Kältemittel R290 vs. R32: F-Gas-Verbot 2027 & Förderung

Geprüft am 02. Oktober 2026

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9 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02

R290 oder R32: Welches Kältemittel ist die bessere Wahl?

Für eine neue Wärmepumpe ist R290 (Propan) die bessere Wahl: Es hat nach der EU-F-Gas-Verordnung ein Treibhauspotenzial (GWP) von 0,02 statt 675 bei R32 und gehört zu den natürlichen Kältemitteln, die ab 2028 Voraussetzung für die KfW-Förderung sind. Ab 01.01.2027 dürfen neue Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW mit R32 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Wichtigste Auflage für Propan ist ein Schutzbereich von rund 1 Meter um das Außengerät.

Der Markt hat sich längst entschieden: Alle fünf Luft-Wasser-Wärmepumpen im letzten Test der Stiftung Warentest (test 10/2025) arbeiten mit Propan, das in Luftwärmepumpen in der Regel in kompakten Monoblock-Geräten steckt. Für dich heißt das: Mit R290 bist du förder- und zukunftssicher, und die Auswahl ist groß. Was sich ab 2027 sonst noch ändert, fasst der Ratgeber Heizung 2027 zusammen.

Wie klimaschädlich sind R290, R32, R410A und R454C?

Ein Kilogramm R32 wirkt über 100 Jahre so stark auf das Klima wie 675 kg CO2, ein Kilogramm Propan nach der F-Gas-Verordnung nur wie 20 Gramm. Das Treibhauspotenzial (GWP) vergleicht genau das: die Klimawirkung eines Gases mit der von CO2.

KältemittelArtGWP nach F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573KfW-förderfähig ab 2028
R290 (Propan)natürlich0,02 (älterer Wert nach Verordnung 517/2014: 3)ja
R32fluoriertes Gas (HFKW)675nein
R410AHFKW-Gemisch2.088nein
R454CGemisch aus HFKW und HFO146 (auf AR4-Basis 148)nein

R32 steht mit 675 in Anhang I der Verordnung. Für Gemische wie R410A und R454C wird das GWP nach Anhang VI aus den Bestandteilen berechnet, für Propan nennt Anhang VI einen Wert von 0,02 nach dem aktuellen Weltklimabericht (AR6). Der oft zitierte Wert 3 stammt aus der Vorgängerverordnung. R454C liegt knapp unter der 150er-Grenze und darf deshalb vorerst weiter in neue Geräte, ab 2028 fördert die KfW es aber nicht mehr, weil es kein natürliches Kältemittel ist.

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Welche Wärmepumpen verbietet die F-Gas-Verordnung ab 2027?

Ab dem 01.01.2027 dürfen neue in sich geschlossene Wärmepumpen (Monoblock und kompakte Geräte) bis 50 kW sowie Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab einem GWP von 150 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das trifft vor allem R32 und R410A.

Gerätetyp (Anhang IV der F-Gas-Verordnung)Verboten abBetrifft
Mono-Split-Geräte mit weniger als 3 kg Füllungseit 01.01.2025GWP ab 750
In sich geschlossene Wärmepumpen bis 12 kW01.01.2027GWP ab 150
In sich geschlossene Wärmepumpen über 12 bis 50 kW01.01.2027GWP ab 150
Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW01.01.2027GWP ab 150
Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW01.01.2029GWP ab 150
Splitgeräte über 12 kW01.01.2029 bzw. 01.01.2033GWP ab 750 bzw. ab 150
In sich geschlossene Wärmepumpen über 50 kW01.01.2030GWP ab 150
In sich geschlossene Wärmepumpen bis 12 kW01.01.2032alle fluorierten Kältemittel
Splitgeräte bis 12 kW01.01.2035alle fluorierten Kältemittel

„In sich geschlossen" heißt: Der Kältekreis ist ab Werk komplett, vor Ort werden keine kältemittelführenden Teile verbunden. Darunter fallen Monoblock-Luftwärmepumpen, aber auch kompakte Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Ältere Erdwärme-Modelle mit R410A sind also ebenfalls betroffen.

Drei Ausnahmen solltest du kennen. Erstens: Verlangen Sicherheitsvorschriften am Aufstellort ein anderes Kältemittel, sind bei Monoblock-Geräten bis 12 kW Kältemittel bis GWP 750 erlaubt, bei Luft-Wasser-Split nennt die Verordnung keinen festen Höchstwert. Zweitens: Geräte, die nachweislich vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch danach noch eingebaut und in Betrieb genommen werden. Drittens: Ersatzteile für bestehende Anlagen bleiben erlaubt.

Darf ich meine R32- oder R410A-Wärmepumpe weiter betreiben?

