9 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
Die Bio-Treppe ist die gesetzliche Pflicht, dass neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen einen steigenden Teil ihrer Wärme aus klimafreundlichen Brennstoffen erzeugen: mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Geregelt ist sie in § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), und sie gilt für Heizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung kauft, kauft damit steigende Brennstoffkosten für die nächsten Jahrzehnte mit.
Den Namen hat die Regel von ihren Stufen: Der Pflichtanteil steigt nicht gleichmäßig, sondern in vier Sprüngen. Für Eigentümer, die gerade zwischen neuer Gasheizung und Wärmepumpe schwanken, ist sie damit der wichtigste Kostenfaktor, der sich heute schon beziffern lässt.
Die erste Stufe greift am 01.01.2029, die letzte am 01.01.2040, eine Stufe mit 100 % kennt das Gesetz nicht.
| Gilt ab | Mindestanteil an der bereitgestellten Wärme |
|---|---|
| 01.01.2029 | 10 % |
| 01.01.2030 | 15 % |
| 01.01.2035 | 30 % |
| 01.01.2040 | 60 % |
Der Anteil bezieht sich auf die Wärme, die deine Heizung bereitstellt. Wer liest, die Treppe steige bis 2045 auf 100 %, verwechselt sie mit der geplanten Grüngasquote für Versorger, die weiter unten erklärt ist. Bis Ende 2028 darfst du eine neue Gasheizung nach Bundesrecht also noch mit reinem Erdgas betreiben, die Pflicht steht aber ab dem Einbau fest.
Erlaubt heißt nicht günstig: Vergleiche die Wärmepumpe mit einer neuen Gasheizung
Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 steigende Bio-Anteile, und der CO2-Preis steigt weiter. Die Wärmepumpe wird mit bis zu 70 % gefördert, bei geringem Einkommen mit bis zu 80 %. Hol dir kostenlose Angebote und vergleiche schwarz auf weiß.
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Nein, eine Gas- oder Ölheizung, die bis zum 29.07.2026 eingebaut wurde, fällt nicht unter die Bio-Treppe und darf ohne Bio-Anteil weiterlaufen. Maßgeblich ist laut § 43 allein der Einbau nach diesem Datum, und auch das GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellt klar, dass die Anforderungen grundsätzlich für neu eingebaute Anlagen gelten.
Auch die Bio-Staffel aus dem alten GEG 2024 für Gasheizungen, die ab 2024 eingebaut wurden, gilt nicht mehr, denn sie stand in § 71, und diesen Paragrafen hat das GModG gestrichen. Betroffen bist du also nur, wenn du nach dem 29.07.2026 eine neue fossile Heizung einbaust, auch als Ersatz für eine kaputte Anlage. Indirekt spüren aber alle Gaskunden den Umbau der Gasversorgung, über den CO₂-Preis und über Netzentgelte, die steigen, wenn immer mehr Haushalte das Netz verlassen.
Nein, ein Stichtag 1. November 2026 steht nicht im Gesetz, maßgeblich ist allein, ob die Heizung nach dem 29.07.2026 eingebaut wurde. Wer im August, September oder Oktober 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut hat, muss ab 2029 also die Bio-Treppe einhalten. Nach Angaben von Fachportalen stammt das Datum aus einer verschobenen Frist des alten Heizungsgesetzes, die mit dem GModG gegenstandslos geworden ist.
Anerkannt sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate (§ 43 GModG).
Für Biomethan und biogenes Flüssiggas verlangt das Gesetz zusätzlich eine Massenbilanzierung von der Herstellung bis zur Entnahme. Die Menge, die du beziehst, muss also an anderer Stelle tatsächlich als Gas aus Biomasse eingespeist worden sein. In der Praxis brauchst du für eine Gasheizung einen Tarif mit passendem Biomethan-Anteil, für eine Ölheizung Heizöl mit entsprechendem Bioöl-Anteil. Wasserstoff kommt für Hausheizungen erst infrage, wenn dein Netzbetreiber ihn liefert.
Den Nachweis liefert dein Brennstofflieferant: Er muss dir mit der Abrechnung bestätigen, dass die Anforderungen erfüllt sind (§ 96 GModG).
