Geprüft am 02. Oktober 2026
15 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
Nein, abgeschafft ist das Heizungsgesetz nicht, aber grundlegend umgebaut: Seit dem 29.07.2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und die 65-%-Pflicht für neue Heizungen, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung sowie die Austauschpflicht für alte Kessel sind gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen sind damit wieder erlaubt, müssen aber ab 2029 steigende Anteile Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen, die sogenannte Bio-Treppe mit 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040. Für die Wärmepumpe gilt keine Pflichtquote, und sie wird weiterhin mit 30 bis 80 % gefördert.
Das Wichtigste in Kürze:
Geändert hat sich vor allem der Ansatz: Das GEG 2024 schrieb vor, womit neue Heizungen heizen müssen, nämlich mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien. Das GModG lässt die Technik frei und regelt stattdessen den Brennstoff neuer Gas- und Ölheizungen. Rechtlich ist das GModG kein neues Stammgesetz, sondern das geänderte und umbenannte GEG, der amtliche Text steht deshalb weiter unter dem Kürzel „geg“ bei gesetze-im-internet.de.
| Thema | GEG 2024 (bis 28.07.2026) | GModG (seit 29.07.2026) |
|---|---|---|
| Neue Heizung im Bestand | mindestens 65 % erneuerbare Energien, gekoppelt an die Fristen der Wärmeplanung | freie Wahl aus zehn Optionen (§ 42) |
| Neue Gas- oder Ölheizung | nur nach Pflichtberatung, mit steigendem Bio-Anteil von 15 % ab 2029 | ohne Beratungspflicht, Bio-Treppe 10/15/30/60 % ab 2029 |
| Alte Kessel | Austausch nach 30 Jahren, fossiles Aus Ende 2044 | kein Betriebsverbot, keine Austauschpflicht |
| Heizungsausfall | fünf Jahre Übergangsfrist, bei Wärmenetz zehn Jahre | zwölf Monate Schonfrist bei der Bio-Treppe |
| Neubau | 65 % erneuerbare Energien, in Neubaugebieten seit 2024 | Regeln der §§ 42 bis 45 entsprechend, ab 2030 Nullemission |
| Wärmeplanung | Auslöser der 65-%-Pflicht | keine Heizungspflicht mehr (§ 27 WPG) |
Für Bauvorhaben, deren Bauantrag vor dem 29.07.2026 gestellt wurde, gilt grundsätzlich noch das alte Recht. Der Bauherr kann aber das neue Recht wählen, solange über den Antrag nicht bestandskräftig entschieden ist (§ 111 GModG).
Kein Stichtag 1. November: Manche Ratgeber nennen den 01.11.2026 als Stichtag, vor dem eingebaute Heizungen von der Bio-Treppe ausgenommen seien. Im Gesetz steht ein anderes Datum: Die Bio-Treppe gilt für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden (§ 43 Abs. 1 GModG).
Erlaubt heißt nicht günstig: Vergleiche die Wärmepumpe mit einer neuen Gasheizung
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Ja, seit dem 29.07.2026 darfst du wieder eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbauen, ohne vorher eine Pflichtberatung nachzuweisen. Sie muss aber ab 2029 die Bio-Treppe erfüllen und wird nicht gefördert, denn die EU-Gebäuderichtlinie verbietet seit 2025 Zuschüsse für rein fossile Heizkessel.
Zwei Einschränkungen solltest du kennen:
Was eine neue Gasheizung über ihre Laufzeit kostet und welche Pflichten auf dich zukommen, fasst der Ratgeber Gasheizung einbauen: Was erlaubt ist und was es kostet zusammen.
