Wärmepumpentarif 2026: § 14a EnWG, Sperrzeiten & bis 900 € sparen

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10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-08-27

Was ist ein Wärmepumpentarif – und warum ist er günstiger?

Ein Wärmepumpentarif ist ein Sonderstromtarif für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, der über einen eigenen Zähler abgerechnet wird. Während Haushaltsstrom 2026 im Schnitt rund 37 ct/kWh kostet (BDEW-Strompreisanalyse), liegen Wärmepumpentarife typischerweise bei 20 bis 26 ct/kWh. Der Preisvorteil kommt nicht aus Großzügigkeit des Versorgers, sondern aus zwei Bausteinen:

Die Kehrseite: Du brauchst einen separaten Zählpunkt und akzeptierst die netzorientierte Steuerung. Beides ist weniger dramatisch, als es klingt.

Sperrzeiten und die 4,2-kW-Regel

Klassische Wärmepumpentarife arbeiteten jahrzehntelang mit Sperrzeiten: Der Netzbetreiber durfte die Wärmepumpe je nach Vertrag bis zu dreimal täglich für maximal zwei Stunden komplett abschalten, zwischen zwei Sperrungen musste mindestens so lange Betrieb möglich sein wie die Sperrung selbst. Für Anlagen, die vor 2024 mit einer solchen Vereinbarung in Betrieb gingen, gilt laut Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist bis 31.12.2028 – danach werden sie in die neue Regelung überführt. Bestandsanlagen ohne Steuerungsvereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für alle neuen Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung der neue § 14a EnWG:

In der Praxis puffern Gebäudemasse, Pufferspeicher und Warmwasserspeicher solche Eingriffe ohne spürbaren Komfortverlust.

§ 14a EnWG: Modul 1, 2 oder 3 – welches passt zu dir?

Im Gegenzug für die Steuerbarkeit bekommst du ein reduziertes Netzentgelt. Die Bundesnetzagentur hat dafür drei Module festgelegt, zwischen denen du wählst:

ModulWas es bringtVoraussetzung
Modul 1 – pauschalFester Jahresabschlag vom Netzentgelt; je nach Netzgebiet 110–190 €/Jahr (BNetzA, Stand 2023)Funktioniert auch mit dem normalen Haushaltszähler, keine Sondermessung nötig
Modul 2 – prozentualArbeitspreis des Netzentgelts um 60 % reduziert (du zahlst 40 %), kein Grundpreis für den ZählpunktSeparater Zählpunkt für die Wärmepumpe; typische Basis der Wärmepumpentarife
Modul 3 – zeitvariabelSeit 1. April 2025: drei Preisstufen (Hoch-, Standard-, Niedrigtarif) für die Netzentgelte über den TagNur in Kombination mit Modul 1, Smart Meter erforderlich

Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Faustregel: Je höher der Stromverbrauch der Wärmepumpe, desto eher lohnt Modul 2 – bei 6.000 kWh und einem angenommenen Netzentgelt-Arbeitspreis von 8 ct/kWh spart Modul 2 rund 290 € im Jahr, Modul 1 dagegen pauschal 110 bis 190 €. Bei kleinen Verbräuchen unter etwa 3.000 kWh kann Modul 1 vorn liegen, zumal der zweite Zähler eigene Grundkosten verursacht.

Rechenbeispiel: 6.000 kWh im Jahr

Eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe im sanierten Einfamilienhaus verbraucht rund 6.000 kWh Strom pro Jahr. So wirken sich die Varianten aus (Wärmepumpentarife enthalten die § 14a-Reduzierung nach Modul 2 in der Regel bereits; für den zweiten Zähler sind 120 €/Jahr Grund- und Messkosten angenommen):

VariantePreisStromkostenErsparnis vs. Haushaltsstrom
A: Haushaltsstrom, ein Zähler37 ct/kWh2.220 €
B: Haushaltsstrom + Modul 137 ct/kWh − 110 bis 190 €2.030–2.110 €110–190 €
C: Wärmepumpentarif 26 ct, zweiter Zähler26 ct/kWh + 120 €1.680 €540 €
D: Wärmepumpentarif 23 ct, zweiter Zähler23 ct/kWh + 120 €1.500 €720 €
E: Wärmepumpentarif 20 ct, zweiter Zähler20 ct/kWh + 120 €1.320 €900 €

Die Einmalkosten für den zusätzlichen Zählerplatz (Elektriker, meist einige hundert Euro) amortisieren sich damit in der Regel im ersten Jahr. Wer deutlich weniger verbraucht – etwa 3.000 kWh im Neubau – spart entsprechend weniger und sollte Variante B ernsthaft prüfen.

