10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
Ja, eine neue Gasheizung darfst du auch 2027 einbauen, denn das seit dem 29.07.2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien gestrichen. Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen stehen seitdem wieder gleichberechtigt auf der Liste der zulässigen Heizungen (§ 42 GModG). Erlaubt heißt aber nicht günstig: Jede nach dem 29.07.2026 eingebaute Gasheizung muss ab 2029 steigende Anteile teurer Bio-Brennstoffe nutzen, und eine Förderung gibt es dafür nicht.
Wer heute eine neue Gasheizung in ein bestehendes Haus einbaut, übernimmt diese Pflichten und Kostenrisiken:
In drei Ländern kommt Landesrecht dazu: In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein müssen beim Heizungstausch in Gebäuden mit Baujahr vor 2009 mindestens 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen, in Hamburg gilt diese 15-Prozent-Pflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude (Gasetagenheizungen ausgenommen). Eine Wärmepumpe erfüllt diese Pflichten vollständig. Details stehen auf den Länderseiten für Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Ja, die Regeln, die als Gasheizungsverbot bekannt wurden, sind seit dem 29.07.2026 gestrichen. Ein generelles Einbauverbot gab es zwar nie, doch das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) verlangte für neue Heizungen in bestehenden Gebäuden nach Ablauf der Wärmeplan-Fristen 65 % erneuerbare Energien, und fossil betriebene Heizkessel hätten nur bis Ende 2044 laufen dürfen.
Mit dem GModG hat der Gesetzgeber die Paragrafen 71 bis 73 des alten Gesetzes komplett gestrichen. Damit sind weggefallen:
Der Bundestag hat das Gesetz am 10.07.2026 beschlossen, verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Was sich sonst geändert hat, fasst der Ratgeber Heizungsgesetz: GModG statt GEG zusammen.
Erlaubt heißt nicht günstig: Vergleiche die Wärmepumpe mit einer neuen Gasheizung
Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 steigende Bio-Anteile, und der CO2-Preis steigt weiter. Die Wärmepumpe wird mit bis zu 70 % gefördert, bei geringem Einkommen mit bis zu 80 %. Hol dir kostenlose Angebote und vergleiche schwarz auf weiß.
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Nein, eine gesetzliche Austauschpflicht für alte Gasheizungen gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr, egal wie alt der Kessel ist. Die frühere Regel für über 30 Jahre alte Kessel (§ 72) ist ersatzlos weggefallen.
Deine Heizung darf laufen, solange sie funktioniert und bei der Messung durch den Schornsteinfeger die Grenzwerte einhält: Bei üblichen Hauskesseln mit 4 bis 25 kW dürfen die Abgasverluste höchstens 11 % betragen (§ 10 der 1. BImSchV ↗).
Ein alter Kessel ist trotzdem ein guter Anlass zum Rechnen, denn gerade jetzt zahlt sich der Wechsel besonders aus. Ist deine Gasheizung mindestens 20 Jahre alt und noch funktionstüchtig, bekommst du als selbstnutzender Eigentümer für eine Wärmepumpe zusätzlich zur Grundförderung von 30 % den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %. Bei einem Antrag bis zum 31.01.2027 sind das bei 28.000 € förderfähigen Kosten 12.880 € Zuschuss, ab Februar 2027 sinkt der Bonus auf 12 %.
Nein, die Bio-Treppe gilt nur für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Eine vorher eingebaute Gasheizung darf ohne Pflichtanteil an Biomethan weiterlaufen, das bestätigt auch das GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ein Stichtag 1. November 2026, den manche Seiten nennen, steht nicht im Gesetz.
Ganz unberührt bleibt aber auch eine alte Gasheizung nicht. Den CO₂-Preis zahlen alle Gaskunden, und § 42a GModG kündigt ein eigenes Gesetz an, das Gasversorger verpflichten soll, ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe für Gebäude zu liefern. Die Bundesregierung soll den Entwurf bis zum 01.12.2026 vorlegen, beschlossen ist er noch nicht. Was die Treppe verlangt, wie der Nachweis läuft und was sie kostet, erklärt der Ratgeber Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen.
Die größten Kosten entstehen im Betrieb: Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 25.07.2026 könnten sich die Heizkosten einer neu eingebauten Gasheizung bis 2040 fast verdoppeln.