Beim Heizungstausch erlaubt das GModG zehn Optionen, die du auch kombinieren darfst, für einige gelten Zusatzbedingungen (§ 42 Abs. 2 GModG):
Die frühere H2-Ready-Sonderregel mit Umrüstfrist gibt es nicht mehr. Für Neubauten gelten die §§ 42 bis 45 entsprechend (§ 10 GModG). Ab dem 01.01.2030 müssen alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein, also an ihrem Standort ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen auskommen, ab 2030 gilt außerdem eine Solarpflicht für neue Wohngebäude. Maßgeblich ist jeweils das Recht zum Zeitpunkt des Bauantrags.
Die Bio-Treppe ist die neue Pflicht für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden: Ein wachsender Teil der Wärme muss aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff stammen (§ 43 Abs. 1 GModG).
| Ab | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 01.01.2029 | 10 % |
| 01.01.2030 | 15 % |
| 01.01.2035 | 30 % |
| 01.01.2040 | 60 % |
Keine 100-%-Stufe: Die oft genannten 100 % ab 2045 gehören nicht zur Bio-Treppe. Nach § 42a soll die Bundesregierung bis zum 01.12.2026 ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen, das die Versorger verpflichtet, Brennstoffe für Gebäudewärme ab 2045 vollständig klimaneutral zu liefern. Beschlossen ist dieses Gesetz noch nicht.
Wer verantwortlich ist: Die Pflicht trifft den Eigentümer, bei getrennter Betreiberschaft den Betreiber der Heizung. Die Lieferanten bestätigen die Bio-Anteile mit der Abrechnung, diese Belege musst du in den ersten 15 Jahren jeweils fünf Jahre aufbewahren. Wer die Quote nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 €.
Ersatzoptionen (§ 43 Abs. 3 bis 5):
Was die Bio-Brennstoffe ab 2029 kosten werden, kann heute niemand seriös sagen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das das Infoportal zum GModG betreibt, hält Preise deutlich über dem heutigen Erdgasniveau für möglich, deshalb hat der Gesetzgeber die Kostenteilung für Mietwohnungen eingeführt. Stufen, Nachweis und Kostenszenarien erklärt der Ratgeber Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen.
Nein. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darfst du unbegrenzt weiterbetreiben und reparieren lassen, denn die Betriebsverbote des GEG, darunter die Austauschpflicht nach 30 Jahren und das Aus für fossile Kessel Ende 2044, sind gestrichen.
Wer früher tauscht, bekommt mehr Geld: Bei einem Antrag bis 31.01.2027 gibt es 16 % Klimabonus für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung und einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Im Einfamilienhaus sind das bis zu 12.880 € Zuschuss statt 11.445 € bei einem Antrag ab Februar 2027.
Nach einem irreparablen Ausfall darfst du jede zulässige Heizung einbauen, auch eine neue Gasheizung, die frühere Pflicht, binnen fünf Jahren auf erneuerbare Energien umzurüsten, gibt es nicht mehr. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt lediglich eine Schonfrist bei der Bio-Treppe (§ 43 Abs. 7 GModG):
Für die Förderung zählt die Reihenfolge auch im Notfall: erst ein Vertrag mit Förderbedingung, dann der Antrag, dann der Einbau. Die Miete einer provisorischen Heizung fördert die KfW ab Antragstellung für bis zu ein Jahr mit. Wie du in der Akutsituation vorgehst, steht im Ratgeber Heizung defekt: Was tun?
Tipp: Plane den Tausch, solange die alte Heizung noch läuft. Der Klimabonus setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus, und die SHK-Fachbetriebe hatten laut ihrem Zentralverband im Frühjahr 2026 im Schnitt Aufträge für 11,5 Wochen in den Büchern.
Für Mieter gibt es zwei neue Schutzregeln: Baut der Vermieter nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung ein, trägt er ab 2028 die Hälfte von CO2-Kosten und Gasnetzentgelten und ab 2029 einen Teil der Kosten für die Pflicht-Biobrennstoffe. Bei einer Wärmepumpe darf er die Kosten nur dann voll auf die Miete umlegen, wenn die Anlage nachweislich effizient arbeitet.