Smart Meter, dynamische Tarife und Modul 3

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist der Einbau eines intelligenten Messsystems seit 2025 Pflichtprogramm. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: Nach § 30 MsbG darf der Messstellenbetreiber dir für den Smart Meter an einem Zählpunkt mit § 14a-Vereinbarung maximal 50 € pro Jahr berechnen, für die Steuerungseinrichtung noch einmal bis zu 50 €. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 ist die Bestellung des Smart Meters sogar Fördervoraussetzung – und die Wärmepumpe muss eine digitale Schnittstelle (EEBUS) zur netzorientierten Steuerung mitbringen.

Mit dem Smart Meter öffnet sich die nächste Tür: Seit dem 1. Januar 2025 muss dir jeder Stromlieferant nach § 41a EnWG einen dynamischen Tarif anbieten, dessen Preis stündlich der Börse folgt. Eine Wärmepumpe ist dafür der ideale Verbraucher: Warmwasser und Pufferspeicher lassen sich in günstige Stunden verschieben, und Modul 3 belohnt das zusätzlich mit niedrigeren Netzentgelten im Niedrigtarif-Fenster. Wie dynamische Tarife im Detail funktionieren, erklärt unser Schwesterportal im Beitrag zu dynamischen Stromtarifen mit Photovoltaik ↗; Hintergründe zur Netzsteuerung liefert der Ratgeber zu § 14a EnWG ↗.

Kombination mit Photovoltaik: Was gilt beim Zähler?

Hier kollidieren zwei Sparziele: Der Wärmepumpentarif braucht einen eigenen Zählpunkt, dein PV-Strom fließt aber über den Haushaltszähler. Drei Wege sind üblich:

  1. Ein Zähler, Haushaltsstrom + Modul 1: Die Wärmepumpe nutzt vollen PV-Strom, Netzbezug kostet Haushaltspreis abzüglich der Pauschale. Sinnvoll bei großer PV-Anlage und kleinem Wärmepumpenverbrauch.
  2. Kaskadenmessung: Der Wärmepumpenzähler hängt hinter dem Haushaltszähler; PV-Überschuss erreicht die Wärmepumpe, Netzbezug wird zum Wärmepumpentarif abgerechnet. Nicht jeder Netzbetreiber bietet das an – vorher nachfragen.
  3. Zwei getrennte Zähler: Klare Abrechnung, aber kein PV-Strom für die Wärmepumpe – meist die schlechteste Lösung bei vorhandener PV.

Die Fraunhofer-Feldstudie „WP-QS im Bestand" hat gemessen, dass Wärmepumpenhaushalte mit PV 25 bis 40 % Autarkie ohne Speicher erreichen, mit Speicher bis 62 %. Je höher dieser Anteil, desto weniger fällt der Tarif für den Restbezug ins Gewicht.

Fazit

Ein Wärmepumpentarif mit eigenem Zähler spart bei 6.000 kWh realistisch 500 bis 900 € im Jahr – die Dimmung auf 4,2 kW nach § 14a EnWG ist dafür ein fairer Preis. Wer PV hat oder wenig verbraucht, prüft Modul 1 am Haushaltszähler. Welche Variante bei deinem Verbrauch vorn liegt, rechnet der Wärmepumpen-Check mit deinen Zahlen durch.

Quellen und weiterführende Links

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Häufige Fragen

Brauche ich für den Wärmepumpentarif einen zweiten Stromzähler?
Ja. Wärmepumpentarife setzen einen eigenen Zählpunkt voraus, über den der Verbrauch der Wärmepumpe getrennt gemessen und abgerechnet wird. Nur die Pauschale nach Modul 1 des § 14a EnWG bekommst du auch am gemeinsamen Haushaltszähler.
Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?
Bei Anlagen, die seit 2024 in Betrieb gegangen sind, nicht mehr. Er darf den Bezug im Engpassfall nur vorübergehend auf mindestens 4,2 kW dimmen. Ältere Anlagen mit klassischer Sperrzeitvereinbarung laufen bis Ende 2028 nach den alten Regeln weiter.
Lohnt sich Modul 2 gegenüber Modul 1?
Das hängt vom Verbrauch ab. Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 % und bringt bei 6.000 kWh grob 250 bis 300 € im Jahr, Modul 1 pauschal 110 bis 190 €. Unter etwa 3.000 kWh oder bei großer PV-Anlage kann Modul 1 am gemeinsamen Zähler die bessere Wahl sein.
Was kostet mich der Smart Meter für die Wärmepumpe?
Nach § 30 MsbG darf der Messstellenbetreiber bei einem Zählpunkt mit § 14a-Vereinbarung höchstens 50 € pro Jahr für das intelligente Messsystem und bis zu 50 € für die Steuerungseinrichtung berechnen. Seit der BEG-Reform 2026 ist die Bestellung des Smart Meters außerdem Voraussetzung für die Förderung.

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