Berlin hat derzeit kein eigenes Zuschussprogramm für Wärmepumpen in Privathaushalten: Das IBB-Programm „Effiziente GebäudePLUS" ist seit Dezember 2023 geschlossen, und BENE 2 richtet sich an Verwaltung, gemeinnützige Träger und Unternehmen. Der Weg zur Förderung führt über die BEG-Bundesförderung (KfW 458).
Da Berlin aktuell kein eigenes Wärmepumpen-Zuschussprogramm für Privathaushalte hat, läuft die Förderung vollständig über die Bundesförderung: 30 % Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 % (max. 22.400 € Zuschuss)
Das frühere Berliner Zuschussprogramm der Investitionsbank Berlin ist seit dem 19.12.2023 für Neuanträge geschlossen. Eingestellt – keine Neuanträge möglich
Berlin ist Fernwärme-Hauptstadt: 43 % der Wohnungen hängen laut Zensus 2022 am Fernwärmenetz – Rekord unter den Ländern. Bei den Wohngebäuden, also den vielen Ein- und Zweifamilienhäusern am Stadtrand, dominiert dagegen Gas mit rund 57 %; Öl liegt bei etwa 17 %, Wärmepumpen bei knapp 3 %. Wer im Eigenheim in Zehlendorf, Pankow oder Spandau heizt, ist damit genau die Zielgruppe der dezentralen Wärmewende.
Der Senat hat den gesamtstädtischen Wärmeplan ↗ am 16.06.2026 beschlossen. Er teilt die Stadt in Fernwärme-Vorranggebiete (Netzausbau in den Stützjahren 2030, 2035, 2040 und 2045), dezentrale Gebiete, in denen Wärmepumpen die Versorgung übernehmen sollen, und Prüfgebiete. Rund ein Drittel der Gebäude liegt in dezentralen Gebieten – sie stehen aber nur für 6 % des Wärmebedarfs. Bis 2045 sollen 95 % der Berliner Wärme über Netze und Wärmepumpen kommen. Liegt dein Haus im dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe die vom Land vorgesehene Lösung.
Erdwärmesonden, Kollektoren und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine wasserbehördliche Erlaubnis der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Übersichtsplan (1:5.000) und Lageplan (1:200) gehören zum Antrag (Infos zur Erdwärmenutzung ↗). Neu: Die frühere Tiefenbegrenzung von 100 m ist entfallen, entscheidend ist allein die wasserbehördliche Zulassung. In den fünf großen Wasserschutzgebieten sind Bohrungen eingeschränkt oder untersagt.
Ein Landeszuschuss fehlt (siehe oben), die BEG bringt bis zu 70–80 %. Neutrale Erstberatung bietet die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin; das Kartenmaterial zum Wärmeplan stellt die Senatsverwaltung online.