Deutlich: Biomethan kostet im Einkauf mehr als doppelt so viel wie Erdgas, und der Aufschlag wächst mit jeder Stufe.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) setzt in seiner Studie vom 25.07.2026 für Biomethan 12 ct/kWh netto für Beschaffung und Vertrieb an, für Erdgas im Einfamilienhaus 5,5 ct/kWh. Netzentgelt, Steuern und Abgaben fallen bei beiden gleich an, den CO₂-Preis sparst du beim Bio-Anteil. Für ein teilsaniertes Einfamilienhaus mit 17.500 kWh Gasverbrauch ergibt das mit heutigen Preisen diese Mehrkosten:
| Stufe | Pflichtanteil | Biomethan pro Jahr | Mehrkosten pro Jahr (brutto) |
|---|---|---|---|
| ab 2029 | 10 % | 1.750 kWh | rund 110 € |
| ab 2030 | 15 % | 2.625 kWh | rund 170 € |
| ab 2035 | 30 % | 5.250 kWh | rund 340 € |
| ab 2040 | 60 % | 10.500 kWh | rund 670 € |
Den Wert für 2029 weist das IW selbst aus (Heizkosten von 2.149 € statt 2.037 € im Jahr), die weiteren Stufen sind mit denselben Preisen hochgerechnet. Ab 2040 lägen die Heizkosten damit allein durch die Bio-Treppe rund ein Drittel über dem heutigen Niveau. Im mittleren Szenario des IW, in dem die Preise für Biomethan, Netzentgelte und CO₂ weiter steigen, klettern die Heizkosten einer Altbauwohnung mit 10.000 kWh von 1.080 € (2026) auf 1.952 € (2040), knapp 74 % dieser Mehrkosten gehen auf die Bio-Treppe zurück. Das IW warnt zudem, dass sich Bio-Treppe und Grüngasquote langfristig nicht allein mit Biomethan erfüllen lassen und teurer Wasserstoff nötig wird. Für Bioheizöl enthält die Studie keine eigene Rechnung.
Ja, mit einer Wärmepumpen-Hybridheizung gilt die Pflicht als erfüllt, wenn die Wärmepumpe groß genug ist: Im genormten Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 muss sie mindestens 30 % der Leistung des Gas- oder Ölkessels bringen, bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 % (§ 43 Abs. 5 GModG).
In Gebäuden ab sechs Wohnungen musst du nach 2039 belegen, welchen Anteil die Wärmepumpe tatsächlich liefert, wenn mehr als 30 % angerechnet werden sollen. Das Gesetz kennt weitere Ersatzoptionen:
Bei einer Hybridheizung fördert die KfW nur den Wärmepumpen-Teil, und den Klimabonus von 16 % gibt es nicht, solange ein Gas- oder Ölkessel das Haus mitversorgt. Wann sich die Kombination trotzdem lohnt, steht im Ratgeber Hybridheizung: Gas und Wärmepumpe kombinieren.
Die Bio-Treppe verpflichtet dich als Eigentümer einer neuen Heizung, die Grüngasquote soll dagegen die Brennstofflieferanten verpflichten.
§ 42a GModG kündigt dafür ein eigenes Gesetz an: Unternehmen, die Gas, Öl und Flüssiggas in Verkehr bringen, sollen die Brennstoffe für Gebäudewärme ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen. Die Bundesregierung muss den Entwurf bis zum 01.12.2026 vorlegen, beschlossen ist er noch nicht, Zwischenschritte sind deshalb offen. Kommt die Quote wie angekündigt, bekämen ab 2045 alle Gaskunden klimaneutrale Brennstoffe geliefert, auch Besitzer alter Heizungen ohne Bio-Treppe.
Vermieter und Mieter teilen sich die Kosten: Ab 2029 trägt jeder die Hälfte der Kosten des Pflicht-Biobrennstoffs, allerdings nur für höchstens 30 % des gesamten Brennstoffverbrauchs (§ 5a CO2KostAufG).
Schon ab dem 01.01.2028 werden bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen außerdem das Gas-Netzentgelt und die CO₂-Kosten hälftig geteilt, die CO₂-Kosten dann abweichend vom bisherigen Stufenmodell. Steigt die Treppe 2040 auf 60 %, trägt der Mieter die Bio-Kosten oberhalb von 30 % des Verbrauchs allein. Ausnahmen gibt es nach einem Heizungsausfall und in eng begrenzten Härtefällen (§ 5d CO2KostAufG). Für Vermieter wird eine neue Gasheizung damit dauerhaft teurer, warum sich dort die Wärmepumpe rechnet, steht im Ratgeber Wärmepumpe für Vermieter.
