Wärmepumpe einbauen 2026: Ablauf, Dauer & Checkliste in 8 Schritten

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10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-08-27

Wie lange dauert der Einbau einer Wärmepumpe wirklich?

Die reine Montage ist der kürzeste Teil des Projekts: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist im Einfamilienhaus in der Regel in 2 bis 4 Arbeitstagen installiert, die alte Heizung ist dabei meist nur ein bis drei Tage außer Betrieb. Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe kommen die Erdsondenbohrung (ein bis drei Tage) und der Anschluss hinzu – rechne mit ein bis zwei Wochen Baustelle.

Der eigentliche Zeitfresser ist der Vorlauf. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima meldete für das Frühjahr 2026 einen durchschnittlichen Auftragsbestand von 11,5 Wochen bei den SHK-Innungsbetrieben – rund vier Wochen weniger als im Vorjahr, aber immer noch fast drei Monate. Dazu kommen Gerätelieferzeiten von wenigen Wochen bis zu etwa drei Monaten je nach Modell, die KfW-Zusage und bei Erdwärme die Genehmigung. Realistisch liegen zwischen erstem Beratungstermin und Inbetriebnahme deshalb meist drei bis sechs Monate, regional auch länger. Wer im Winter eine defekte Heizung ersetzen muss, sollte deshalb eine Übergangslösung einplanen – die KfW fördert die Miete einer provisorischen Heizung bis zu einem Jahr mit.

Zeitachse: Von der Beratung bis zur Inbetriebnahme

SchrittWas passiertTypische Dauer
1. Beratung und Vor-Ort-TerminFachbetrieb prüft Gebäude, Heizflächen, Aufstellort, Stromanschluss1–3 Wochen bis zum Termin
2. Heizlastberechnung und AngebotRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831, Gerätewahl, Angebot mit förderfähigen Kosten2–4 Wochen
3. BzA und KfW-AntragBestätigung zum Antrag durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen, Vertrag mit Förderbedingung, Antrag im Portal „Meine KfW"Zusage oft binnen Tagen bis Wochen
4. Genehmigungen und AnmeldungenWasserrechtliche Erlaubnis (nur Erdsonde), Anmeldung beim Netzbetreiber, Bestellung Smart MeterErdsonde 4–12 Wochen
5. GerätelieferungBestellung nach Zusage, Lieferung Standardgerätewenige Wochen bis ca. 3 Monate
6. MontageDemontage Altanlage, Fundament/Außeneinheit, Hydraulik, Elektrik2–4 Tage (Luft), 1–2 Wochen (Sole)
7. InbetriebnahmeHydraulischer Abgleich, Heizkurve, Einweisung, Inbetriebnahmeprotokoll1 Tag
8. Nachweise und AuszahlungBestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen hochladen, Zuschuss wird ausgezahltNachweise binnen 6 Monaten

Warum hängen Förderung und Effizienz an Heizlast und Abgleich?

Die BEG-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 macht die Planungsqualität zur Bedingung. Damit du den Zuschuss bekommst, muss dein Fachbetrieb unter anderem nachweisen:

Die Fraunhofer-Feldstudien zeigen, warum das sinnvoll ist: Überdimensionierung und daraus folgendes Takten gehören zu den häufigsten Effizienzkillern im Bestand. Eine saubere Heizlast ist deshalb keine Formalie, sondern der Unterschied zwischen JAZ 2,6 und JAZ 4,9.

KfW-Antrag: Reihenfolge und Fristen

Der teuerste Fehler beim Wärmepumpen-Einbau ist ein zu früher Vertrag. Die Regeln der KfW (Zuschuss 458) sind eindeutig:

  1. BzA erstellen lassen. Vor dem Antrag braucht es die Bestätigung zum Antrag mit Angaben zur geplanten Heizung, den förderfähigen Kosten und der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
  2. Vertrag mit Bedingung schließen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die KfW-Zusage knüpft, und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum nennen.
  3. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen. Als Vorhabenbeginn gilt ein Vertrag ohne diese Bedingung oder der tatsächliche Start der Bauarbeiten. Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Planungs- und Beratungsleistungen darfst du vorher beauftragen – sie gelten nicht als Beginn.
  4. Fristen einhalten. Innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage muss das Vorhaben abgeschlossen sein; die Nachweise (BnD, Rechnungen, VdZ-Formular) reichst du innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein. Rechnungen sind unbar zu bezahlen.

Ein Detail für Erdwärme: Die Richtlinie verlangt eine nach DVGW W 120-2 zertifizierte Bohrfirma und eine verschuldensunabhängige Versicherung für die Bohrung – beides ist bei der Angebotsprüfung abzufragen.