Ja. Die Verbote betreffen nur das Inverkehrbringen neuer Geräte, bestehende Anlagen darfst du unbegrenzt weiter betreiben, warten, reparieren und mit R32 oder R410A nachfüllen lassen.

Ein Wartungsverbot gilt seit dem 01.01.2026 nur für Kältemittel mit einem GWP ab 2.500, und die strengere Grenze von 750 betrifft nur ortsfeste Kälteanlagen, nicht Wärmepumpen. Eine Austauschpflicht gibt es nicht. Belegt ist allerdings, dass die EU die verfügbare Menge fluorierter Kältemittel stark verknappt: Für 2027 bis 2029 halbiert sich die erlaubte Höchstmenge ungefähr gegenüber 2025 und 2026. Ob und wie stark Nachfüllungen dadurch teurer werden, hängt vom Markt ab. Ein Wartungsvertrag mit festen Preisen gibt dir Planungssicherheit.

Welche Kältemittel fördert die KfW ab 2028?

Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) oder R744 (CO2). Eine Grenze „GWP unter 150" kennt die Förderrichtlinie nicht.

So steht es in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 17.08.2026 (Technische Mindestanforderungen, Nr. 3.4.4). Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel ist seit dem 21.07.2026 entfallen, R290 ist damit nicht mehr Bonus, sondern Standard. 2026 und 2027 bleibt eine R32-Wärmepumpe noch förderfähig, wenn sie die übrigen Anforderungen erfüllt: Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, Außengerät mindestens 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten, digitale Schnittstelle für die Netzsteuerung nach § 14a EnWG (ab 01.07.2027 in einem standardisierten Format wie EEBUS) und die Bestellung eines intelligenten Stromzählers nach der Inbetriebnahme.

Die Förderung ist weiterhin hoch: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer Öl-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung und bis zu 40 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % bzw. 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten. Wer bis zum 31.01.2027 beantragt, bekommt bis zu 12.880 € (46 %), ab Februar sind es höchstens 11.445 €. Ab dem ersten Quartal 2027 (Termin noch offen) gibt es für Wärmepumpen außerdem nur noch 15 % Grundförderung plus 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus für Geräte mit Ursprung in der EU. Die Details erklären die Ratgeber zum Wertschöpfungsbonus und zur sinkenden Förderung ab 2027, alle Bausteine stehen auf unserer Seite zur Förderung.

Wie sicher ist eine Propan-Wärmepumpe?

Bei fachgerechter Aufstellung ist eine Propan-Wärmepumpe sicher, weil R290 brennbar und schwerer als Luft ist, verlangen die Hersteller einen Schutzbereich von rund 1 Meter um das Außengerät. Das ist Planungsarbeit, die der Fachbetrieb bei der Wahl des Aufstellorts erledigt.

Schafft eine R290-Wärmepumpe höhere Vorlauftemperaturen?

Ja, viele Propan-Wärmepumpen liefern laut Herstellern 70 bis 75 °C Vorlauf: Bosch nennt bis 75 °C (bei −10 °C Außentemperatur bis 65 °C), Vaillant für die aroTHERM plus 20 bis 75 °C und Viessmann für die Vitocal 250-A bis 70 °C bei Außentemperaturen bis −10 °C. Das schafft Reserven für Altbauten mit Heizkörpern und für die Warmwasserbereitung.

Hohe Temperaturen zu können ist gut, sie dauernd zu brauchen ist teuer. Laut Fraunhofer ISE ist die nötige Heiztemperatur der wichtigste Einflussfaktor auf die Jahresarbeitszahl, unabhängig vom Kältemittel. Auch die Gerätewahl bleibt wichtig: Bei den fünf Propan-Wärmepumpen im Test der Stiftung Warentest lagen zwischen dem besten und dem schwächsten Gerät mehrere hundert Euro Stromkosten im Jahr. Die Testergebnisse findest du im Überblick zum Wärmepumpen-Testsieger, Tipps zu niedrigen Vorlauftemperaturen im Ratgeber zur Jahresarbeitszahl.

Fällt R32 auch unter das geplante PFAS-Verbot?

Nach der Definition der geplanten EU-Beschränkung voraussichtlich nicht: Erfasst werden Stoffe mit mindestens einem vollständig fluorierten Kohlenstoffatom, und das trifft auf R125 (Bestandteil von R410A) und R1234yf (Bestandteil von R454C) zu, nicht aber auf R32 oder Propan. Entschieden ist die Beschränkung noch nicht.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA will ihre abschließende Stellungnahme bis Ende 2026 vorlegen, danach muss die EU-Kommission einen Vorschlag machen. Im Entwurf werden Ausnahmen diskutiert, etwa für die Wartung bestehender Anlagen. Mit Propan bist du von beiden Regelwerken, F-Gas-Verordnung und PFAS-Plänen, nicht betroffen.

