Wärmepumpen-Förderung Nordrhein-Westfalen

Geprüft am 22. Oktober 2026

Welche Wärmepumpen-Förderung gibt es 2026 in Nordrhein-Westfalen?

In NRW ist die BEG-Bundesförderung der zentrale Weg zur Wärmepumpen-Förderung. progres.nrw fördert nur Erdwärmesonden in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten, nicht die klassische Luft-Wasser-WP im Einfamilienhaus. Bei kleinem und mittlerem Einkommen hilft das Modernisierungsdarlehen der NRW.BANK mit Tilgungsnachlass. Kommunale Zuschüsse sind rar: Köln hat seine Programme eingestellt, Düsseldorf pausiert, Münster nimmt für 2026 keine Anträge mehr an.

Welche Förderprogramme gibt es 2026 in Nordrhein-Westfalen?

Nordrhein-Westfalen führt derzeit 4 Landesprogramme zusätzlich zur Bundesförderung der KfW. Jeder Eintrag nennt Förderhöhe und Voraussetzungen, Stand Oktober 2026.

progres.nrw Klimaschutztechnik: nur Erdwärme in Mehrfamilienhäusern

Das Landesprogramm (Bezirksregierung Arnsberg, Richtlinie vom 20.08.2026, gültig bis 30.06.2027) fördert oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe) in Verbindung mit einer Wärmepumpe, ausschließlich in Bestands-Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Luft-Wasser-Wärmepumpen und Einfamilienhäuser sind nicht förderfähig. Anträge sind nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. 30 € je Bohrmeter, max. 15.000 € (nur Erdwärmesonden, MFH ab 3 WE)

NRW.BANK Eigentumsförderung: Modernisierung (Landesdarlehen)

Die Wohnraumförderung des Landes finanziert die Modernisierung selbst genutzter Häuser und Wohnungen, auch Maßnahmen, die Energie einsparen, und damit den Umstieg auf eine Wärmepumpe. Das Darlehen ist fünf Jahre zinsfrei, danach kostet es 0,5 % (30 Jahre fest, plus 0,5 % Verwaltungskosten ab dem dritten Jahr). Haushalte der Einkommensgruppe A müssen ein Viertel nicht zurückzahlen. Darlehen 5.000 bis 220.000 €, Tilgungsnachlass 25 %, mit Effizienzhaus-Standard bis 50 % (Einkommensgruppe A)

Stadt Köln: Zuschuss zur Bundesförderung (eingestellt)

Die Stadt Köln hat ihre Heizungs- und Sanierungszuschüsse eingestellt. Das Programm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien" (10 % der BEG-förderfähigen Kosten, eigenständige Luft-WP ausgeschlossen) nimmt seit 01.10.2023 keine Anträge mehr an, das Nachfolgeprogramm „Gebäudesanierung: klimafreundliches Wohnen" (10 % der BEG-Kosten plus 5 % Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel) seit 27.08.2024. Seit 28.09.2026 ist auch das letzte städtische Budget (Photovoltaik) ausgeschöpft, eine Fortsetzung plant die Stadt wegen der Haushaltslage derzeit nicht. Eingestellt, keine Neuanträge möglich

Kommunale Programme (Düsseldorf, Münster, Bonn)

Düsseldorf: „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" nimmt derzeit keine Anträge an, das Programm wird überarbeitet (Auskunft: SAGA-Hotline 0211 8921015). Münster: „Klimafreundliche Wohngebäude" zahlt 3.000 € pauschal, wenn eine fossile Heizung oder Nachtspeicherheizung vollständig durch eine Wärmepumpe ersetzt wird, wegen hoher Nachfrage waren Anträge für 2026 nur bis 30.07.2026 möglich. Bonn: Ein städtischer Zuschuss für den Heizungstausch im selbst genutzten Haus ist nicht bekannt, die Bonner Energie Agentur nennt als städtische Förderung derzeit Solar, Begrünung und Entsiegelung. Münster 3.000 € pauschal (Antragsfrist 2026 abgelaufen), Düsseldorf derzeit Antragsstopp

Was ist bei einer Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen regional wichtig?

Heizstruktur, Erdwärme-Genehmigung, Wärmeplanung und Beratung: alle Angaben aus Landesbehörden und Zensus 2022, Stand Oktober 2026.

So heizt Nordrhein-Westfalen heute

NRW hängt am Gas: 69 % der Wohnungen und rund zwei Drittel der Wohngebäude heizen laut Zensus 2022 mit Erdgas, Öl liegt bei 14 % der Wohnungen (18 % der Gebäude), Wärmepumpen bei knapp 4 % der Gebäude. Der Bestand ist geprägt von Reihen- und Doppelhäusern der Nachkriegszeit, oft mit Heizkörpern, die für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt sind. Ein Blick in den Ratgeber Wärmepumpe im Altbau lohnt vor der Planung.