Genehmigungen: Erdsonde, Netzbetreiber, Nachbarn

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe brauchst du in der Regel keine Genehmigung. Zu beachten sind die Abstandsregeln der jeweiligen Landesbauordnung, die Schallgrenzwerte der TA Lärm an der Nachbargrenze und bei R290-Geräten der Schutzbereich um die Außeneinheit. Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn vor der Aufstellung erspart Ärger.

Für eine Erdwärmesonde ist in allen Bundesländern eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde nötig; dazu kommt die Bohranzeige, die in der Regel mindestens einen Monat vor Bohrbeginn einzureichen ist. Benötigt werden Lageplan, geologische Stellungnahme und Anlagenbeschreibung. In Wasserschutzgebieten der Zonen I und II sind Sonden grundsätzlich unzulässig, in einigen Ländern gilt bei mehr als 100 Metern Tiefe zusätzlich Bergrecht. Rechne mit vier bis zwölf Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich – regional unterschiedlich. Die Bohrfirma oder der Fachbetrieb übernimmt die Antragstellung meist im Paket.

Jede Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW muss außerdem vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden – als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Das erledigt der Elektro- oder Heizungsfachbetrieb.

Was passiert mit der alten Heizung und dem Öltank?

Die Demontage des alten Kessels ist Teil des Angebots. Beim Öltank hast du zwei Optionen: Stilllegung (Entleeren, Reinigen, Verschließen) oder komplette Entsorgung. Fachportale und Tankschutzbetriebe nennen als Richtwerte rund 700 € für die Stilllegung eines Kellertanks und etwa 800 bis 2.500 € für Demontage und Entsorgung, bei Erdtanks bis rund 4.000 €. Die gute Nachricht: Demontage und Entsorgung der Altanlage inklusive Tank gelten als förderfähige Umfeldmaßnahme und laufen im selben KfW-Antrag mit – also mit demselben Fördersatz wie die Wärmepumpe.

Beim Gasanschluss ist die Rechtslage 2026 im Fluss. Das OLG Oldenburg hat am 05.12.2025 (Az. 6 UKl 2/25) entschieden, dass ein Netzbetreiber ohne vertragliche Grundlage keine Stilllegungskosten verlangen darf; die Revision beim BGH läuft. Parallel hat die Bundesregierung im April 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Kostenforderungen für die Außerbetriebnahme von Niederdruck-Anschlüssen ausschließen soll. Bis zur endgültigen Klärung gilt: Vor Beauftragung beim Netzbetreiber nachfragen, Kostenbescheide prüfen und den Gaszähler ausbauen lassen, damit kein Grundpreis weiterläuft.

Checkliste vor dem Einbau

Fazit

Zwei bis vier Tage Montage sind schnell erledigt – entscheidend ist der Vorlauf mit Heizlast, BzA und Antrag in der richtigen Reihenfolge. Wer die Checkliste abarbeitet, sichert sich Förderung und Effizienz zugleich. Den passenden Fachbetrieb und eine erste Kostenschätzung liefert unser Wärmepumpen-Check.

Quellen und weiterführende Links

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Häufige Fragen

Wie lange bin ich beim Heizungstausch ohne Heizung und Warmwasser?
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe meist ein bis drei Tage, weil der Fachbetrieb Außeneinheit, Fundament und Elektrik vorbereitet, bevor der alte Kessel ausgebaut wird. Plane den Tausch möglichst in die Übergangszeit; im Winter helfen Elektro-Heizlüfter oder eine mobile Mietheizung, deren Kosten die KfW bis zu einem Jahr mitfördert.
Darf ich den Vertrag mit dem Fachbetrieb vor der KfW-Zusage unterschreiben?
Ja, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn an die Förderzusage koppelt. Ein Vertrag ohne diese Klausel oder der Baubeginn vor der Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Beratung und Planung darfst du dagegen jederzeit beauftragen.
Brauche ich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Genehmigung?
In der Regel nicht. Du musst aber die Abstandsregeln der Landesbauordnung, die Schallgrenzwerte an der Nachbargrenze und bei Propan-Geräten den Schutzbereich einhalten. Erdwärmesonden benötigen dagegen immer eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde.
Wer entsorgt die alte Heizung und den Öltank – und was kostet das?
Den Kessel baut der Heizungsbetrieb aus, den Tank ein Fachbetrieb für Tankschutz. Richtwerte liegen bei rund 700 € für die Stilllegung und 800 bis 2.500 € für Demontage und Entsorgung eines Kellertanks. Beides zählt als Umfeldmaßnahme zur KfW-Förderung und sollte im Angebot und im Antrag enthalten sein.

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