Wärmepumpen-Förderung Nordrhein-Westfalen

In NRW ist die BEG-Bundesförderung der zentrale Weg zur Wärmepumpen-Förderung. progres.nrw fördert nur noch Erdwärmesonden in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten – nicht die klassische Luft-Wasser-WP im Einfamilienhaus. Einzelne Kommunen (z. B. Köln, Münster) legen eigene Programme auf, teils mit Einschränkungen.

Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

progres.nrw Klimaschutztechnik – nur Erdwärme in Mehrfamilienhäusern

Das Landesprogramm (Bezirksregierung Arnsberg, Richtlinienstand 30.01.2026) fördert oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden) in Verbindung mit einer Wärmepumpe – ausschließlich in Bestands-Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Luft-Wasser-Wärmepumpen und private Einfamilienhäuser sind nicht förderfähig. Es gilt ein Haushaltsvorbehalt („Mittel sind begrenzt"). 30 € je Bohrmeter, max. 15.000 € (nur Erdwärmesonden, MFH ab 3 WE)

Stadt Köln – Zuschuss zur Bundesförderung

Die Stadt Köln (nicht die RheinEnergie) stockt die Bundesförderung um 10 % der BEG-förderfähigen Kosten auf. Wichtige Einschränkung: Luft-Wärmepumpen werden nur als Teil einer Gas-Hybridheizung gefördert, eigenständige Luft-WP sind ausgeschlossen. 10 % der BEG-förderfähigen Kosten (mit Einschränkungen)

Kommunale Programme (Düsseldorf, Münster, Bonn)

Düsseldorf: „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" hat derzeit einen Antragsstopp (Programm wird überarbeitet). Münster: „Klimafreundliche Wohngebäude" fördert den Heizungstausch – die genaue Pauschale beim Amt bestätigen. Bonn: Das Sanierungsprogramm richtet sich an private Vermieter von Gebäuden der Effizienzklassen F/G/H, nicht an Selbstnutzer. Je nach Kommune – Verfügbarkeit vor Ort prüfen

Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen: Was regional zählt

So heizt Nordrhein-Westfalen heute

NRW hängt am Gas: 69 % der Wohnungen und rund 60 % der Wohngebäude heizen laut Zensus 2022 mit Erdgas, Öl liegt bei etwa 16 %, Wärmepumpen bei knapp 4 %. Der Bestand ist geprägt von Reihen- und Doppelhäusern der Nachkriegszeit – oft mit Heizkörpern, die für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt sind. Ein Blick in den Ratgeber Wärmepumpe im Altbau lohnt vor der Planung.

Erdwärme: Standortcheck des Geologischen Dienstes

Der kostenfreie Standortcheck des Geologischen Dienstes NRW ↗ zeigt für jedes Grundstück Potenzial und Einschränkungen für Kollektoren (bis 2 m) und Sonden (bis 100 m) – inklusive Wasserschutzgebieten. In Trinkwasserschutzzonen I und II sind Sonden generell unzulässig. Danach lohnt eine Voranfrage bei der unteren Wasserbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Findet Gewinnung und Nutzung nicht auf demselben Grundstück statt, braucht es zusätzlich die bergrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg (FAQ des Geologischen Dienstes ↗).

Abstand: BauO NRW erleichtert seit 2024

Seit dem 01.01.2024 privilegiert § 6 Abs. 8 der Bauordnung NRW Wärmepumpen in den Abstandsflächen – die genauen Größengrenzen bestätigst du am besten beim Bauamt. Die Schallgrenzen der TA Lärm (35/40 dB(A) nachts) gelten unabhängig davon.

Wärmeplanung: eigenes Landesgesetz

Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (20.12.2024) verpflichtet Städte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle anderen bis 30.06.2028 (unter 10.000 vereinfacht) – das Land trägt die Kosten vollständig (Überblick beim LANUK ↗). Wichtig: Ein Eignungsgebiet im Wärmeplan ist eine Prognose, keine Anschlusspflicht; erst eine gesonderte Ausweisung nach § 26 WPG hätte Rechtswirkung.

Beratung

Das Kompetenzzentrum Wärmewende (NRW.Energy4Climate, Geologischer Dienst, LANUK) unterstützt die Kommunen; für Eigentümer bleibt die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW die neutrale Erstanlaufstelle.

Häufige Fragen

Fördert progres.nrw meine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?
Nein. progres.nrw fördert seit der aktuellen Richtlinie (Stand 30.01.2026) nur noch Erdwärmesonden in Verbindung mit einer Wärmepumpe – und ausschließlich in Bestands-Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten (30 € je Bohrmeter, max. 15.000 €). Luft-Wasser-Wärmepumpen und private Einfamilienhäuser sind ausgeschlossen. Für das EFH in NRW ist die BEG-Bundesförderung (bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 %) der Weg.
Gibt es in Köln eine Wärmepumpen-Förderung?
Ja, aber mit Einschränkungen: Die Stadt Köln (nicht die RheinEnergie) zahlt einen Zuschuss von 10 % der BEG-förderfähigen Kosten. Eigenständige Luft-Wasser-Wärmepumpen sind dabei ausgeschlossen – Luft-WP werden nur als Teil einer Gas-Hybridheizung gefördert. Sole- und Wasser-Wärmepumpen haben bessere Karten; Details bei der Stadt Köln erfragen.
Welche NRW-Kommunen fördern den Heizungstausch aktuell?
Der Stand ändert sich laufend: Düsseldorf hat sein Programm derzeit gestoppt (Überarbeitung), Münster fördert über „Klimafreundliche Wohngebäude", Bonn nur private Vermieter schlecht gedämmter Gebäude. Vor der Planung immer die aktuelle Verfügbarkeit bei der eigenen Kommune prüfen – viele Töpfe sind schnell ausgeschöpft.

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