Wärmepumpe Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
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10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-08-27
Der Weg zum Zuschuss: Antragstellung über die KfW in fünf Schritten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe so attraktiv wie nie zuvor. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 % auf die förderfähigen Kosten können Sie Tausende Euro sparen. In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Förderung erfolgreich beantragen.
Überblick: Welche Förderung gibt es 2026?
Bundesförderung BEG (Einzelmaßnahmen)
Die BEG-Förderung für den Heizungstausch wird über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt. Die Zuschüsse setzen sich modular zusammen:
| Förderkomponente | Zuschuss | Bedingung |
|---|
| Grundförderung | 30 % | Jede förderfähige Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Kohle, Nachtspeicher, Gasetagen; Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren); sinkt ab 02/2027 schrittweise |
| Einkommensbonus | 10–40 % | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zvE; +10.000 € Familien-Freibetrag |
| Effizienzbonus | entfallen (21.07.2026) | Der frühere 5-%-Bonus wurde gestrichen; natürliche Kältemittel werden ab 01.01.2028 Fördervoraussetzung |
| Maximale Förderquote | 70–80 % | Deckel 70 %; 80 % nur in Kombination mit dem 40-%-Einkommensbonus |
Achtung: Ab Februar 2027 sinkt die Förderung halbjährlich – der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft um 4 Prozentpunkte je Halbjahr, die förderfähigen Höchstkosten um jeweils 750 €. Alle Stufen mit Rechenbeispielen finden Sie im
Degressions-Fahrplan.
Förderfähige Kosten
- Erste Wohneinheit: max. 28.000 € förderfähig (sinkt ab 02/2027 um 750 € je Halbjahr)
- Jede weitere Wohneinheit (2–6): max. 15.000 €
- Ab 7. Wohneinheit: max. 8.000 €
Maximaler Zuschuss für ein Einfamilienhaus: 28.000 € × 80 % =
22.400 € (80 % nur mit dem 40-%-Einkommensbonus; sonst Deckel 70 % = 19.600 €)
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch:
- Wärmepumpengerät und Zubehör
- Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
- Demontage der alten Heizung
- Installation und Inbetriebnahme
- Hydraulischer Abgleich
- Anpassung des Wärmeverteilsystems (z. B. neue Heizkörper, Fußbodenheizung nachrüsten)
- Erdsondenbohrung oder Flächenkollektor (bei Sole-WP)
- Elektrische Anschlussarbeiten
Schritt-für-Schritt: Förderung beantragen
Schritt 1: Energieberatung (empfohlen, nicht Pflicht)
Eine Energieberatung durch einen dena-zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert:
- Kosten: 300–600 € (selbst gefördert mit bis zu 80 % durch das BAFA)
- Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Vorteil: Bei Umsetzung einer iSFP-Maßnahme erhöht sich die förderfähige Kostensumme um 5.000 € auf 35.000 €
Energieberater finden: www.energie-effizienz-experten.de ↗
Schritt 2: Angebote von Fachbetrieben einholen
Holen Sie mindestens 2–3 Angebote von qualifizierten Heizungsbauern ein. Das Angebot muss enthalten:
- Genaue Typenbezeichnung der Wärmepumpe
- Leistungsdaten und COP-Werte
- Auflistung aller Komponenten (Speicher, Regelung, etc.)
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Bestätigung der BEG-Förderfähigkeit
Wichtig: Unterschreiben Sie
noch keinen Liefer- oder Leistungsvertrag – erst nach der KfW-Registrierung!
Schritt 3: KfW-Online-Antrag stellen
- Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal unter www.kfw.de ↗
- Wählen Sie das Programm "BEG Einzelmaßnahmen – Heizungstausch" (KfW 458)
- Laden Sie folgende Dokumente hoch:
- Liefer- und Leistungsvertrag (mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage)
- Bestätigung zum Antrag (BzA) – wird von Ihrem Fachbetrieb über das Portal erstellt
- Einkommensnachweise (bei Einkommensbonus): Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
- Die KfW prüft den Antrag und erteilt eine Zuwendungsbescheidung
Bearbeitungsdauer: In der Regel 4–8 Wochen
Schritt 4: Wärmepumpe installieren lassen
Nach Erhalt der KfW-Zusage beauftragen Sie den Fachbetrieb mit der Installation. Wichtig: Die Installation muss innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage abgeschlossen sein.
