10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-09-24
In den meisten Altbauten ja. Heizöl kostet im September 2026 rund 174 Cent je Liter – gut 44 % mehr als eineinhalb Jahre zuvor. Damit zahlt ein Einfamilienhaus mit 21.000 Kilowattstunden Ölverbrauch etwa 3.650 € im Jahr. Eine Wärmepumpe deckt denselben Wärmebedarf für rund 1.240 €. Dazu kommt die Förderung: Beim Austausch einer Ölheizung gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus ohne Altersgrenze, also mindestens 46 % Zuschuss. Unter dem Strich amortisiert sich der Wechsel im typischen Altbau nach acht bis elf Jahren.
Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gibt es keine gesetzliche Austauschpflicht mehr für alte Ölkessel. Die Entscheidung ist damit eine rein wirtschaftliche – und genau die rechnen wir hier durch.
Der Preis liegt Ende September 2026 bei rund 174 Cent je Liter (Standardqualität, Abnahme 3.000 Liter). Ein Liter Heizöl enthält etwa 10 Kilowattstunden Energie, das sind also 17,4 Cent je Kilowattstunde.
Weil ein älterer Ölkessel nicht die gesamte eingekaufte Energie in nutzbare Wärme umsetzt – Jahresnutzungsgrade zwischen 68 % bei alten Konstanttemperaturkesseln und 87 % bei Niedertemperaturkesseln sind üblich – liegen die Kosten je Kilowattstunde Wärme im Haus noch höher: bei rund 22 Cent.
Zwei Entwicklungen sprechen dafür, dass es nicht billiger wird:
Die Ölheizung gehört zu den Anlagen, die den Klimageschwindigkeits-Bonus ohne Anforderung an das Inbetriebnahmedatum auslösen. Das ist ein Unterschied zur Gaszentralheizung, die mindestens 20 Jahre alt sein muss.
Damit ergibt sich:
Auf die maximal förderfähigen Kosten von 28.000 € gerechnet: 12.880 € Zuschuss bei 46 %, 19.600 € bei 70 %.
Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die Höchstkosten um jeweils 750 €. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz.
Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus, 140 Quadratmeter, Baujahr 1970 bis 1990, teilweise gedämmt:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Wärmepumpe komplett installiert (Schnitt) | 36.400 € |
| abzüglich Förderung 46 % (max. 28.000 € anrechenbar) | − 12.880 € |
| Eigenanteil | 23.520 € |
| Heizkosten Öl bisher | 3.650 €/Jahr |
| Heizkosten Wärmepumpe | 1.240 €/Jahr |
| Ersparnis | 2.410 €/Jahr |
Das ergibt rechnerisch knapp zehn Jahre bis zur Amortisation. Steht ohnehin ein Kesseltausch an, ändert sich die Perspektive: Eine neue Gasheizung kostet laut co2online 6.000 bis 9.000 €, ein neuer Ölkessel liegt darüber. Diesen Betrag müsstest du so oder so ausgeben – die eigentliche Mehrinvestition der Wärmepumpe beträgt dann nur noch rund 16.000 €, und die ist in sieben Jahren eingespielt. Genau so rechnet auch unser Wärmepumpen-Rechner.
Der Rückbau gehört zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen und wird oft unterschätzt. Was anfällt:
Der freiwerdende Raum ist ein oft übersehener Nebeneffekt: Wo vorher 3.000 Liter Öl standen, entsteht Platz für Pufferspeicher, Hauswirtschaft oder Lager.
Meistens ja. Der entscheidende Wert ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, mit der das Haus im Winter warm wird. Ein einfacher Test: Dreh die Vorlauftemperatur am Ölkessel an einem kalten Tag schrittweise herunter. Bleiben die Räume bei 55 Grad warm, ist die Wärmepumpe unproblematisch. Bei 50 Grad oder weniger ist sie sogar effizient.
Häufig reicht es, einzelne zu klein dimensionierte Heizkörper zu tauschen – meist in den Räumen, die schon mit der Ölheizung schwer warm werden. Das kostet einen Bruchteil einer Komplettsanierung und wird mitgefördert. Die Fraunhofer-Feldstudien zeigen Jahresarbeitszahlen von 3,4 im Bestand, unabhängig vom Gebäudealter. Ausführlich steht das im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Wer beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Zuschuss. Details im Ratgeber Förderung beantragen.
Fazit: Bei einem Heizölpreis von 174 Cent je Liter spart die Wärmepumpe im typischen Altbau rund 2.400 € im Jahr. Mit 46 % Förderung ohne Altersgrenze amortisiert sich der Wechsel in etwa zehn Jahren – und in sieben, wenn der Kessel ohnehin fällig ist. Die Austauschpflicht ist mit dem GModG entfallen, die Wirtschaftlichkeit bleibt.
Häufige Fragen
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, ist die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel entfallen. Auch die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht gilt nicht mehr. Der Wechsel ist damit eine wirtschaftliche Entscheidung, keine gesetzliche.
Ja. Die KfW nennt Ölheizungen ausdrücklich ohne Anforderung an das Inbetriebnahmedatum. Anders als bei einer Gaszentralheizung, die mindestens 20 Jahre alt sein muss, spielt das Alter des Ölkessels keine Rolle. Zusammen mit der Grundförderung sind das mindestens 46 Prozent Zuschuss.
Für Kellertanks liegen die Angebote meist im niedrigen vierstelligen Bereich, bei Erdtanks deutlich darüber, weil sie ausgebaggert oder fachgerecht stillgelegt werden müssen. Restöl und Bodensatz werden getrennt entsorgt. Der Rückbau zählt zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen, die Belege gehören zum Verwendungsnachweis.
Bei einem Heizölpreis von 174 Cent je Liter und 21.000 Kilowattstunden Verbrauch zahlt ein Einfamilienhaus rund 3.650 Euro im Jahr. Die Wärmepumpe kommt für denselben Wärmebedarf auf etwa 1.240 Euro. Die Ersparnis liegt bei rund 2.400 Euro jährlich, zusätzlich entfallen Schornsteinfeger- und Tankkosten.
Am einfachsten über einen Test an einem kalten Tag: Drehen Sie die Vorlauftemperatur am Ölkessel schrittweise herunter. Bleiben die Räume bei 55 Grad warm, ist die Wärmepumpe unproblematisch, bei 50 Grad oder weniger sogar effizient. Reicht es nicht, genügt oft der Tausch einzelner zu klein dimensionierter Heizkörper.