Für eine teilsanierte Altbauwohnung mit 10.000 kWh Gasverbrauch steigen die jährlichen Kosten im mittleren Szenario von rund 1.080 € im Jahr 2026 auf 1.952 € im Jahr 2040. Die Mehrkosten im Jahr 2040 setzen sich laut IW so zusammen:
| Kostentreiber | Mehrkosten 2040 pro Jahr |
|---|---|
| Bio-Treppe (Pflichtanteil grüner Brennstoffe) | 643 € |
| Gas-Netzentgelte | 184 € |
| CO₂-Preis | 44 € |
Die Netzentgelte steigen, weil sich die festen Kosten des Gasnetzes auf immer weniger Kunden verteilen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Netzbetreibern, ihre Gasnetze schneller abzuschreiben, und schreibt selbst, dass das in der Anfangsphase „grundsätzlich mit höheren Entgelten“ einhergeht. Die CO₂-Versteigerungen 2026 endeten bisher alle beim Höchstwert von 65 € je Tonne, das sind rund 1,4 ct pro kWh Gas inklusive Mehrwertsteuer. Ab 2028 gilt der EU-Emissionshandel ETS2, dann ohne festen Höchstpreis.
Nein, für eine reine Gasheizung gibt es keinen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden bei Gas-Brennwertheizungen nur die Mehrkosten eines Geräts, das bauartbedingt zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden kann, nicht der Kessel selbst.
Die Wärmepumpe dagegen fördert die KfW im Programm 458 kräftig: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen 10 bis 40 % Einkommensbonus. Zusammen sind bis zu 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €) sogar 80 %, berechnet auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es die vollen 30 % Grundförderung nur noch für Wärmepumpen mit dem neuen Wertschöpfungsbonus für EU-Herkunft. Wer vorher beantragt, bekommt die 30 % unabhängig vom Herstellungsort. Wie Vertrag und Antrag in der richtigen Reihenfolge laufen, steht in unserer Übersicht zur Förderung.
Im Standardbeispiel hat eine geförderte Wärmepumpe ihren Aufpreis gegenüber einer neuen Gasheizung nach 5 bis 7 Jahren wieder hereingeholt, mit Einkommensbonus sogar sofort.
Annahmen: Einfamilienhaus mit 140 m², Baujahr 1970 bis 1990, teilweise gedämmt, 18.480 kWh Wärmebedarf im Jahr. Ersetzt wird eine mindestens 20 Jahre alte, funktionstüchtige Gasheizung. Gas kostet 12,45 ct/kWh (BDEW-Monatswert August 2026) bei einem Nutzungsgrad von 0,85, Wärmepumpenstrom 25 ct/kWh bei einer Jahresarbeitszahl von 3,4. Die Preise stammen von den Verbraucherzentralen: neue Gasheizung im Schnitt 16.000 € ↗ inklusive Entsorgung der alten Anlage, Luft-Wasser-Wärmepumpe im Schnitt 36.400 € ↗ laut Auswertung von 160 Angeboten.
| Posten | Neue Gasheizung | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffung | 16.000 € | 36.400 € |
| Förderung (30 % + 16 % Klimabonus) | 0 € | 12.880 € |
| Eigenanteil | 16.000 € | 23.520 € |
| Energiekosten pro Jahr | 2.707 € | 1.359 € |
Die Wärmepumpe kostet nach Förderung 7.520 € mehr, spart aber 1.348 € Energiekosten pro Jahr. Mit 30 % Einkommensbonus (19.600 € Förderung) schrumpft der Aufpreis auf rund 800 €, mit 40 % Einkommensbonus (22.400 € Förderung) ist die Wärmepumpe mit 14.000 € Eigenanteil sogar günstiger als die Gasheizung. Bio-Treppe, steigende Netzentgelte und ETS2 sind in dieser Rechnung noch nicht enthalten und verschieben das Ergebnis weiter zugunsten der Wärmepumpe. Der Heizspiegel 2026 bestätigt die Richtung: Für ein Einfamilienhaus mit 130 m² erwartet er für 2026 Heizkosten von 1.300 € mit Wärmepumpe und 1.930 € mit Gas.
Deine eigenen Zahlen rechnest du im Wärmepumpen-Rechner nach, den ausführlichen Vollkostenvergleich findest du unter Gasheizung oder Wärmepumpe. Weil die Preise in Wärmepumpen-Angeboten laut Verbraucherzentrale um bis zu 250 % voneinander abweichen, lohnt es sich, kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region zu vergleichen. Geht dein Antrag bis zum 31.01.2027 bei der KfW ein, bekommst du im Beispiel 12.880 € statt 11.445 € (warum die Förderung 2027 sinkt).
Du darfst eine kaputte Gasheizung reparieren lassen oder durch eine neue Gasheizung ersetzen, eine Pflicht zur Wärmepumpe gibt es auch im Notfall nicht, abgesehen von den 15-Prozent-Regeln in Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Für eine neue Gasheizung gilt dann die Bio-Treppe. Nach einem irreparablen Ausfall gibt es eine Schonfrist (§ 43 Abs. 7 GModG): Wird die neue Anlage im Jahr 2028 eingebaut, beginnt die Bio-Pflicht erst 12 Monate nach dem Einbau. Ab 2029 gilt ebenfalls ein Aufschub von 12 Monaten, wenn für die ausgefallene Heizung noch keine Bio-Pflicht bestand.
