8 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
Der Wertschöpfungsbonus ist ein neuer Baustein der KfW-Heizungsförderung: Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 %, und nur Geräte mit Ursprung in der EU bekommen 15 Prozentpunkte dazu. Rechtsgrundlage sind die Nummern 8.4.1 c und 8.4.6 der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Für ein Einfamilienhaus geht es um bis zu 4.200 € Zuschuss. Wer seinen Antrag vor dem Start stellt, bekommt die 30 % unabhängig davon, wo die Wärmepumpe gebaut wurde.
| Zeitpunkt des Antrags | Grundförderung für die Wärmepumpe |
|---|---|
| vor dem Start des Bonus, etwa noch 2026 | 30 %, egal woher das Gerät stammt |
| nach dem Start, Gerät mit EU-Ursprung | 15 % plus 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 % |
| nach dem Start, Gerät ohne EU-Ursprung | 15 % |
Klimabonus und Einkommensbonus kommen wie bisher hinzu, die Obergrenze bleibt bei 70 bzw. 80 %. Für Pelletheizungen, Solarthermie oder einen Wärmenetzanschluss ändert sich an der Grundförderung von 30 % nichts. Laut Richtlinie soll der Bonus „die lokale Wertschöpfung und Beschäftigung für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union stärken“.
Einen festen Starttag gibt es noch nicht: Die Richtlinie nennt das erste Quartal 2027, das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen spricht von einer Einführung „im Laufe des 1. Quartals 2027“. Die Details will das Bundeswirtschaftsministerium laut KfW im zweiten Halbjahr 2026 bekanntgeben, Stand 02.10.2026 liegen sie noch nicht vor.
Wie bei den übrigen Fördersätzen kommt es auf den Eingang deines Antrags bei der KfW an, und über Zusage und Höhe des Zuschusses entscheidet die KfW laut eigener Angabe sofort im Portal. Wer vor dem Start beantragt, hat die 30 % Grundförderung damit in der Zusage stehen, auch wenn die Wärmepumpe erst Monate später eingebaut wird; für die Umsetzung bleiben 36 Monate. Was sich zum Jahreswechsel sonst noch ändert, bündelt der Ratgeber Heizung 2027.
Bis 31.01.2027 beantragen: 12.880 € statt 11.445 € Zuschuss
Danach sinkt der Klimabonus von 16 % auf 12 % und die förderfähigen Kosten fallen auf 27.250 €. Es zählt der Tag des Antrags, nicht der Einbau. Für den Antrag brauchst du ein Angebot. Hol es dir jetzt kostenlos von Fachbetrieben aus deiner Region.
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Ohne EU-Ursprung fehlen nach dem Start 15 Prozentpunkte, bei 28.000 € förderfähigen Kosten also 4.200 €. Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag auf 27.250 €, der Unterschied liegt dann bei rund 4.090 €.
| Fall (förderfähige Kosten mindestens 28.000 €) | vor dem Start oder mit EU-Ursprung | ohne EU-Ursprung | Unterschied |
|---|---|---|---|
| nur Grundförderung, etwa als Vermieter | 30 % = 8.400 € | 15 % = 4.200 € | 4.200 € |
| Selbstnutzer mit Klimabonus (16 %) | 46 % = 12.880 € | 31 % = 8.680 € | 4.200 € |
| dazu 30 % Einkommensbonus | 70 % = 19.600 € | 61 % = 17.080 € | 2.520 € |
| dazu 40 % Einkommensbonus | 80 % = 22.400 € | 71 % = 19.880 € | 2.520 € |
Die Tabelle rechnet mit den Sätzen bis zum 31.01.2027. Mit Einkommensbonus fällt der Verlust kleiner aus, weil die Obergrenze von 70 bzw. 80 % einen Teil der 15 Punkte ohnehin kappt. Am stärksten trifft es Haushalte ohne Boni, für sie halbiert sich der Zuschuss. Ab dem 01.02.2027 (12 % Klimabonus, 27.250 €) bekommt ein Selbstnutzer mit EU-Gerät 11.445 €, ohne EU-Ursprung 7.357,50 €.
