Geprüft am 22. Oktober 2026
Bayern hat seit dem Ende des 10.000-Häuser-Programms (April 2022) kein landesweites Wärmepumpen-Zuschussprogramm mehr. Gefördert wird über die BEG-Bundesförderung (KfW 458). In München gibt das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) für Wärmepumpen bis zu 15 % zusätzlich, allerdings nur ohne Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus der BEG, für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen gibt es eine eigene Zusatzförderung.
Bayern führt derzeit 2 Landesprogramme zusätzlich zur Bundesförderung der KfW. Jeder Eintrag nennt Förderhöhe und Voraussetzungen, Stand Oktober 2026.
Die Stadt München fördert im FKG den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden zusätzlich zur BEG (aktuelle Richtlinie gültig ab 28.09.2026). Elektrische Wärmepumpen erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Sie entfällt aber, sobald für eine Wohnung im Gebäude der Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der BEG beantragt wird, wer als Selbstnutzer den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) bekommt, fährt damit meist besser. Für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen zahlt die Stadt zusätzlich 30 % der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, auch in Kombination mit diesen Boni. 15 % Grundförderung (nur ohne BEG-Klima- und Einkommensbonus). Erd- und Grundwasser-WP zusätzlich 30 % der Mehrkosten über der BEG-Höchstgrenze
Das bekannte Landesprogramm (TechnikBonus) wurde am 24.04.2022 nach Ausschöpfung der letzten Antragskontingente eingestellt. Eine Wiederaufnahme ist laut Energie-Atlas Bayern nicht vorgesehen. Eingestellt, keine Neuanträge möglich
Heizstruktur, Erdwärme-Genehmigung, Wärmeplanung und Beratung: alle Angaben aus Landesbehörden und Zensus 2022, Stand Oktober 2026.
Bayern hat den höchsten Ölanteil aller Länder: Rund 37 % der Wohngebäude heizen laut Zensus 2022 mit Heizöl, nur etwa 34 % mit Gas. Holz und Pellets kommen auf rund 13 %, Wärmepumpen auf gut 5 %. Gerade auf dem Land ohne Gasnetz ist die Wärmepumpe damit oft die einzige leitungsunabhängige Alternative zum Öl, und der 16-%-Klimabonus für den Öl-Austausch fällt hier besonders häufig an.
Erdwärmesonden brauchen in Bayern neben der Bohranzeige in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts bzw. der kreisfreien Stadt. Die Anzeige sollte spätestens einen Monat vor Bohrbeginn dort vorliegen. Für Anlagen bis 50 kW (etwa bis drei Wohneinheiten) außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es ein vereinfachtes Verfahren: Legst du das Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft bei, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Größere Anlagen und Sonderfälle wie gespanntes Grundwasser laufen über das reguläre Verfahren mit dem Wasserwirtschaftsamt, ohne diese Frist. Ob dein Grundstück geeignet ist, verrät die Standortauskunft Oberflächennahe Geothermie ↗ des Landesamts für Umwelt im UmweltAtlas Bayern, kostenfrei und unverbindlich.
Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung lösen Wärmepumpen-Außengeräte samt Einhausung bis 2 m Höhe seit dem 1. Januar 2025 keine Abstandsflächen aus und dürfen deshalb auch in den Abstandsflächen stehen. Über den Schall entscheidet trotzdem die TA Lärm: In reinen Wohngebieten gelten nachts 35 dB(A) am Nachbarfenster. Details findest du im Ratgeber Lautstärke, Abstand und Nachbarrecht.
Bayern setzt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ohne eigene Verschärfung um: Städte über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis 30.06.2026 vorlegen, alle anderen Kommunen haben bis 30.06.2028 Zeit (Stand beim Wirtschaftsministerium ↗). Ein Wärmenetz-Eignungsgebiet im Plan ist keine Anschlusspflicht. Auch eine förmliche Ausweisung nach § 26 WPG verpflichtet niemanden, eine bestimmte Heizung zu nutzen (§ 27 WPG), und löst seit dem GModG keine Heizungspflichten mehr aus, eine Anschlusspflicht entsteht erst durch eine kommunale Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang, soweit das Landesrecht sie erlaubt.
Neutrale Erstberatung bietet die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern, die Standortauskunft des LfU und der Energie-Atlas Bayern liefern die Datengrundlage für die Planung.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung in Bayern
Nein. Das Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Weg zur Wärmepumpen-Förderung in Bayern führt über die BEG-Bundesförderung (bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 %), in München kann das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude dazukommen: 15 % für Wärmepumpen, wenn du bei der BEG auf Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus verzichtest, und für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen zusätzlich 30 % der Kosten über der BEG-Höchstgrenze.
Ja, moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen arbeiten effizient bis -20 °C und darunter. Im Alpenvorland mit häufig kalten Wintern ist jedoch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe oft die effizientere Wahl, da die Erdtemperatur konstant bleibt.
Diese drei Seiten bringen dich nach der Förderfrage weiter: die Anleitung für den Antrag, der Fahrplan der sinkenden Sätze ab 2027 und der Kostenrechner für dein Haus.
Andreas Mali
Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie
Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik
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