Erdwärme: Standortcheck des Geologischen Dienstes

Der kostenfreie Standortcheck des Geologischen Dienstes NRW ↗ zeigt für jedes Grundstück Potenzial und Einschränkungen für Kollektoren (bis 2 m) und Sonden (bis 100 m), inklusive Wasserschutzgebieten. In Trinkwasserschutzzonen I und II sind Sonden generell unzulässig. Danach lohnt eine Voranfrage bei der unteren Wasserbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Erreicht die Anlage das Grundwasser, brauchst du immer eine wasserrechtliche Erlaubnis. Nutzt du Erdwärme grundstücksübergreifend oder bohrst tiefer als 100 m, musst du das Vorhaben zusätzlich bei der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg anzeigen (FAQ des Geologischen Dienstes ↗).

Abstand: BauO NRW erleichtert seit 2024

Seit dem 01.01.2024 sind Wärmepumpen samt Einhausung nach § 6 Abs. 8 Nr. 6 der Bauordnung NRW ↗ in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche zulässig, auch direkt an der Grundstücksgrenze. Eine eigene Größengrenze für das Gerät nennt das Gesetz nicht. Begrenzt ist nur die Gesamtlänge solcher Grenzbebauung, die du dir mit Garagen, Nebengebäuden bis 30 m³ und gebäudeunabhängigen Solaranlagen teilst: höchstens 9 m je Nachbargrenze und 18 m auf dem ganzen Grundstück. Eine Baugenehmigung brauchst du für die Wärmepumpe nicht (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 d BauO NRW). Die Schallgrenzen der TA Lärm (nachts 35 dB(A) im reinen, 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet) gelten unabhängig davon.

Wärmeplanung: eigenes Landesgesetz

Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (in Kraft seit Dezember 2024) verpflichtet Städte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle anderen bis 30.06.2028. Gemeinden unter 10.000 Einwohnern dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen (Überblick beim LANUK ↗). Das Land zahlt jeder Gemeinde dafür einen Belastungsausgleich von 165.000 € plus 1,36 € je Einwohner. Wichtig: Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung (§ 23 Abs. 4 WPG), ein Eignungsgebiet ist also keine Anschlusspflicht. Auch eine spätere Ausweisung als Wärmenetzgebiet nach § 26 WPG verpflichtet dich nicht, eine bestimmte Heizung zu nutzen (§ 27 Abs. 1 WPG).

Beratung

Das Kompetenzzentrum Wärmewende (NRW.Energy4Climate, Geologischer Dienst, LANUK) unterstützt die Kommunen, für Eigentümer bleibt die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW die neutrale Erstanlaufstelle.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördert progres.nrw meine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Nein. progres.nrw fördert auch nach der aktuellen Richtlinie vom 20.08.2026 nur Erdwärmesonden in Verbindung mit einer Wärmepumpe, und zwar ausschließlich in Bestands-Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten (30 € je Bohrmeter, max. 15.000 €). Luft-Wasser-Wärmepumpen und Einfamilienhäuser sind ausgeschlossen. Für das EFH in NRW ist die BEG-Bundesförderung (bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 %) der Weg, bei kleinem und mittlerem Einkommen kommt das Modernisierungsdarlehen der NRW.BANK mit Tilgungsnachlass dazu.

Gibt es in Köln eine Wärmepumpen-Förderung?

Derzeit nein. Die Stadt Köln nimmt in ihren Gebäude-Förderprogrammen seit 01.10.2023 bzw. 27.08.2024 keine Anträge mehr an, der frühere Zuschuss betrug 10 % der BEG-förderfähigen Kosten. Seit 28.09.2026 ist auch das letzte städtische Förderbudget ausgeschöpft, eine Fortsetzung ist wegen der Haushaltslage derzeit nicht geplant. Für deine Wärmepumpe in Köln bleibt die BEG-Bundesförderung (bis 70 %, bei niedrigen Einkommen bis 80 %) der Weg, bei kleinem und mittlerem Einkommen kommt das Modernisierungsdarlehen der NRW.BANK in Frage.

Welche NRW-Kommunen fördern den Heizungstausch aktuell?

Von den geprüften Großstädten derzeit keine: Köln hat seine Programme eingestellt, Düsseldorf nimmt während der Überarbeitung keine Anträge an, Münster (3.000 € für den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe) hat die Antragsfrist für 2026 am 30.07.2026 geschlossen, und Essen kann derzeit keine Förderungen anbieten. Prüfe trotzdem bei deiner eigenen Kommune, ob es einen Topf gibt, und stelle Anträge immer vor der Beauftragung.

Welche Artikel helfen dir weiter?

Diese drei Seiten bringen dich nach der Förderfrage weiter: die Anleitung für den Antrag, der Fahrplan der sinkenden Sätze ab 2027 und der Kostenrechner für dein Haus.

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Andreas Mali

Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie

Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik

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