10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
Den Einkommensbonus bekommen Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung als Hauptwohnsitz selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 50.000 € beträgt, mit mindestens einem minderjährigen Kind höchstens 60.000 €. Er beträgt je nach Einkommen 40, 30 oder 10 % der förderfähigen Kosten und kommt bei der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) zur Grundförderung und zum Klimabonus hinzu. Zusammen sind bis zu 80 % möglich, für ein Einfamilienhaus also bis 22.400 € Zuschuss. Gerade Rentnerhaushalte mit kleiner Rente und Familien mit mittlerem Einkommen kommen beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung so auf 70–80 %.
Die Bausteine der Förderung bei einem Antrag bis zum 31.01.2027:
Der Einkommensbonus beträgt 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, liegen alle Grenzen 10.000 € höher.
| Einkommen ohne Kind | Einkommen mit Kind | Einkommensbonus | Fördersatz mit Klimabonus | Zuschuss bei 28.000 € |
|---|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | bis 40.000 € | 40 % | 86 %, gedeckelt auf 80 % | 22.400 € |
| bis 40.000 € | bis 50.000 € | 30 % | 76 %, gedeckelt auf 70 % | 19.600 € |
| bis 50.000 € | bis 60.000 € | 10 % | 56 % | 15.680 € |
| über 50.000 € | über 60.000 € | kein Bonus | 46 % | 12.880 € |
Ohne Klimabonus, etwa weil deine Gasheizung jünger als 20 Jahre ist, kommst du auf 70 % (19.600 €), 60 % (16.800 €), 40 % (11.200 €) oder 30 % (8.400 €). Der Einkommensbonus allein ist damit bis zu 11.200 € wert.
Bis 31.01.2027 beantragen: 12.880 € statt 11.445 € Zuschuss
Danach sinkt der Klimabonus von 16 % auf 12 % und die förderfähigen Kosten fallen auf 27.250 €. Es zählt der Tag des Antrags, nicht der Einbau. Für den Antrag brauchst du ein Angebot. Hol es dir jetzt kostenlos von Fachbetrieben aus deiner Region.
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Es zählt das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus deinem Einkommensteuerbescheid, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen. Das zvE bleibt übrig, nachdem das Finanzamt von den Einkünften Werbungskosten, Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen hat, und liegt deshalb meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen.
Du findest den Wert im Bescheid unter „zu versteuerndes Einkommen“. Die KfW übernimmt ihn genau so, wie das Finanzamt ihn festgesetzt hat; ob dabei Kinderfreibeträge berücksichtigt wurden, spielt für die Prüfung keine Rolle. Auch im Ausland erzieltes Einkommen zählt mit.
Beispiel Rente: Von der gesetzlichen Rente ist nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Pauschbeträge ab. Ein Rentnerpaar mit mehr als 30.000 € Bruttorente kann deshalb ein zvE unter 30.000 € haben und den vollen Bonus von 40 % bekommen.
Ausnahme: Hast du als Rentner für die maßgeblichen Jahre keine Steuererklärung abgegeben, rechnet die KfW laut ihren FAQ mit den Gesamtbruttorenten. Liegst du damit knapp über einer Grenze, kann sich ein Gespräch mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung lohnen.
Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antragseingang: Bei einem Antrag 2026 sind das 2023 und 2024, bei einem Antrag 2027 die Jahre 2024 und 2025. Zum Haushalt zählen alle Eigentümer, die bei Antragstellung in der geförderten Wohnung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, sowie deren dort gemeldete Ehe- und Lebenspartner.
Tipp für Neu-Rentner: Wer 2024 oder 2025 in Rente gegangen ist, hat in diesen Jahren oft ein niedrigeres zvE. Ein Antrag im Januar 2027 stützt sich dann auf 2024 und 2025 und sichert bei passender Altheizung trotzdem noch 16 % Klimabonus; achte dann auf den Start des Wertschöpfungsbonus (siehe unten). Fehlt beim Antrag der Steuerbescheid 2025, gibst du das zvE geschätzt an und reichst den Bescheid mit den Nachweisen nach. Liegt der echte Wert über der Grenze, zahlt die KfW den Einkommensbonus allerdings nicht aus.
Ja, Rentner bekommen den Einkommensbonus wie alle selbstnutzenden Eigentümer, eine Altersgrenze gibt es nicht. Nachgewiesen wird das Einkommen grundsätzlich mit den Einkommensteuerbescheiden der beiden maßgeblichen Jahre.