Für Mieter ist die Wärmepumpe meist die günstigere Heizung: In einer 70-m²-Wohnung kostete Heizen 2025 laut Heizspiegel mit Wärmepumpe 715 €, mit Gas 1.170 €. Vermieter erhalten 30 % Grundförderung, ab dem ersten Quartal 2027 sind es bei Wärmepumpen 15 % plus 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte aus der EU. Förderung, Umlage und Rendite rechnet der Ratgeber Wärmepumpe für Vermieter durch.
Die kommunale Wärmeplanung zeigt dir, ob in deiner Straße ein Wärmenetz geplant ist, verpflichtet dich aber zu nichts: Seit dem GModG löst ein Wärmeplan keine Heizungspflicht mehr aus, und selbst die Ausweisung als Wärmenetzgebiet bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Heizung zu nutzen (§ 27 WPG).
Ein Beispiel ist München: Die Stadt zeigt ihren Wärmeplan mit Eignungsgebieten für Fernwärme und für Wärmepumpen im Geoportal und stellt klar, dass er keine Verpflichtung enthält, ein bestimmtes Heizsystem einzubauen oder zu nutzen. Warte deshalb nicht auf einen Plan, der dich zu nichts verpflichtet: Eine Wärmepumpe ist überall erlaubt, und die Förderung sinkt ab Februar 2027. Wie du deinen Wärmeplan findest und liest, erklärt der Ratgeber Kommunale Wärmeplanung.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben nur wenige Pflichten, denn die Betriebsprüfung für Wärmepumpen, die Heizungsprüfung und der gesetzliche hydraulische Abgleich (§§ 60a bis 60c GModG) gelten nur in Gebäuden ab sechs Wohnungen.
Die nächsten Stichtage betreffen vor allem Förderung und Kosten: Am 31.01.2027 endet der volle Klimabonus von 16 %, 2028 starten Mieterschutz und EU-Emissionshandel für Gebäude, ab 2029 gilt die Bio-Treppe.
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 01.12.2026 | Frist für den Gesetzentwurf zur Grüngas- und Grünheizölquote |
| 01.01.2027 | weitere GModG-Teile zur EU-Gebäuderichtlinie. CO2-Preis 2027 im Korridor 55–65 € je Tonne geplant, aber noch nicht beschlossen |
| 31.01.2027 | letzter Antragstag für 16 % Klimabonus und 28.000 € förderfähige Kosten |
| 1. Quartal 2027 | Wärmepumpen: 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte aus der EU |
| 01.01.2028 | Mieterschutz bei neuen Gas- und Ölheizungen, Start des ETS 2, Förderung nur noch für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln |
| 01.08.2028 | Klimabonus entfällt |
| 01.01.2029 | Bio-Treppe 10 % |
| 01.01.2030 | Bio-Treppe 15 %, Nullemission für alle Neubauten, Solarpflicht für neue Wohngebäude |
| 2035 und 2040 | Bio-Treppe 30 % und 60 % |
| 2045 | geplante Pflicht der Versorger zu klimaneutralen Brennstoffen, Gesetz steht aus |
Alle Änderungen zum Jahreswechsel bündelt der Ratgeber Heizung 2027: Was sich für Hausbesitzer ändert.
Ja, und zwar aus wirtschaftlichen Gründen: In einem Einfamilienhaus mit 140 m² und 18.480 kWh Wärmebedarf kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe rund 1.359 € Strom im Jahr, die alte Gasheizung 2.707 € Gas. Das sind 1.348 € weniger Heizkosten, jedes Jahr.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet laut einer Angebotsauswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Schnitt 36.400 €, nach 46 % Förderung (30 % Grundförderung plus 16 % Klimabonus) bleiben 23.520 €. Gegenüber einer ohnehin fälligen neuen Gasheizung, die im Schnitt 16.000 € kostet, zählt nur der Aufpreis von 7.520 €. Er ist nach 5 bis 7 Jahren durch die niedrigeren Heizkosten wieder drin. Mit 30 % Einkommensbonus schrumpft der Aufpreis auf rund 800 €, mit 40 % ist die Wärmepumpe nach Förderung sogar günstiger als die neue Gasheizung: 14.000 € statt 16.000 €.