Ja, nach einem irreparablen Ausfall bekommst du 12 Monate Aufschub (§ 43 Abs. 7 GModG).
Baust du nach einem Totalausfall im Jahr 2028 eine neue Gas- oder Ölheizung ein, beginnt die Pflicht erst 12 Monate nach dem Einbau. Ab 2029 gilt: Bestand für die ausgefallene Heizung noch keine Bio-Pflicht, etwa weil sie vor dem 30.07.2026 eingebaut wurde, musst du im ersten Jahr nach dem Einbau keinen Bio-Anteil nachweisen. Danach gilt die dann aktuelle Stufe. Auch die hälftige Kostenteilung mit Mietern setzt in diesen Fällen für 12 Monate aus.
Alle Heizungen ohne Gas- oder Ölkessel: Wärmepumpe, Fernwärme-Anschluss und Biomasseheizung haben keine Bio-Pflicht.
Am meisten Förderung gibt es für die Wärmepumpe: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer 16 % Klimabonus beim Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung oder einer funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre alten Gasheizung und je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus, zusammen bis zu 70 % und mit dem höchsten Einkommensbonus 80 %. Im Standardbeispiel (Einfamilienhaus mit 140 m², Luft-Wasser-Wärmepumpe für 36.400 €) bleiben nach 12.880 € Förderung 23.520 € Eigenanteil. Gegenüber einer neuen Gasheizung für 16.000 € spart die Wärmepumpe 1.348 € Energiekosten im Jahr, der Aufpreis ist nach 5 bis 7 Jahren zurück, und die Bio-Treppe ist dabei noch nicht eingerechnet. Ersetzt die Wärmepumpe eine Ölheizung, sind es sogar 2.628 € im Jahr, und der Aufpreis ist nach 2 bis 3 Jahren drin (Ölheizung ersetzen).
Rechne dein Haus im Wärmepumpen-Rechner durch und vergleiche kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region. Wie du dir die volle Förderung sicherst, steht in der Förderübersicht, und geht dein Antrag bis zum 31.01.2027 bei der KfW ein, gilt noch der Klimabonus von 16 %. Ob für dein Haus eine Gasheizung überhaupt noch infrage kommt, klärt der Ratgeber Gasheizung einbauen: erlaubt, aber teuer?, den Vollkostenvergleich findest du unter Gasheizung oder Wärmepumpe.
Häufige Fragen
Ja, die Stufen gelten genauso für neu eingebaute Öl- und Flüssiggasheizungen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Bei Öl zählt Bioöl, bei Flüssiggas biogenes Flüssiggas. Wer eine funktionstüchtige Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, bekommt den Klimabonus von 16 % unabhängig vom Alter der Ölheizung.
Dann handelst du ordnungswidrig, das Gesetz sieht ein Bußgeld von bis zu 5.000 € vor (§ 108 GModG). Die zuständige Landesbehörde kann sich die Abrechnungen mit der Bestätigung des Lieferanten vorlegen lassen. Deshalb solltest du diese Belege in den ersten 15 Jahren jeweils mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Ja, für neue Gebäude gelten die Regeln zur Heizung entsprechend (§ 10 GModG). Ab dem 01.01.2030 müssen alle Neubauten zudem so errichtet werden, dass am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen entstehen.
Die IW-Studie vom Juli 2026 setzt für Biomethan 12 ct/kWh netto für Beschaffung und Vertrieb an, für Erdgas 5,2 bis 5,5 ct/kWh. Biomethan kostet im Einkauf also mehr als doppelt so viel, Netzentgelte und Steuern kommen bei beiden hinzu. Für 10 % Pflichtanteil in einem Einfamilienhaus mit 17.500 kWh Verbrauch sind das rund 110 € Mehrkosten im Jahr.
Nein, Photovoltaik ist keine Ersatzoption der Bio-Treppe, anerkannt ist nur Solarthermie, also Kollektoren, die Wasser erwärmen. Mit PV-Strom kannst du aber eine Wärmepumpe betreiben, und eine ausreichend große Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Pflicht ebenfalls.
Wenn du die Pflicht nicht über eine Hybridheizung, Solarthermie oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung erfüllst, ja: Ab 2029 brauchst du einen Tarif mit dem vorgeschriebenen Biomethan-Anteil und eine Bestätigung des Lieferanten auf der Abrechnung. Bis Ende 2028 darf eine neue Gasheizung nach Bundesrecht noch mit reinem Erdgas laufen.