Geprüft am 02. Oktober 2026
10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 % und die förderfähigen Höchstkosten sinken von 28.000 auf 27.250 €, danach geht es jedes Halbjahr um 4 Prozentpunkte und 750 € weiter abwärts. Im Beispiel mit 46 % Fördersatz bedeutet schon die erste Stufe 1.435 € weniger Zuschuss, nach dem Wegfall des Bonus im August 2028 sind es 5.380 €. Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht, nicht die Zusage und nicht der Einbau.
Die Kürzungsstufen stehen in der Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (Bundesanzeiger vom 27.08.2026), die rückwirkend seit 21.07.2026 gilt. Sie sind also beschlossen und gut planbar:
| Antragseingang bei der KfW | Klimabonus | Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| 01.08.2028 bis 31.01.2029 | entfällt | 25.000 € |
| 01.02.2029 bis 31.07.2029 | entfällt | 24.250 € |
| 01.08.2029 bis 31.01.2030 | entfällt | 23.500 € |
| 01.02.2030 bis 31.07.2030 | entfällt | 22.750 € |
| ab 01.08.2030 | entfällt | 22.000 € |
Die Höchstkosten für die 2. bis 6. Wohneinheit (je 15.000 €) und ab der 7. Wohneinheit (je 8.000 €) bleiben unverändert. Den Klimabonus bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen.
Der Antrag reicht: Für die Fördersätze zählt allein der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht. Einbauen lassen kannst du danach in Ruhe, denn ab der Zusage hast du 36 Monate Zeit, und die Nachweise reichst du innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein.
Bis zum Antrag müssen drei Dinge stehen:
Plane dafür etwas Vorlauf ein, damit du nicht erst Ende Januar Angebote anfragst. Über unseren Wärmepumpen-Check kannst du kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region vergleichen. Hat dein Fachbetrieb erst im Frühjahr oder Sommer 2027 einen Termin frei, sicherst du dir mit dem Antrag im Januar trotzdem die 16 %.
Bis 31.01.2027 beantragen: 12.880 € statt 11.445 € Zuschuss
Danach sinkt der Klimabonus von 16 % auf 12 % und die förderfähigen Kosten fallen auf 27.250 €. Es zählt der Tag des Antrags, nicht der Einbau. Für den Antrag brauchst du ein Angebot. Hol es dir jetzt kostenlos von Fachbetrieben aus deiner Region.
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Ohne Einkommensbonus kostet die erste Stufe ab Februar 2027 im Beispiel 1.435 €, nach dem Wegfall des Klimabonus im August 2028 sind es 5.380 € weniger als heute. Die Degression wirkt doppelt, weil Fördersatz und Höchstkosten gleichzeitig sinken.
| Antragszeitraum | Klimabonus | Höchstkosten | Fördersatz | Zuschuss | Verlust gegenüber heute |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 46 % | 12.880 € | 0 € |
| 02/2027 bis 07/2027 | 12 % | 27.250 € | 42 % | 11.445 € | −1.435 € |
| 08/2027 bis 01/2028 | 8 % | 26.500 € | 38 % | 10.070 € | −2.810 € |
| 02/2028 bis 07/2028 | 4 % | 25.750 € | 34 % | 8.755 € | −4.125 € |
| ab 08/2028 | 0 % | 25.000 € | 30 % | 7.500 € | −5.380 € |
Annahmen: Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung, ohne Einkommensbonus, mindestens 28.000 € förderfähige Kosten und eine Wärmepumpe mit EU-Ursprung, die auch nach dem Start des Wertschöpfungsbonus 30 % Grundförderung erhält.
Haushalte mit Einkommensbonus schützt zunächst der Deckel: Im 70-%-Fall kostet die erste Stufe 525 € (19.075 € statt 19.600 €), im 80-%-Fall 600 € (21.800 € statt 22.400 €). Die sinkenden Höchstkosten schlagen aber mit jeder Stufe durch. Beispiel mit 30 % Einkommensbonus beim Austausch einer Ölheizung:
Zwischen einem Antrag heute und einem Antrag Ende 2028 liegen bei identischer Anlage also rund 4.600 € Zuschuss.
Bei einem Antrag bis 31.01.2027 gibt es für 28.000 € förderfähige Kosten zwischen 12.880 € (46 %) und 22.400 € Zuschuss (80 %), je nach Einkommen. Den Höchstsatz erreichen Haushalte mit bis zu 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, mit minderjährigem Kind bis 40.000 €.
| Beispielhaushalt | Zu versteuerndes Einkommen | Rechnung | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil bei 36.400 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Rentnerpaar | 28.000 € | 30 + 16 + 40 = 86 % | gedeckelt 80 % | 22.400 € | 14.000 € |
| Paar mit mittlerem Einkommen | 38.000 € | 30 + 16 + 30 = 76 % | gedeckelt 70 % | 19.600 € | 16.800 € |
| Familie mit Kind | 45.000 € | 30 + 16 + 30 = 76 % | gedeckelt 70 % | 19.600 € | 16.800 € |
| Haushalt ohne Einkommensbonus | 55.000 € | 30 + 16 = 46 % | 46 % | 12.880 € | 23.520 € |
Annahmen: Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung, Wärmepumpe zum Durchschnittspreis von 36.400 € (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz). Die Stufen des Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, jeweils der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).
Für den Einkommensbonus selbst ist keine Degression beschlossen. Weil die Höchstkosten sinken, gibt es ab 01.02.2027 mit 80 % aber nur noch 21.800 € und mit 70 % noch 19.075 €. Wer welche Stufe bekommt und wie Rentner ihr Einkommen nachweisen, erklärt der Ratgeber Einkommensbonus für die Wärmepumpe.
