Schleswig-Holstein bietet klimatisch beste Bedingungen für Wärmepumpen, aber derzeit keinen Landeszuschuss: Das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" der IB.SH ist seit November 2023 bis auf weiteres gestoppt. Gefördert wird über die BEG-Bundesförderung (KfW 458).
Das frühere Landesprogramm (bis 2.000 € für Wärmepumpen) ist infolge des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 15.11.2023 seit dem 16.11.2023 bis auf weiteres gestoppt. Die IB.SH nimmt keine Anträge an und bittet ausdrücklich, von Anfragen abzusehen. Gestoppt – keine Anträge möglich
Als Finanzierungsbaustein bietet die IB.SH zinsgünstige Darlehen für energetische Maßnahmen an Wohnimmobilien (ab 15.000 €) – ein Zuschuss ist das nicht. Zinsgünstige Darlehen ab 15.000 €
Rund 61 % der Wohngebäude in Schleswig-Holstein heizen laut Zensus 2022 mit Gas, knapp 20 % mit Öl; 21 % der Wohnungen hängen an der Fernwärme. Wärmepumpen lagen bei gut 3 % – dabei hat kaum ein Land bessere Voraussetzungen: das mildeste Winterklima Deutschlands und reichlich Windstrom.
Erdwärmesonden und Wasser-Wasser-Wärmepumpen brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Landeswassergesetz; zuständig ist die untere Wasserbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, das Vorhaben ist einen Monat vor Beginn anzuzeigen. In Wasserschutzgebieten kann die Nutzung eingeschränkt oder unzulässig sein.
Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) verpflichtete bereits 78 Städte und Gemeinden zur Wärmeplanung – weit über die Großstädte hinaus, die das Bundesgesetz erfasst. Prüfe, ob dein Ort dazugehört: Dort liegt der Plan meist schon vor.
Mit der Novelle der Landesbauordnung vom 05.07.2024 lösen Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Breite laut Fachportalen keine eigenen Abstandsflächen mehr aus – lass dir das vor der Aufstellung vom Bauamt bestätigen. An der Küste überdeckt der Wind viele Betriebsgeräusche, die TA-Lärm-Richtwerte gelten trotzdem.
Der IB.SH-Zuschuss bleibt gestoppt, es zählt die BEG (bis 70–80 %). Neutrale Erstberatung: die vom Bund geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.