Bayern hat seit dem Ende des 10.000-Häuser-Programms (April 2022) kein landesweites Wärmepumpen-Zuschussprogramm mehr – gefördert wird über die BEG-Bundesförderung (KfW 458). In München stockt das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) die Bundesförderung um 5 bis 15 Prozentpunkte auf.
Die Stadt München fördert den Heizungstausch im FKG (zum Dezember 2025 neu ausgerichtet, rund 60 Mio. € Budget pro Jahr). Elektrische Wärmepumpen sind förderfähig; die Stadt stockt die BEG-Bundesförderung prozentual auf. +5 bis 15 Prozentpunkte auf die BEG-Förderung (Gesamtdeckel 60 %)
Das bekannte Landesprogramm (TechnikBonus) wurde am 24.04.2022 nach Ausschöpfung der letzten Antragskontingente eingestellt. Eine Wiederaufnahme ist laut Energie-Atlas Bayern nicht vorgesehen. Eingestellt – keine Neuanträge möglich
Bayern hat den höchsten Ölanteil aller Länder: Rund 34 % der Wohngebäude heizen laut Zensus 2022 mit Heizöl, nur etwa 31 % mit Gas; Holz und Pellets kommen auf rund 12 %, Wärmepumpen auf gut 5 %. Gerade auf dem Land ohne Gasnetz ist die Wärmepumpe damit oft die einzige leitungsunabhängige Alternative zum Öl – und der 16-%-Klimabonus für den Öl-Austausch fällt hier besonders häufig an.
Erdwärmesonden brauchen in Bayern eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts bzw. der kreisfreien Stadt. Anzeigen musst du das Vorhaben mindestens einen Monat vor Ausführung; das Verfahren ist auf höchstens drei Monate begrenzt, für Anlagen bis 50 kW gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit kürzeren Bearbeitungszeiten. Ob dein Grundstück geeignet ist, verrät die Standortauskunft Oberflächennahe Geothermie ↗ des Landesamts für Umwelt im UmweltAtlas Bayern – kostenfrei und parzellenscharf.
Nach Art. 6 der Bayerischen Bauordnung dürfen Wärmepumpen-Außengeräte bis 2 m Höhe in den Abstandsflächen stehen. Über den Schall entscheidet trotzdem die TA Lärm: In reinen Wohngebieten gelten nachts 35 dB(A) am Nachbarfenster – Details im Ratgeber Lautstärke, Abstand und Nachbarrecht.
Bayern setzt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ohne eigene Verschärfung um: Städte über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis 30.06.2026 vorlegen, alle anderen Kommunen haben bis 30.06.2028 Zeit (Stand beim Wirtschaftsministerium ↗). Ein Wärmenetz-Eignungsgebiet im Plan ist noch keine Anschlusspflicht – erst eine gesonderte Ausweisung hätte Rechtswirkung.
Neutrale Erstberatung bietet die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern; die Standortauskunft des LfU und der Energie-Atlas Bayern liefern die Datengrundlage für die Planung.