Rheinland-Pfalz fördert Wärmepumpen nicht mit einem Landeszuschuss, sondern über die BEG-Bundesförderung. Ergänzend bietet die ISB das Darlehensprogramm „Modernisierung selbst genutzten Wohnraums" (Programm 505) mit einkommensabhängigem Tilgungszuschuss von 15–25 %.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung selbst genutzten Wohnraums mit einem zinsgünstigen Darlehen plus prozentualem Tilgungszuschuss. Der Heizungstausch ist förderfähig, fossile Anlagen sind ausgeschlossen – die Wärmepumpe qualifiziert sich also. Darlehen bis 100.000 € + Tilgungszuschuss 15–25 % des Darlehens
Das regionale Erdwärme-Förderprogramm des Landkreises Mainz-Bingen ist beendet: Die Antragsfrist lief am 31.12.2024 ab, das Budget ist ausgeschöpft. Geschlossen – keine Neuanträge möglich
Rund 51 % der Wohngebäude in Rheinland-Pfalz heizen laut Zensus 2022 mit Gas, gut 30 % mit Öl – Eifel, Hunsrück und Westerwald sind klassische Öl-Regionen –, gut 5 % mit Holz und knapp 5 % mit Wärmepumpen. Im milden Rheintal und an der Mosel laufen Luft-Wasser-Wärmepumpen mit überdurchschnittlichen Jahresarbeitszahlen, in den Mittelgebirgen ist die Erdwärme oft die effizientere Wahl.
Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) und Landesamt für Umwelt (LfU) stellen die Online-Karte Standorteinschätzung Erdwärmesonde ↗ bereit: Sie zeigt für dein Grundstück die Genehmigungsfähigkeit, ob Fachbehörden zu beteiligen sind und welche Auflagen zu erwarten sind – plus eine Karte der Wärmeleitfähigkeit für die Sondenauslegung. Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Wasserbehörde; Grundlage ist der Leitfaden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden der Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Rheinland-Pfalz folgt den Bundesfristen: Städte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle übrigen Kommunen bis 30.06.2028. Prüfe den Plan deiner Kommune, bevor du dich zwischen Wärmepumpe und einem möglichen Wärmenetz entscheidest.
Der Landeszuschuss fehlt, dafür gibt es das ISB-Darlehen 505 mit 15–25 % Tilgungszuschuss (oben) – Antrag über die Kreis- oder Stadtverwaltung, nicht direkt bei der ISB. Neutrale Erstberatung: die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.