Baden-Württemberg hat aktuell kein landesweites Zuschussprogramm für Wärmepumpen in Privathaushalten – das Herzstück ist die BEG-Bundesförderung (KfW 458). Zusätzlich fördern einzelne Kommunen: Stuttgart zahlt 300 € je kW Heizleistung, Freiburg nimmt ab 2027 wieder Anträge an.
Die Stadt Stuttgart fördert klimafreundliche Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden – Wärmepumpen mit einem Zuschuss je Kilowatt Heizleistung (Förderrichtlinie gültig ab 01.05.2026). Träger ist die Stadt, nicht die Stadtwerke. 300 € je kW Heizleistung
Freiburg fördert Wärmepumpen beim Austausch fossiler Heizungen über das Programm „Klimafreundlich Wohnen". Achtung: Die Mittel für 2026 sind vollständig ausgeschöpft – neue Anträge sind erst ab 01.01.2027 möglich. Mittel 2026 ausgeschöpft – Anträge wieder ab 01.01.2027
Das Landesprogramm Klimaschutz-Plus richtet sich seit 2026 ausschließlich an Kommunen; die Antragstellung für Private endete am 15.07.2025. Wärmepumpen/Anlagentechnik waren zuletzt ohnehin nicht Fördergegenstand. Keine Anträge für Privatpersonen möglich
Baden-Württemberg ist Öl-Land: Rund 33 % der Wohngebäude werden laut Zensus 2022 mit Heizöl beheizt, nur etwa 40 % mit Gas – dazu kommt ein bundesweit hoher Holz-Anteil von rund 10 %. Wärmepumpen liefen 2022 in gut 5 % der Wohngebäude. Für dich heißt das: Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) für den Austausch einer Ölheizung greift hier besonders oft – und der Rückbau des Öltanks gehört meist mit in die Kalkulation.
Baden-Württemberg ist das Erdwärmesonden-Land Nummer eins: Bis Januar 2026 waren beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) rund 60.100 Sonden gemeldet, mit Schwerpunkten im Großraum Stuttgart und im Voralpenraum; auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald und im Nordosten sind sie seltener. Jede Bohrung muss vor Beginn beim Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) angezeigt werden, die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS) sind verbindlich. Das Geothermie-Informationssystem des LGRB ↗ zeigt dir vorab, ob dein Standort geeignet ist.
Baden-Württemberg war Vorreiter: Das Klimaschutzgesetz des Landes verpflichtete bereits die Stadtkreise und Großen Kreisstädte zur Wärmeplanung; seit der Novelle gilt darin das Zieljahr 2040 – passend zum Landesziel der Klimaneutralität. Prüfe auf Wärmeplanung BW ↗, ob dein Quartier als Wärmenetz-Eignungsgebiet oder für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen ist. Für alle übrigen Gemeinden gilt die Bundesfrist 30.06.2028.
Das vom Umweltministerium finanzierte Programm Zukunft Altbau ↗ (umgesetzt von der KEA-BW) berät Eigentümer kostenfrei und neutral – telefonisch unter 08000 12 33 33 (Mo–Fr 9–13 Uhr) und mit dem Online-„Wegweiser Wärmepumpe". Abstandsflächen für Außengeräte sind in Baden-Württemberg nicht einheitlich geregelt – frag vor der Aufstellung beim Bauamt nach, die Schallwerte der TA Lärm gelten in jedem Fall.