Geprüft am 22. Oktober 2026
Die BEG-Bundesförderung über KfW 458 deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, bei niedrigen Einkommen bis 80 % (Stand 21.07.2026):
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme, von Zuschüssen bis zu zinsverbilligten Darlehen. Jede Landesseite nennt die Programme mit Förderhöhe, Voraussetzungen und Prüfdatum.
Ergänzungskredit KfW 358/359: bis 120.000 € je Wohneinheit, zusätzlich zinsverbilligt für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000 €. Konditionen tagesaktuell bei der KfW.
Häufige Fragen
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung. Ersetzt du als Selbstnutzer eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus dazu, also 46 % oder bis zu 12.880 €. Mit dem Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) sogar 80 %, also bis zu 22.400 €.
Wer seinen Antrag bis zum 31.01.2027 bei der KfW stellt, bekommt noch 16 % Klimabonus auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten. Ab dem 01.02.2027 sind es 12 % auf höchstens 27.250 €, im Beispiel also 11.445 € statt 12.880 €. Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag eingeht. Danach hast du 36 Monate Zeit für den Einbau.
Ja. Für den KfW-Antrag brauchst du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Förderzusage enthält, dazu die Bestätigung zum Antrag (BzA) des Fachbetriebs. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Deshalb lohnt es sich, früh Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 € (Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag). Gestaffelt gibt es 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, liegen alle Grenzen 10.000 € höher.
Grundsätzlich ja, aber die öffentliche Förderung darf für dieselben Kosten insgesamt höchstens 60 % betragen, sonst kürzt die KfW ihren Zuschuss. Einige Programme schließen die Boni ausdrücklich aus, etwa die Hamburger IFB-Förderung. Was in deinem Bundesland gilt, steht auf unseren geprüften Länderseiten.
Ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimabonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er ab dem 01.08.2028 ganz wegfällt, und die förderfähigen Kosten sinken um 750 € je Halbjahr. Laut Förderrichtlinie kommt im ersten Quartal 2027 außerdem der Wertschöpfungsbonus: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 %, Geräte mit Ursprung in der EU erhalten 15 Prozentpunkte dazu.
Andreas Mali
Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie
Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik
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