Hast du für diese Jahre keine Steuererklärung abgegeben, akzeptiert die KfW laut ihren FAQ stattdessen:
Rentenbescheide und Nichtveranlagungsbescheide erkennt die KfW nicht an.
Rechenbeispiel Rentnerpaar: zvE 25.000 €, funktionierende Ölheizung, Antrag bis 31.01.2027. 30 % Grundförderung, 16 % Klimabonus und 40 % Einkommensbonus ergeben 86 %, gedeckelt auf 80 %: 22.400 € Zuschuss. Beim Durchschnittsangebot von 36.400 € bleibt ein Eigenanteil von 14.000 €, weniger als eine neue Gasheizung im Schnitt kostet. Die Heizkosten sinken im Beispielhaus von 3.987 € mit Öl auf 1.359 € im Jahr. Mehr zum Umstieg im Ratgeber Ölheizung ersetzen.
Achtung bei Nießbrauch: Wer das Haus schon an die Kinder übertragen hat und es per Nießbrauch oder Wohnrecht bewohnt, ist nicht antragsberechtigt. Die Kinder können als Eigentümer zwar beantragen, bekommen aber nur die Grundförderung, weil sie nicht selbst dort wohnen.
Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, steigen alle Einkommensgrenzen pauschal und einmalig um 10.000 €; die KfW nennt das Familienzuschlag. Das Kind muss bei Antragseingang in der geförderten Wohnung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein, und für das Kind muss im Haushalt eine Kindergeldberechtigung bestehen.
Die Zahl der Kinder spielt keine Rolle, weitere Kinderfreibeträge rechnet die KfW nicht an. Mit Kind gelten also 40 % bis 40.000 €, 30 % bis 50.000 € und 10 % bis 60.000 €, der 80-%-Deckel greift bis 40.000 €. Als Nachweis brauchst du später zusätzlich die Meldebestätigung des Kindes.
Rechenbeispiel Familie: Paar mit einem Kind, zvE 45.000 €, Gasheizung mit 22 Jahren, Antrag bis 31.01.2027. 30 % Grundförderung, 16 % Klimabonus und 30 % Einkommensbonus ergeben 76 %, gedeckelt auf 70 %: 19.600 € Zuschuss. Der Eigenanteil liegt beim Durchschnittsangebot bei 16.800 €, nur rund 800 € über einer neuen Gasheizung. Weil die Heizkosten im Beispielhaus von 2.707 € auf 1.359 € im Jahr sinken, ist dieser Mehrpreis schon im ersten Jahr wieder drin.
Mit 40 % Einkommensbonus ja: Nach 80 % Förderung kostet eine durchschnittliche Luft-Wasser-Wärmepumpe 14.000 €, eine neue Gasheizung im Schnitt 16.000 €. Mit 30 % Bonus liegt die Wärmepumpe nur rund 800 € darüber und spart danach jedes Jahr Heizkosten.
| Förderung bei Antrag bis 31.01.2027 | Zuschuss | Eigenanteil bei 36.400 € | im Vergleich zur neuen Gasheizung |
|---|---|---|---|
| 46 % (ohne Einkommensbonus) | 12.880 € | 23.520 € | 7.520 € teurer |
| 56 % (10 % Bonus) | 15.680 € | 20.720 € | 4.720 € teurer |
| 70 % (30 % Bonus) | 19.600 € | 16.800 € | 800 € teurer |
| 80 % (40 % Bonus) | 22.400 € | 14.000 € | 2.000 € günstiger |
Annahmen: Durchschnittspreis aus 160 Angeboten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (36.397 €), 16 % Klimabonus, neue Gasheizung 16.000 € inklusive Entsorgung der Altanlage laut Verbraucherzentrale-Energieberatung. Heizkosten im Beispielhaus (140 m², Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,4, Strom 25 ct/kWh): 1.359 € im Jahr gegenüber 2.707 € mit Gas. Eine nach dem 29.07.2026 eingebaute Gasheizung muss ab 2029 zudem anteilig Bio-Brennstoffe nutzen. Wie die Anschaffungskosten zustande kommen, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Wärmepumpe?, deine eigenen Zahlen rechnest du im Wärmepumpen-Rechner durch.
Nein, den Einkommensbonus gibt es nur für die selbst bewohnte Hauptwohnung von Eigentümern; für vermietete Wohnungen gibt es nur die Grundförderung von 30 %. Auch der Klimabonus ist Selbstnutzern vorbehalten.