Nach der Installation erstellt der Fachbetrieb:
- Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) im KfW-Portal
- Einen Nachweis über den hydraulischen Abgleich
- Die Inbetriebnahmeprotokolle
Schritt 5: Zuschuss auszahlen lassen
- Laden Sie alle Rechnungen und Nachweise im KfW-Portal hoch
- Reichen Sie die BnD des Fachbetriebs ein
- Die KfW prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss auf Ihr Konto
- Auszahlungsdauer: ca. 4–8 Wochen nach vollständiger Einreichung
Ergänzender KfW-Kredit (KfW 358/359)
Neben dem Zuschuss können Sie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit beantragen:
- Kreditbetrag: bis 120.000 € pro Wohneinheit
- Zinsvorteil: ca. 1–2 % unter Marktzins
- Für Haushalte mit Einkommen ≤ 90.000 €/Jahr: nochmals vergünstigter Zins
- Laufzeit: 4–35 Jahre, wahlweise mit tilgungsfreier Anlaufzeit
Der Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt und von der KfW refinanziert.
Länderspezifische Zusatzförderung
Echte Landes-Zuschüsse für Wärmepumpen sind 2026 selten geworden – die meisten Länder-Förderbanken vergeben nur noch Darlehen. Was aktuell wirklich existiert (Stand August 2026, einzeln geprüft):
- Hamburg: IFB-Förderung „Erneuerbare Wärme" – 20 % der Kosten, max. 9.000 € je Einfamilienhaus, kumulierbar mit der KfW
- Stuttgart: Stuttgarter Heizungsprogramm – 300 € je kW Heizleistung (Bestandsgebäude)
- München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude – +5 bis 15 Prozentpunkte auf die BEG
- Region Hannover: proKlima-Fonds – bis zu 20 % beim Tausch Öl/Gas gegen Wärmepumpe
- Nicht mehr verfügbar: Bayerisches 10.000-Häuser-Programm (eingestellt 2022), IB.SH-Zuschuss Schleswig-Holstein (gestoppt seit 11/2023); progres.nrw fördert nur noch Erdwärmesonden in Mehrfamilienhäusern
Tipp: Prüfen Sie kommunale Förderprogramme immer direkt beim Träger – viele Töpfe sind schnell ausgeschöpft. Einen geprüften Überblick über alle 16 Bundesländer finden Sie auf unserer
Förderungsseite.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Zu spät beantragen: Der KfW-Antrag muss vor Vertragsabschluss eingereicht werden. Seit 2024 ist ein Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung aber zulässig.
- Falsche Fachunternehmer-Erklärung: Nur zugelassene Fachbetriebe dürfen die BzA erstellen
- Fristen versäumen: 36 Monate Umsetzungsfrist nach Zusage einhalten
- Rechnungen nicht aufbewahren: Alle Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren (Nachprüfungsrecht der KfW)
- Einkommensbonus vergessen: Viele Antragsteller vergessen den Einkommensbonus – prüfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen!
Zeitplan: Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Auszahlung?
| Phase | Dauer |
|---|
| Energieberatung & Angebote | 2–6 Wochen |
| KfW-Antragstellung | 1 Tag |
| KfW-Prüfung & Zusage | 4–8 Wochen |
| Installation der Wärmepumpe | 2–5 Tage |
| Einreichung der Nachweise | 1 Woche |
| Auszahlung des Zuschusses | 4–8 Wochen |
| Gesamt | ca. 3–5 Monate |
Fazit
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen ist großzügig und gut zugänglich. Mit bis zu 70 % Zuschuss und ergänzenden KfW-Krediten wird der Heizungstausch für fast jeden Eigenheimbesitzer erschwinglich. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Erst Angebote einholen, dann KfW-Antrag stellen, dann beauftragen. Nutzen Sie unseren Konfigurator, um den Prozess zu vereinfachen und passende Fachbetriebe zu finden. Die gesetzlichen Grundlagen zum Heizungstausch erklärt unser Ratgeber zum Heizungsgesetz (GEG 2024).
Quellen und weiterführende Links
Weiterlesen
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
- Seit dem 21.07.2026 gilt: max. 70 % Förderquote, mit dem 40-%-Einkommensbonus (zvE bis 30.000 €) bis zu 80 %. Förderfähig sind max. 28.000 € (1. Wohneinheit) – der Höchstzuschuss beträgt damit 22.400 €. Zusammensetzung: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 10–40 % Einkommensbonus, gedeckelt.
- Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?
- Nein, der KfW-Antrag muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden. Seit 2024 ist es jedoch erlaubt, einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage abzuschließen und dann den Antrag zu stellen.
- Wer bekommt den Einkommensbonus von 30 %?
- Den Einkommensbonus erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr. Als Nachweis dienen die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen herangezogen.
- Kann ich BEG-Förderung mit Landesförderung kombinieren?
- Ja, die BEG-Bundesförderung ist in der Regel mit Landesförderungen und kommunalen Zuschüssen kombinierbar. Die Gesamtförderquote darf jedoch 90 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln des jeweiligen Landesprogramms.
- Wie lange dauert die Bearbeitung des KfW-Antrags?
- Die KfW bearbeitet Förderanträge in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen. In Stoßzeiten (z. B. nach Gesetzesänderungen) kann es auch 10–12 Wochen dauern. Tipp: Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig und vollständig, um Verzögerungen zu vermeiden.
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