 26 ct/kWh. Der Preisvorteil kommt nicht aus Großzügigkeit des Versorgers, sondern aus zwei Bausteinen:
Die Kehrseite: Du brauchst einen separaten Zählpunkt und akzeptierst die netzorientierte Steuerung. Beides ist weniger dramatisch, als es klingt.
Klassische Wärmepumpentarife arbeiteten jahrzehntelang mit Sperrzeiten: Der Netzbetreiber durfte die Wärmepumpe je nach Vertrag bis zu dreimal täglich für maximal zwei Stunden komplett abschalten, zwischen zwei Sperrungen musste mindestens so lange Betrieb möglich sein wie die Sperrung selbst. Für Anlagen, die vor 2024 mit einer solchen Vereinbarung in Betrieb gingen, gilt laut Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist bis 31.12.2028 – danach werden sie in die neue Regelung überführt. Bestandsanlagen ohne Steuerungsvereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für alle neuen Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung der neue § 14a EnWG:
In der Praxis puffern Gebäudemasse, Pufferspeicher und Warmwasserspeicher solche Eingriffe ohne spürbaren Komfortverlust.
Im Gegenzug für die Steuerbarkeit bekommst du ein reduziertes Netzentgelt. Die Bundesnetzagentur hat dafür drei Module festgelegt, zwischen denen du wählst:
| Modul | Was es bringt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1 – pauschal | Fester Jahresabschlag vom Netzentgelt; je nach Netzgebiet 110–190 €/Jahr (BNetzA, Stand 2023) | Funktioniert auch mit dem normalen Haushaltszähler, keine Sondermessung nötig |
| Modul 2 – prozentual | Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % reduziert (du zahlst 40 %), kein Grundpreis für den Zählpunkt | Separater Zählpunkt für die Wärmepumpe; typische Basis der Wärmepumpentarife |
| Modul 3 – zeitvariabel | Seit 1. April 2025: drei Preisstufen (Hoch-, Standard-, Niedrigtarif) für die Netzentgelte über den Tag | Nur in Kombination mit Modul 1, Smart Meter erforderlich |
Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Faustregel: Je höher der Stromverbrauch der Wärmepumpe, desto eher lohnt Modul 2 – bei 6.000 kWh und einem angenommenen Netzentgelt-Arbeitspreis von 8 ct/kWh spart Modul 2 rund 290 € im Jahr, Modul 1 dagegen pauschal 110 bis 190 €. Bei kleinen Verbräuchen unter etwa 3.000 kWh kann Modul 1 vorn liegen, zumal der zweite Zähler eigene Grundkosten verursacht.
Eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe im sanierten Einfamilienhaus verbraucht rund 6.000 kWh Strom pro Jahr. So wirken sich die Varianten aus (Wärmepumpentarife enthalten die § 14a-Reduzierung nach Modul 2 in der Regel bereits; für den zweiten Zähler sind 120 €/Jahr Grund- und Messkosten angenommen):
| Variante | Preis | Stromkosten | Ersparnis vs. Haushaltsstrom |
|---|---|---|---|
| A: Haushaltsstrom, ein Zähler | 37 ct/kWh | 2.220 € | – |
| B: Haushaltsstrom + Modul 1 | 37 ct/kWh − 110 bis 190 € | 2.030–2.110 € | 110–190 € |
| C: Wärmepumpentarif 26 ct, zweiter Zähler | 26 ct/kWh + 120 € | 1.680 € | 540 € |
| D: Wärmepumpentarif 23 ct, zweiter Zähler | 23 ct/kWh + 120 € | 1.500 € | 720 € |
| E: Wärmepumpentarif 20 ct, zweiter Zähler | 20 ct/kWh + 120 € | 1.320 € | 900 € |
Die Einmalkosten für den zusätzlichen Zählerplatz (Elektriker, meist einige hundert Euro) amortisieren sich damit in der Regel im ersten Jahr. Wer deutlich weniger verbraucht – etwa 3.000 kWh im Neubau – spart entsprechend weniger und sollte Variante B ernsthaft prüfen.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist der Einbau eines intelligenten Messsystems seit 2025 Pflichtprogramm. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: Nach § 30 MsbG darf der Messstellenbetreiber dir für den Smart Meter an einem Zählpunkt mit § 14a-Vereinbarung maximal 50 € pro Jahr berechnen, für die Steuerungseinrichtung noch einmal bis zu 50 €. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 ist die Bestellung des Smart Meters sogar Fördervoraussetzung – und die Wärmepumpe muss eine digitale Schnittstelle (EEBUS) zur netzorientierten Steuerung mitbringen.
Mit dem Smart Meter öffnet sich die nächste Tür: Seit dem 1. Januar 2025 muss dir jeder Stromlieferant nach § 41a EnWG einen dynamischen Tarif anbieten, dessen Preis stündlich der Börse folgt. Eine Wärmepumpe ist dafür der ideale Verbraucher: Warmwasser und Pufferspeicher lassen sich in günstige Stunden verschieben, und Modul 3 belohnt das zusätzlich mit niedrigeren Netzentgelten im Niedrigtarif-Fenster. Wie dynamische Tarife im Detail funktionieren, erklärt unser Schwesterportal im Beitrag zu dynamischen Stromtarifen mit Photovoltaik ↗; Hintergründe zur Netzsteuerung liefert der Ratgeber zu § 14a EnWG ↗.
Hier kollidieren zwei Sparziele: Der Wärmepumpentarif braucht einen eigenen Zählpunkt, dein PV-Strom fließt aber über den Haushaltszähler. Drei Wege sind üblich:
Die Fraunhofer-Feldstudie „WP-QS im Bestand" hat gemessen, dass Wärmepumpenhaushalte mit PV 25 bis 40 % Autarkie ohne Speicher erreichen, mit Speicher bis 62 %. Je höher dieser Anteil, desto weniger fällt der Tarif für den Restbezug ins Gewicht.
Ein Wärmepumpentarif mit eigenem Zähler spart bei 6.000 kWh realistisch 500 bis 900 € im Jahr – die Dimmung auf 4,2 kW nach § 14a EnWG ist dafür ein fairer Preis. Wer PV hat oder wenig verbraucht, prüft Modul 1 am Haushaltszähler. Welche Variante bei deinem Verbrauch vorn liegt, rechnet der Wärmepumpen-Check mit deinen Zahlen durch.