Geprüft am 23. Oktober 2026
Baden-Württemberg hat aktuell kein landesweites Zuschussprogramm für Wärmepumpen in Privathaushalten, das Herzstück ist die BEG-Bundesförderung (KfW 458). Das Land ergänzt sie nur mit einem Förderdarlehen der L-Bank. Zuschüsse gibt es kommunal: Stuttgart zahlt 300 € je kW Heizleistung (Mittel 2026 ausgeschöpft, Auszahlung ab 2027), Freiburg nimmt ab 2027 wieder Anträge an.
Baden-Württemberg führt derzeit 4 Landesprogramme zusätzlich zur Bundesförderung der KfW. Jeder Eintrag nennt Förderhöhe und Voraussetzungen, Stand Oktober 2026.
Die Stadt Stuttgart fördert klimafreundliche Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, Wärmepumpen mit einem festen Zuschuss je Kilowatt Heizleistung (Förderrichtlinie gültig ab 01.05.2026). Achtung: Die Fördermittel für 2026 sind laut Stadt ausgeschöpft. Du kannst den Antrag weiter stellen, ausgezahlt wird aber erst ab 2027. Träger ist die Stadt, nicht die Stadtwerke. 300 € je kW Heizleistung (max. 100.000 € je Antrag, 10 % Bonus z. B. mit FamilienCard). Auszahlung erst ab 2027
Freiburg fördert über „Klimafreundlich Wohnen" (Baustein 2) den Ersatz besonders ineffizienter fossiler Heizungen oder Nachtspeicheröfen, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe, mit einer Pauschale, gekoppelt an die BEG-Förderung. Achtung: Die Mittel für 2026 sind vollständig ausgeschöpft, neue Anträge sind erst ab 01.01.2027 möglich. Pauschal bis 1.000 €, max. 20 % der Kosten (Richtlinie 2024). Mittel 2026 ausgeschöpft, Anträge wieder ab 01.01.2027
Die L-Bank ergänzt die BEG-Heizungsförderung der KfW mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen, das du über deine Hausbank beantragst. Es ist kein Zuschuss: Die frühere Klimaprämie als Tilgungszuschuss gibt es für Zusagen seit 01.01.2025 nicht mehr. Darlehen von 5.000 € bis in der Regel 200.000 € je Wohneinheit (kein Zuschuss)
Das bisherige Landesprogramm Klimaschutz-Plus ist beendet, zuletzt waren Anträge im Beratungsteil bis 15.07.2025 möglich. Es richtete sich an Kommunen, Unternehmen, Vereine und kirchliche Einrichtungen, nicht an private Hauseigentümer. Die Nachfolgeprogramme „Klimaschutz-Plus für Kommunen" (Teil 1 seit 21.07.2025, Teil 2 seit 01.02.2026) sind Kommunen vorbehalten. Keine Anträge für Privatpersonen möglich
Heizstruktur, Erdwärme-Genehmigung, Wärmeplanung und Beratung: alle Angaben aus Landesbehörden und Zensus 2022, Stand Oktober 2026.
Baden-Württemberg ist Öl-Land: Rund 33 % der Wohngebäude werden laut Zensus 2022 mit Heizöl beheizt, nur etwa 40 % mit Gas. Dazu kommt ein bundesweit hoher Holz-Anteil von rund 10 %. Wärmepumpen liefen 2022 in gut 5 % der Wohngebäude. Für dich heißt das: Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) für den Austausch einer Ölheizung greift hier besonders oft, und der Rückbau des Öltanks gehört meist mit in die Kalkulation.
Baden-Württemberg ist das Erdwärmesonden-Land Nummer eins: Bis Januar 2026 waren beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) rund 60.100 Sonden gemeldet, mit Schwerpunkten im Großraum Stuttgart und im Voralpenraum, auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald und im Nordosten sind sie seltener. Für eine Erdwärmesonde brauchst du eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde (Landratsamt bzw. Stadtkreis), zusätzlich wird die Bohrung beim LGRB im Regierungspräsidium Freiburg angezeigt. Die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS) sind verbindlich, Bohrfirmen brauchen unter anderem eine Haftpflichtversicherung über mindestens 8 Mio. €. Das Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (ISONG) ↗ des LGRB zeigt dir vorab, welche Einschränkungen für Bohrungen an deinem Standort gelten.
Baden-Württemberg war Vorreiter: Das Klimaschutzgesetz des Landes verpflichtete schon vor dem Bundesgesetz die Stadtkreise und Großen Kreisstädte zur Wärmeplanung, Zieljahr für die klimaneutrale Wärmeversorgung ist im Land 2040. Seit August 2025 sind per Landesgesetz alle Gemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet: Städte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle übrigen bis 30.06.2028, bereits vorliegende Pläne genießen Bestandsschutz. Den Stand in deiner Gemeinde zeigt die Karte zur kommunalen Wärmeplanung im Energieatlas BW ↗. Ob dein Quartier als Wärmenetz-Eignungsgebiet oder für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen ist, steht im Wärmeplan deiner Gemeinde.
Das vom Umweltministerium finanzierte Programm Zukunft Altbau ↗ (umgesetzt von der KEA-BW) berät Eigentümer kostenfrei und neutral: telefonisch unter 08000 12 33 33 (Mo–Fr 9–13 Uhr) und mit dem Online-„Wegweiser Wärmepumpe". Für das Außengerät ist die Landesbauordnung großzügig: Wärmepumpen brauchen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 LBO in der Regel keinen eigenen Grenzabstand und dürfen auch in Abstandsflächen stehen (bauliche Anlagen bis 2,5 m Höhe oder 25 m² Wandfläche), an Bestandsgebäuden ist die Aufstellung grundsätzlich verfahrensfrei. Die Schallwerte der TA Lärm gelten trotzdem, daraus können sich Mindestabstände zum Nachbarn ergeben.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung in Baden-Württemberg
Ein landesweites Zuschussprogramm für private Wärmepumpen gibt es derzeit nicht, die zentrale Förderung ist die BEG-Bundesförderung (bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 %). Das Land ergänzt sie nur mit dem Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank. Kommunal fördert Stuttgart mit 300 € je kW Heizleistung, die Mittel für 2026 sind aber ausgeschöpft (Anträge weiter möglich, Auszahlung ab 2027). Freiburg nimmt ab 01.01.2027 wieder Anträge an, Heidelberg fördert seit 01.07.2026 nur noch Photovoltaik.
Ja. Nach dem Klimaschutzgesetz des Landes gilt eine Photovoltaik-Pflicht für neue Gebäude und seit 01.01.2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen: Die PV-Module müssen mindestens 60 % der für Solarnutzung geeigneten Dachfläche belegen. Für die Heizung gilt zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG): Tauschst du in einem vor 2009 errichteten Gebäude die Heizung, müssen 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden, und zwar innerhalb von 18 Monaten bei der unteren Baurechtsbehörde. Das gilt auch nach dem Wegfall der bundesweiten 65-%-Pflicht durch das GModG weiter. Eine Wärmepumpe ist eine der anerkannten Erfüllungsoptionen.
Ja, gerade in höheren Lagen des Schwarzwalds mit kälteren Wintern ist eine Sole-Wasser-Wärmepumpe besonders vorteilhaft, da die konstante Erdtemperatur bei kalten Außentemperaturen eine höhere Effizienz bietet als eine Luft-Wasser-WP.
Diese drei Seiten bringen dich nach der Förderfrage weiter: die Anleitung für den Antrag, der Fahrplan der sinkenden Sätze ab 2027 und der Kostenrechner für dein Haus.
Andreas Mali
Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie
Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik
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