Annahmen: Baujahr 1970 bis 1990, teilweise gedämmt, Jahresarbeitszahl 3,4 (Mittelwert der Feldmessungen des Fraunhofer ISE), Wärmepumpentarif 25 ct/kWh, Gas 12,45 ct/kWh, Nutzungsgrad der alten Gasheizung 0,85. Steigende CO2-Preise und die Bio-Treppe für neue Gasheizungen sind nicht eingerechnet, sie würden den Vorsprung der Wärmepumpe vergrößern.
Drei Gründe sprechen dafür, jetzt anzufangen: Ein Antrag bis 31.01.2027 sichert 12.880 € statt 11.445 € Zuschuss, die Planung braucht Vorlauf, weil Fachbetriebe oft Wochen im Voraus ausgebucht sind, und Angebote unterscheiden sich laut Verbraucherzentrale um bis zu 250 %. Über unseren Wärmepumpen-Check kannst du kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region vergleichen, was dein Haus spart, zeigt der Wärmepumpen-Rechner. Wie der Antrag abläuft, erklärt Wärmepumpe Förderung beantragen.
Häufige Fragen
Nein. Die 65-%-Pflicht ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz am 29.07.2026 für Bestand und Neubau entfallen. Nur für Bauvorhaben mit Bauantrag vor diesem Datum gilt grundsätzlich noch das alte Recht, der Bauherr kann aber das neue wählen (§ 111 GModG). Für die KfW-Förderung muss das Haus nach dem Heizungstausch aber zu mindestens 65 % erneuerbar beheizt werden, das ist eine Förderbedingung, kein Gesetz.
Nein, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist mit dem GModG gestrichen. Sinnvoll bleibt eine unabhängige Energieberatung trotzdem, denn sie zeigt, was eine neue Gasheizung mit Bio-Treppe langfristig kostet. Der Bund übernimmt 50 % des Beraterhonorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 650 €.
Nein. Laut § 43 Abs. 1 GModG gilt die Bio-Treppe für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Ein Stichtag 01.11.2026 steht nicht im Gesetz. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gasheizung eingebaut hat oder einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
Ein Betriebsverbot gibt es nicht mehr, das gesetzliche Aus für fossile Kessel Ende 2044 ist gestrichen. Ein noch nicht beschlossenes Gesetz soll die Versorger aber verpflichten, ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe für Gebäudewärme zu liefern (§ 42a GModG), und die Gasnetze dürfen in der Regel bis 2045 abgeschrieben werden. Mit deutlich steigenden Kosten für Gas solltest du deshalb rechnen.
Bis zu 5.000 € (§ 108 GModG). Den Nachweis führst du über die Abrechnung deines Lieferanten, der die Bio-Anteile bestätigt. Diese Belege musst du in den ersten 15 Jahren jeweils fünf Jahre lang aufbewahren.
Nein. Die KfW fördert keine reinen Gas- oder Ölheizungen, und die EU-Gebäuderichtlinie verbietet Zuschüsse für rein fossile Heizkessel seit 2025. Eine Wärmepumpe wird dagegen mit 30 bis 80 % gefördert, im Einfamilienhaus mit bis zu 22.400 €.
Ja, für Öl gelten dieselben Regeln wie für Gas: Neue Ölheizungen sind erlaubt, müssen ab 2029 aber anteilig Bioöl nutzen, 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040. Bestehende Ölheizungen dürfen weiterlaufen. Wer eine funktionierende Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, bekommt den Klimabonus von 16 % ohne Altersgrenze, wenn der Antrag bis 31.01.2027 bei der KfW eingeht.
Andreas Mali
Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie
Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik
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