In NRW ist die BEG-Bundesförderung der zentrale Weg zur Wärmepumpen-Förderung. progres.nrw fördert nur noch Erdwärmesonden in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten – nicht die klassische Luft-Wasser-WP im Einfamilienhaus. Einzelne Kommunen (z. B. Köln, Münster) legen eigene Programme auf, teils mit Einschränkungen.
Das Landesprogramm (Bezirksregierung Arnsberg, Richtlinienstand 30.01.2026) fördert oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden) in Verbindung mit einer Wärmepumpe – ausschließlich in Bestands-Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Luft-Wasser-Wärmepumpen und private Einfamilienhäuser sind nicht förderfähig. Es gilt ein Haushaltsvorbehalt („Mittel sind begrenzt"). 30 € je Bohrmeter, max. 15.000 € (nur Erdwärmesonden, MFH ab 3 WE)
Die Stadt Köln (nicht die RheinEnergie) stockt die Bundesförderung um 10 % der BEG-förderfähigen Kosten auf. Wichtige Einschränkung: Luft-Wärmepumpen werden nur als Teil einer Gas-Hybridheizung gefördert, eigenständige Luft-WP sind ausgeschlossen. 10 % der BEG-förderfähigen Kosten (mit Einschränkungen)
Düsseldorf: „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" hat derzeit einen Antragsstopp (Programm wird überarbeitet). Münster: „Klimafreundliche Wohngebäude" fördert den Heizungstausch – die genaue Pauschale beim Amt bestätigen. Bonn: Das Sanierungsprogramm richtet sich an private Vermieter von Gebäuden der Effizienzklassen F/G/H, nicht an Selbstnutzer. Je nach Kommune – Verfügbarkeit vor Ort prüfen
NRW hängt am Gas: 69 % der Wohnungen und rund 60 % der Wohngebäude heizen laut Zensus 2022 mit Erdgas, Öl liegt bei etwa 16 %, Wärmepumpen bei knapp 4 %. Der Bestand ist geprägt von Reihen- und Doppelhäusern der Nachkriegszeit – oft mit Heizkörpern, die für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt sind. Ein Blick in den Ratgeber Wärmepumpe im Altbau lohnt vor der Planung.
Der kostenfreie Standortcheck des Geologischen Dienstes NRW ↗ zeigt für jedes Grundstück Potenzial und Einschränkungen für Kollektoren (bis 2 m) und Sonden (bis 100 m) – inklusive Wasserschutzgebieten. In Trinkwasserschutzzonen I und II sind Sonden generell unzulässig. Danach lohnt eine Voranfrage bei der unteren Wasserbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Findet Gewinnung und Nutzung nicht auf demselben Grundstück statt, braucht es zusätzlich die bergrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg (FAQ des Geologischen Dienstes ↗).
Seit dem 01.01.2024 privilegiert § 6 Abs. 8 der Bauordnung NRW Wärmepumpen in den Abstandsflächen – die genauen Größengrenzen bestätigst du am besten beim Bauamt. Die Schallgrenzen der TA Lärm (35/40 dB(A) nachts) gelten unabhängig davon.
Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (20.12.2024) verpflichtet Städte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle anderen bis 30.06.2028 (unter 10.000 vereinfacht) – das Land trägt die Kosten vollständig (Überblick beim LANUK ↗). Wichtig: Ein Eignungsgebiet im Wärmeplan ist eine Prognose, keine Anschlusspflicht; erst eine gesonderte Ausweisung nach § 26 WPG hätte Rechtswirkung.
Das Kompetenzzentrum Wärmewende (NRW.Energy4Climate, Geologischer Dienst, LANUK) unterstützt die Kommunen; für Eigentümer bleibt die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW die neutrale Erstanlaufstelle.