Wenn du auf eine Wärmepumpe umsteigen willst, lohnt sich ein kühler Kopf. Der Förderantrag muss vor dem Vorhabenbeginn bei der KfW eingehen, unterschreiben darfst du vorher nur einen Vertrag mit Förderbedingung. Der Klimabonus von 16 % setzt außerdem eine funktionstüchtige Altanlage voraus, plane den Tausch also möglichst, solange die alte Heizung noch läuft. Eine provisorische Heizung für bis zu ein Jahr ist bei der KfW förderfähig. Was im Ernstfall Schritt für Schritt zu tun ist, steht im Ratgeber Heizung defekt: was tun?.
Ein gesetzliches Betriebsverbot ab 2045 gibt es nicht mehr, das frühere Aus für fossil betriebene Heizkessel zum 31.12.2044 ist gestrichen.
Ändern wird sich aber, was durch die Leitung kommt. Deutschland will bis 2045 treibhausgasneutral sein, und das in § 42a GModG angekündigte Gesetz soll Versorger verpflichten, ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe für Gebäudewärme zu liefern. Dann liefe auch eine heute eingebaute Gasheizung mit Biomethan oder Wasserstoff. Wie teuer das ist, zeigt die IW-Studie, die für Biomethan mit 12 ct/kWh netto für Beschaffung und Vertrieb rechnet, für Erdgas mit 5,2 bis 5,5 ct/kWh. Offen ist außerdem, ob dein Gasnetz dann noch betrieben wird.
Langfristig ja: Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass „ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt werden“ wird.
Ob dein Netz betroffen ist, zeigt der Wärmeplan deiner Gemeinde. Großstädte mussten ihn bis zum 30.06.2026 vorlegen, alle anderen Gemeinden folgen bis zum 30.06.2028. Feste Regeln für das Abklemmen von Gasanschlüssen soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bringen (Bundestags-Drucksache 21/5440 ↗): Netzbetreiber dürften Anschlüsse nur auf Basis eines behördlich bestätigten Netzplans trennen und müssten dich mindestens zehn Jahre vorher informieren, bei verfügbarem Wärmenetz mindestens fünf Jahre. Verabschiedet ist dieses Gesetz noch nicht (Stand 02.10.2026). Wer heute eine Gasheizung für die nächsten 20 Jahre plant, sollte den Wärmeplan kennen. Wie du ihn für deine Adresse findest, erklärt der Ratgeber Kommunale Wärmeplanung.
Häufige Fragen
Ja, Reparaturen sind ohne Einschränkung erlaubt, auch bei Kesseln, die älter als 30 Jahre sind. Die Heizung muss nur bei der Schornsteinfeger-Messung die Abgasgrenzwerte einhalten, bei 4 bis 25 kW also höchstens 11 % Abgasverlust. Eine Reparatur ist kein Neueinbau einer Heizungsanlage und löst deshalb die Bio-Treppe nicht aus.
Nein, die frühere Austauschpflicht für alte Heizkessel, die auch Käufer traf, ist seit dem 29.07.2026 gestrichen. Prüfen solltest du aber die oberste Geschossdecke: Ist sie ungedämmt, kann für dich als neuen Eigentümer eine Dämmpflicht mit zwei Jahren Frist greifen (§ 35 GModG).
Im Schnitt rund 16.000 € inklusive Entsorgung der alten Anlage und betriebsfertigem Anschluss, so die Preiserhebung der Verbraucherzentrale. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Beispiel 36.400 €, nach 46 % Förderung bleiben 23.520 €. Die Differenz von 7.520 € holt die Wärmepumpe über niedrigere Energiekosten in 5 bis 7 Jahren wieder herein.
Nein, die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist mit dem GModG entfallen. Sinnvoll ist ein Vergleich trotzdem, weil du die Folgekosten über viele Jahre trägst: Die Bio-Treppe beginnt 2029 mit 10 % und steigt bis 2040 auf 60 %.
Ja, eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Pflicht, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A mindestens 30 % der Leistung des Gaskessels bringt, bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 % (§ 43 Abs. 5 GModG). Gefördert wird dabei nur der Wärmepumpen-Teil, und den Klimabonus von 16 % gibt es nicht, solange ein Gaskessel das Haus mitversorgt.
Ja, dort gilt weiter das Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Wer in einem Gebäude mit Baujahr vor 2009 die Heizung tauscht, muss mindestens 15 % erneuerbare Wärme nachweisen oder Ersatzmaßnahmen umsetzen. Ähnliche 15-Prozent-Regeln gibt es in Hamburg und Schleswig-Holstein. Eine Wärmepumpe erfüllt sie vollständig.