Wärmepumpen-Förderung 2026
Bundesförderung (KfW 458) – Stand 21.07.2026
- 30 % Grundförderung für jede förderfähige Wärmepumpe (JAZ ≥ 3,0)
- +16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder alter Gasheizung (sinkt ab 02/2027 halbjährlich um 4 Punkte, entfällt zum 01.08.2028)
- +10 bis +40 % Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen (+10.000 € Freibetrag für Familien mit Kind)
- Deckel: 70 % – bzw. 80 % in Kombination mit dem 40-%-Einkommensbonus
- Förderfähige Kosten: max. 28.000 € (1. Wohneinheit) → Höchstzuschuss 22.400 €
- Der frühere 5-%-Effizienzbonus wurde gestrichen; natürliche Kältemittel werden ab 01.01.2028 Fördervoraussetzung.
Förderung nach Bundesland
Ergänzungskredit KfW 358/359: bis 120.000 € je Wohneinheit, zinsverbilligt bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € – Konditionen tagesaktuell bei der KfW.