Wann kann ein R32-Gerät 2026 noch sinnvoll sein?

Nur in Ausnahmefällen: etwa wenn am Aufstellort kein Schutzbereich für Propan möglich ist oder ein Restposten 2026 oder 2027 mit allen Förderbedingungen eingebaut wird. In allen anderen Fällen spricht der Vergleich klar für R290.

KriteriumR290 (Propan)R32
Treibhauspotenzial (GWP)0,02675
Neue Monoblock- und Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW ab 2027weiter erlaubt, kein F-Gasnicht mehr in Verkehr zu bringen (Lagerware ausgenommen)
KfW-Förderung ab 2028janein
Vorlauftemperaturlaut Herstellern 70 bis 75 °C möglichje nach Gerät
AufstellungSchutzbereich rund 1 mgeringere Auflagen
Nachfüllenkeine Mengenbegrenzung durch die F-Gas-Verordnungerlaubt, verfügbare F-Gas-Menge ab 2027 etwa halbiert
Geplante PFAS-Beschränkungnicht erfasstnach Definition nicht erfasst

Ein R32-Gerät kommt am ehesten in sehr enger Reihenhausbebauung infrage, wenn kein Platz für den Schutzbereich bleibt. Dann solltest du darauf achten, dass der Antrag noch vor 2028 läuft, und Wartung und Nachfüllung vertraglich absichern. Für die meisten Häuser ist Propan die bessere Wahl, weil Geräte damit über die gesamte Laufzeit förder- und wartungssicher sind.

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Quellen und weiterführende Links

Häufige Fragen

Wird R32 ab 2027 komplett verboten?

Nein. Ab dem 01.01.2027 ist nur das Inverkehrbringen neuer Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und neuer Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150 verboten, das betrifft R32. Bestehende Anlagen darfst du weiter betreiben, warten und mit R32 nachfüllen lassen, und Lagerware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, darf noch eingebaut werden.

Bekomme ich für eine R32-Wärmepumpe noch Förderung?

2026 und 2027 ja, wenn das Gerät alle übrigen Anforderungen der KfW erfüllt, etwa eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und ein Außengerät mindestens 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290. Den früheren 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr.

Ist Propan in der Wärmepumpe gefährlich?

Propan ist brennbar, deshalb gibt es klare Aufstellregeln: in der Regel rund 1 Meter Abstand zu Fenstern, Türen, Licht- und Kellerschächten sowie Abwasserkanälen und keine Zündquellen im Schutzbereich. Bei Monoblock-Geräten bleibt das Kältemittel komplett draußen, die Füllmenge liegt bei Bosch je nach Modell bei rund 1 bis 1,6 kg. Fachgerecht aufgestellt ist R290 heute Standard in neuen Luftwärmepumpen.

Welches GWP hat R290?

Nach der aktuellen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 hat Propan ein Treibhauspotenzial von 0,02, auf Basis des sechsten Weltklimaberichts. Der oft genannte Wert 3 stammt aus der alten Verordnung 517/2014. Zum Vergleich: R32 hat ein GWP von 675, R410A von 2.088.

Gilt das F-Gas-Verbot auch für Erdwärmepumpen?

Ja, wenn es sich um kompakte, in sich geschlossene Geräte handelt, und das sind die meisten Sole-Wasser-Wärmepumpen. Ab dem 01.01.2027 dürfen solche Geräte bis 50 kW mit Kältemitteln ab GWP 150, etwa R410A, nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Frag beim Angebot deshalb ausdrücklich nach dem Kältemittel, denn ab 2028 fördert die KfW ohnehin nur natürliche Kältemittel.

Darf ich nach 2027 noch eine R32-Wärmepumpe einbauen lassen?

Nur, wenn das Gerät nachweislich vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, also aus Lagerbeständen stammt, oder wenn Sicherheitsanforderungen am Aufstellort ein anderes Kältemittel verlangen. Ab 2028 gibt es für ein solches Gerät keine KfW-Förderung mehr. Für die meisten Häuser ist ein Propan-Gerät deshalb die deutlich bessere Wahl.

Andreas Mali

Gründer & Redaktion WärmepumpenGenie

Andreas Mali ist Gründer von WärmepumpenGenie und recherchiert Förderprogramme, Heizkosten und Technikdaten fortlaufend aus Primärquellen (KfW, BAFA, Verbraucherzentralen, Fraunhofer ISE). Mehr über uns und unsere Methodik

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