Wärmepumpen-Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat kein Wärmepumpen-Zuschussprogramm für Privathaushalte – die Klimaschutzförderung des Landes richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Für umfassende Modernisierungen gibt es die Modernisierungsrichtlinie (zinsloses Darlehen mit Tilgungsnachlass), die zum 31.12.2026 ausläuft.

Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

LFI M-V – Modernisierungsrichtlinie (ModRL)

Das Landesförderinstitut fördert die Modernisierung von Wohnraum – auch selbst genutztem Wohneigentum – mit einem zinslosen Darlehen inklusive Tilgungsnachlass. Achtung: Das Programm läuft zum 31.12.2026 aus; Teil B (Effizienzhaus-Zuschuss) nimmt bereits keine Neuanträge mehr an. Zinsloses Darlehen bis 80 % der Kosten + 25 % Tilgungsnachlass

Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern: Was regional zählt

So heizt Mecklenburg-Vorpommern heute

Rund 57 % der Wohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern heizen laut Zensus 2022 mit Gas, etwa 16 % mit Öl und 14 % mit Fernwärme (in den Städten deutlich mehr); Wärmepumpen lagen bei rund 3,5 %. Das Klima teilt das Land: An der Küste mit milden Wintern arbeiten Luft-Wasser-Wärmepumpen besonders effizient, im Binnenland mit kälteren Wintern lohnt sich häufiger die Erdwärme.

Erdwärme: der Wasserschutz entscheidet

In Trinkwasserschutzzonen I und II sind Erdwärmesonden und -kollektoren in Mecklenburg-Vorpommern nicht genehmigungsfähig, in den Zonen III und IV nur ausnahmsweise mit Auflagen. Außerhalb der Schutzgebiete beantragst bzw. zeigst du die Anlage bei der unteren Wasserbehörde an – in der Regel wird sie ohne Auflagen genehmigt. Die Bohrung selbst ist nach § 33 Wassergesetz M-V immer anzeigepflichtig; ab 100 m Tiefe beteiligt die Behörde den Geologischen Dienst des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Der Leitfaden „Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren Mecklenburg-Vorpommern" erklärt Ablauf und Formulare.

Kommunale Wärmeplanung

Mecklenburg-Vorpommern folgt den Bundesfristen: Städte über 100.000 Einwohner (Rostock) bis 30.06.2026, alle anderen Kommunen bis 30.06.2028.

Förderung und Beratung

Achtung bei der Landesförderung: Das zinslose ModRL-Darlehen des LFI läuft zum 31.12.2026 aus (siehe oben) – wer damit modernisieren will, muss jetzt beantragen. Den Zuschuss bringt die BEG (bis 70–80 %). Neutrale Erstberatung: die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern?
Die BEG-Bundesförderung (bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 %) ist der zentrale Weg – ein Landes-Zuschuss für private Wärmepumpen existiert nicht; die Klimaschutzförderung M-V steht nur Kommunen und Unternehmen offen. Die WEMAG zahlt keinen Installationszuschuss (nur 20 % Nachlass auf eine Energieberatung beim Partner). Wer umfassend modernisiert, kann bis Ende 2026 noch das zinslose ModRL-Darlehen des LFI nutzen.
Lohnt sich eine Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern?
Ja, besonders an der Küste profitieren Sie vom milden maritimen Klima für effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen. Im Inland mit kälteren Wintern ist eine Sole-Wasser-Wärmepumpe oft die effizientere Wahl. Große Grundstücke ermöglichen zudem günstige Flächenkollektoren für Erdwärmepumpen.

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