Laut Förderrichtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen im 1. Quartal 2027 von 30 auf 15 %. Geräte mit Ursprung in der EU erhalten 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus dazu und bleiben so bei 30 %. Den genauen Starttermin und die Regeln für den Herkunftsnachweis wollen Bundeswirtschaftsministerium und KfW noch bekannt geben.
Die KfW schreibt dazu, dass für Wärmepumpen, die innerhalb der EU und deren assoziierten Märkten produziert wurden, die Grundförderung von 30 % durch den Wertschöpfungsbonus weiterhin möglich ist. Für Geräte von außerhalb kann der Unterschied groß sein: Bei einem Antrag ab Februar 2027 ohne Einkommensbonus wären es 15 + 12 = 27 % von 27.250 €, also rund 7.360 € statt 12.880 € heute.
Weil für die Sätze der Antragseingang zählt, bekommst du nach heutigem Stand mit einem Antrag vor dem Start die 30 % Grundförderung unabhängig vom Herstellungsort. Da der Starttermin irgendwann im 1. Quartal 2027 liegen kann, bist du mit einem Antrag noch 2026 auf der sicheren Seite. Welche Hersteller in Europa fertigen und wie der Nachweis aussehen soll, erklärt der Ratgeber Wertschöpfungsbonus.
Jetzt kaufen lohnt sich: Die Preise für Luft-Wasser-Wärmepumpen sind stabil, die Förderung sinkt dagegen ab Februar 2027 planbar. Warten bringt also keinen Preisvorteil, aber sicher weniger Zuschuss.
Was sich zum Jahreswechsel sonst noch ändert, vom CO2-Preis bis zu den Netzentgelten, fasst der Ratgeber Heizung 2027 zusammen.
Für Vermieter ändert die Degression des Klimabonus wenig, weil sie ihn ohnehin nicht bekommen: Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Weniger wird es trotzdem, denn die Höchstkosten für die erste Wohneinheit sinken ab Februar 2027, und für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung gibt es nach dem Start des Wertschöpfungsbonus nur noch 15 %.
Alle Regeln zu Förderung, Umlage und Mieterschutz bündelt der Ratgeber Wärmepumpe für Vermieter.
Du sicherst dir die aktuellen Sätze, indem dein vollständiger Antrag spätestens am 31.01.2027 bei der KfW eingeht. Dafür brauchst du vorher ein Angebot, einen Vertrag mit Förderbedingung und die Bestätigung zum Antrag.
Den kompletten Ablauf beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Förderung. Was die Förderung für dein Haus konkret bedeutet, zeigt der Wärmepumpen-Rechner, alle Programme von Bund und Ländern findest du auf der Förderseite.
Ja, wer eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzen will, hat bis 31.01.2027 das beste Zeitfenster: voller Klimabonus von 16 %, die höchsten förderfähigen Kosten und, bei einem Antrag noch 2026, nach heutigem Stand 30 % Grundförderung für jedes Gerät. Im Beispielhaus kostet die Wärmepumpe nach 46 % Förderung 23.520 €, nur 7.520 € mehr als eine neue Gasheizung, beim Öltausch ist dieser Aufpreis nach 2 bis 3 Jahren wieder drin.
Was die Wärmepumpe insgesamt kostet und wie schnell sie sich rechnet, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Wärmepumpe?. Für den ersten Schritt kannst du über unseren Wärmepumpen-Check Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region anfordern, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Ja. Auch 2027 gibt es die KfW-Förderung mit 30 % Grundförderung (nach dem Start des Wertschöpfungsbonus nur noch für Wärmepumpen mit EU-Ursprung, sonst 15 %), bis zu 40 % Einkommensbonus und einem Klimabonus von 12 % ab Februar und 8 % ab August 2027. Die Förderrichtlinie gilt bis Ende 2030, und im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 sind für die Gebäudeförderung rund 12,56 Mrd. € eingeplant.
Die Förderrichtlinie läuft bis 31.12.2030. Der Klimabonus entfällt für Anträge ab 01.08.2028, und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken bis August 2030 schrittweise auf 22.000 €. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt, auch deshalb lohnt ein früher Antrag.
Ja. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Wer vor dem jeweiligen Stichtag beantragt, behält die höheren Sätze, auch wenn die Zusage später kommt und der Einbau erst Monate danach erfolgt.
Nein, für den Einkommensbonus von 10 bis 40 % ist keine Degression beschlossen. Die Reform vom Juli 2026 hat ihn für Haushalte bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen sogar auf 40 % erhöht. Weil die förderfähigen Kosten sinken, wird der Zuschuss aber auch mit Einkommensbonus je Stufe etwas kleiner, mit 80 % ab Februar 2027 etwa 21.800 € statt 22.400 €.
Eine halbjährliche Kürzung gibt es bei der Grundförderung nicht. Für Wärmepumpen sinkt sie laut Förderrichtlinie aber im 1. Quartal 2027 von 30 auf 15 %. Geräte mit Ursprung in der EU erhalten 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus dazu und bleiben so bei 30 %. Den genauen Starttermin und die Regeln für den Ursprungsnachweis legen Bundeswirtschaftsministerium und KfW noch fest.
Beim Austausch einer Öl- oder alten Gasheizung ohne Einkommensbonus (46 %, 28.000 € förderfähige Kosten) kostet die erste Stufe ab Februar 2027 bereits 1.435 € (11.445 € statt 12.880 € Zuschuss). Danach geht es je Halbjahr weiter abwärts, bis auf 7.500 € ab August 2028, also 5.380 € weniger als heute.
Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Die Nachweise reichst du innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein, spätestens sechs Monate nach Ablauf der 36 Monate. Ein früher Antrag sichert also die heutigen Konditionen, ohne dass der Einbau sofort erfolgen muss.
Andreas Mali
Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie
Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik
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