Das Saarland hat kein Zuschussprogramm für Wärmepumpen – die SIKB vergibt ausschließlich Darlehen (u. a. ein Modernisierungsdarlehen mit 1 % Festzins). Die Förderung läuft über die BEG-Bundesförderung (KfW 458).
Die Saarländische Investitionskreditbank vergibt keine Zuschüsse, sondern zinsgünstige Darlehen: ein eigenes Modernisierungsdarlehen sowie durchgeleitete KfW-Programme („Erneuerbare Energien Standard/Premium"). Darlehen bis 80 % der Kosten, max. 75.000 €, 1 % Festzins
Das Saarland ist Öl-Land: 29 % der Wohnungen und rund 28 % der Wohngebäude heizen laut Zensus 2022 mit Heizöl, etwa 40 % mit Gas; Wärmepumpen lagen 2022 bei nur gut 2 % – der niedrigste Wert im Westen. Das milde Klima durch die Westwinde begünstigt Luft-Wasser-Wärmepumpen, und der Öl-Austausch bringt den 16-%-Klimabonus.
Anders als in fast allen anderen Ländern ist im Saarland nicht die untere Wasserbehörde, sondern zentral das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) für die wasserrechtliche Zulassung von Erdwärmeanlagen zuständig (Saarländisches Wassergesetz). Der aktualisierte Leitfaden des LUA zur oberflächennahen Geothermie soll den Antragsaufwand senken und die Verfahren beschleunigen (Infos zur Erdwärme ↗).
Das LUA stellt eine Anleitung zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ↗ bereit – ein praktisches Werkzeug, um vor der Aufstellung zu prüfen, ob dein Außengerät die TA-Lärm-Richtwerte am Nachbarfenster einhält.
Im Saarland musste nur Saarbrücken die Bundesfrist zum 30.06.2026 einhalten – der Wärmeplan wurde fristgerecht beschlossen. Alle übrigen Kommunen haben bis 30.06.2028 Zeit.
Die SIKB vergibt nur Darlehen; den Zuschuss bringt die BEG (bis 70–80 %). Vorsicht bei Seiten mit „35 % Förderung plus 10 % Ölaustausch" – das sind BAFA-Sätze von vor 2024. Neutrale Erstberatung: die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland.