Wärmepumpen-Förderung Berlin

Berlin hat derzeit kein eigenes Zuschussprogramm für Wärmepumpen in Privathaushalten: Das IBB-Programm „Effiziente GebäudePLUS" ist seit Dezember 2023 geschlossen, und BENE 2 richtet sich an Verwaltung, gemeinnützige Träger und Unternehmen. Der Weg zur Förderung führt über die BEG-Bundesförderung (KfW 458).

Förderprogramme in Berlin

BEG-Heizungsförderung (KfW 458) – der zentrale Weg in Berlin

Da Berlin aktuell kein eigenes Wärmepumpen-Zuschussprogramm für Privathaushalte hat, läuft die Förderung vollständig über die Bundesförderung: 30 % Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 % (max. 22.400 € Zuschuss)

IBB „Effiziente GebäudePLUS" – eingestellt

Das frühere Berliner Zuschussprogramm der Investitionsbank Berlin ist seit dem 19.12.2023 für Neuanträge geschlossen. Eingestellt – keine Neuanträge möglich

Wärmepumpe in Berlin: Was regional zählt

So heizt Berlin heute

Berlin ist Fernwärme-Hauptstadt: 43 % der Wohnungen hängen laut Zensus 2022 am Fernwärmenetz – Rekord unter den Ländern. Bei den Wohngebäuden, also den vielen Ein- und Zweifamilienhäusern am Stadtrand, dominiert dagegen Gas mit rund 57 %; Öl liegt bei etwa 17 %, Wärmepumpen bei knapp 3 %. Wer im Eigenheim in Zehlendorf, Pankow oder Spandau heizt, ist damit genau die Zielgruppe der dezentralen Wärmewende.

Der Berliner Wärmeplan (Juni 2026): drei Gebietstypen

Der Senat hat den gesamtstädtischen Wärmeplan ↗ am 16.06.2026 beschlossen. Er teilt die Stadt in Fernwärme-Vorranggebiete (Netzausbau in den Stützjahren 2030, 2035, 2040 und 2045), dezentrale Gebiete, in denen Wärmepumpen die Versorgung übernehmen sollen, und Prüfgebiete. Rund ein Drittel der Gebäude liegt in dezentralen Gebieten – sie stehen aber nur für 6 % des Wärmebedarfs. Bis 2045 sollen 95 % der Berliner Wärme über Netze und Wärmepumpen kommen. Liegt dein Haus im dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe die vom Land vorgesehene Lösung.

Erdwärme: Wasserbehörde des Senats, keine 100-Meter-Grenze mehr

Erdwärmesonden, Kollektoren und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine wasserbehördliche Erlaubnis der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Übersichtsplan (1:5.000) und Lageplan (1:200) gehören zum Antrag (Infos zur Erdwärmenutzung ↗). Neu: Die frühere Tiefenbegrenzung von 100 m ist entfallen, entscheidend ist allein die wasserbehördliche Zulassung. In den fünf großen Wasserschutzgebieten sind Bohrungen eingeschränkt oder untersagt.

Beratung

Ein Landeszuschuss fehlt (siehe oben), die BEG bringt bis zu 70–80 %. Neutrale Erstberatung bietet die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin; das Kartenmaterial zum Wärmeplan stellt die Senatsverwaltung online.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen in Berlin?
Aktuell ausschließlich die BEG-Bundesförderung (bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 %). Ein Berliner Landeszuschuss existiert nicht mehr: „Effiziente GebäudePLUS" ist seit Ende 2023 geschlossen, BENE 2 steht Privathaushalten nicht offen. Auch die GASAG zahlt keinen Wärmepumpen-Zuschuss – dort gibt es nur einen Neukunden-Wechselbonus im Stromtarif.
Darf ich in Berlin eine Erdsondenbohrung durchführen?
Ja, Erdsondenbohrungen sind in Berlin grundsätzlich erlaubt. Allerdings gelten in Wasserschutzgebieten und Teilen des Urstromtals Einschränkungen. Eine Genehmigung der Senatsverwaltung für Umwelt ist erforderlich.
Welche Wärmepumpe eignet sich für Berliner Altbauten?
Für typische Berliner Altbauten (Gründerzeit) mit hohen Decken eignen sich Luft-Wasser-Hochtemperatur-Wärmepumpen (bis 70–75 °C Vorlauf). Split-Geräte sind ideal, da das Außengerät im Innenhof aufgestellt werden kann.

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