Im Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung gibt es die Boni deshalb nur für deine eigene Wohnung. In einer Eigentümergemeinschaft stellst du als Selbstnutzer einen Zusatzantrag zum Antrag der WEG, spätestens sechs Monate nach dessen Zusage. Die Sätze richten sich dabei nach dem Tag, an dem der Antrag der WEG eingegangen ist.
Nein, für den Einkommensbonus selbst ist keine Absenkung vorgesehen. Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinken aber der Klimabonus von 16 auf 12 % und die förderfähigen Kosten von 28.000 auf 27.250 €, und im Laufe des ersten Quartals 2027 kommt der Wertschöpfungsbonus.
| Beispiel | Antrag bis 31.01.2027 | ab 01.02.2027 mit EU-Wärmepumpe | ab 01.02.2027 ohne EU-Ursprung |
|---|---|---|---|
| Rentnerpaar, zvE 25.000 €, Ölheizung | 22.400 € (80 %) | 21.800 € (80 %) | rund 18.260 € (67 %) |
| Familie mit Kind, zvE 45.000 €, Gasheizung mit 22 Jahren | 19.600 € (70 %) | 19.075 € (70 %) | rund 15.530 € (57 %) |
Annahme für die letzte Spalte: Der Wertschöpfungsbonus ist dann gestartet und die Grundförderung für Geräte ohne EU-Ursprung auf 15 % gesunken; der genaue Starttag steht noch nicht fest. Wer bis zum 31.01.2027 und vor dem Start beantragt, bekommt die höheren Beträge unabhängig davon, wo die Wärmepumpe gebaut wurde. Details im Ratgeber Wertschöpfungsbonus, den Fahrplan bis 2030 zeigt Förderung sinkt ab 2027.
Beim Antrag gibst du dein Einkommen nur an, die Belege lädst du erst nach dem Einbau im Nachweisverfahren hoch: die Einkommensteuerbescheide aller volljährigen Haushaltsmitglieder für die beiden maßgeblichen Jahre, ihre Meldebestätigungen und einen Grundbuchauszug. Für Anträge nach den seit 21.07.2026 geltenden Konditionen ist das laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027 möglich.
So läuft es ab:
Für den Eigenanteil bietet die KfW Selbstnutzern mit einem zvE bis 90.000 € den Ergänzungskredit 358 an, Zinssatz ab 1,48 % (Stand 29.09.2026). Alle Schritte im Detail stehen im Ratgeber Förderung beantragen, alle Bausteine in der Förderübersicht. Weil Angebote für vergleichbare Anlagen laut Verbraucherzentrale um bis zu 250 % auseinanderliegen, lohnt es sich, kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region zu vergleichen.
Häufige Fragen
Ja, beide Boni sind unabhängig voneinander. Ist deine Gasheizung zum Beispiel erst 15 Jahre alt, bekommst du mit 40 % Einkommensbonus 30 plus 40, also 70 % oder 19.600 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten. Mit 30 % Bonus sind es 60 % oder 16.800 €.
Nein. Die Einkommensgrenzen steigen einmalig um 10.000 €, egal wie viele Kinder im Haushalt leben. Voraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldberechtigung, das in der geförderten Wohnung gemeldet ist.
Nur wenn sie Miteigentümer sind und mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gemeldet sind. Zum Haushalt zählen laut KfW die dort gemeldeten Eigentümer und deren Ehe- oder Lebenspartner. Ein erwachsenes Kind, das nicht im Grundbuch steht, verändert dein Haushaltseinkommen also nicht.
Nein. Den Bonus musst du gleich im Antrag auswählen, eine spätere Aufstockung des Zuschusses ist nicht möglich. Fehlt dir ein Steuerbescheid, gibst du das zvE beim Antrag geschätzt an und reichst den Bescheid mit den Nachweisen nach.
Dann zahlt die KfW den Einkommensbonus laut ihren FAQ nicht aus. Schätze dein zvE deshalb möglichst genau anhand der Steuerbescheide der beiden maßgeblichen Jahre. Bei einem Antrag 2026 sind das 2023 und 2024.
Nein. Wer per Nießbrauch oder Wohnrecht in einem Haus wohnt, das anderen gehört, ist nach den KfW-Regeln nicht antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind die Eigentümer; wohnen sie nicht selbst im Haus, bekommen sie nur die Grundförderung von 30 %.