Die Richtlinie verlangt, dass die geförderte Wärmepumpe „ihren Ursprung in der Union hat“, die KfW spricht von Geräten, die „innerhalb der EU und deren assoziierten Märkten produziert“ wurden. Wie der Ursprung bestimmt wird und welche Länder als assoziierte Märkte gelten, ist noch nicht festgelegt.
Offen sind vor allem diese Fragen:
Klar ist nur: Es kommt auf das geförderte Gerät an, nicht auf den Firmensitz des Herstellers.
Wärmepumpen für den deutschen Markt kommen aus europäischen und asiatischen Werken, teils sogar innerhalb derselben Marke; maßgeblich wird deshalb der Herstellungsort des konkreten Modells sein. Wie stark das variiert, zeigen die Angaben eines deutschen Herstellers zu seinen eigenen Serien:
| Serie von STIEBEL ELTRON | Fertigung laut Hersteller |
|---|---|
| WPL-A Plus (Luft-Wasser) | ausschließlich in Deutschland, in Holzminden und Höxter |
| WPL-A Trend (Luft-Wasser) | größtenteils in Deutschland, zusätzlich im Werk Tianjin (China) |
| WPE-I Plus (Sole-Wasser) | größtenteils in Arvika (Schweden) |
| LWZ (Lüftungsintegralgeräte) | größtenteils in Poprad (Slowakei) |
Selbst innerhalb einer Serie kann die Herkunft also wechseln. Eine Liste „europäischer“ Marken nennen wir hier bewusst nicht, solange die Ursprungsregeln fehlen und die Hersteller ihre Modelle nicht zugeordnet haben. Lass dir stattdessen vom Fachbetrieb für das angebotene Modell schriftlich bestätigen, wo Außen- und Inneneinheit gefertigt werden. Unabhängige Testergebnisse und Gerätedaten findest du im Ratgeber Wärmepumpen im Vergleich.
Das steht noch nicht fest: Die Vorgaben kommen vom Bundeswirtschaftsministerium, die KfW will sie in einer der nächsten Versionen ihres Infoblatts veröffentlichen. Wer vor dem Start beantragt, braucht keinen Herkunftsnachweis, weil die 30 % Grundförderung dann für jedes förderfähige Gerät gelten.
Für Anträge nach dem Start hilft diese Vorbereitung:
Ja: Mit einem Antrag noch 2026 sicherst du dir 30 % Grundförderung unabhängig vom Herstellungsort, dazu 16 % Klimabonus und 28.000 € förderfähige Kosten. So kannst du die Wärmepumpe frei nach Effizienz, Lautstärke und Preis wählen, ohne auf die Herkunft achten zu müssen.
Beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung bedeutet das 12.880 € Zuschuss. Beantragst du dagegen ab Februar 2027 mit einem Gerät ohne EU-Ursprung, bleiben 7.357,50 €, rund 5.520 € weniger. Die Schritte: Angebote vergleichen, einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen, die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb holen und den Antrag in „Meine KfW“ stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Wie das im Detail geht, steht im Ratgeber Förderung beantragen, wie die Förderung bis 2030 weiter sinkt, unter Förderung sinkt ab 2027.
Weil Fachbetriebe vor dem Jahreswechsel gut ausgelastet sind, lohnt es sich, jetzt kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region zu vergleichen. Worauf du dabei achtest, erklärt der Ratgeber Wärmepumpen-Angebot prüfen. Was du nach dem Umstieg im Jahr sparst, zeigt der Wärmepumpen-Rechner; alle Förderbausteine findest du in der Förderübersicht.
Für Vermieter zählt die Herkunft besonders, weil sie keine Boni bekommen: Ohne EU-Ursprung halbiert sich ihre Förderung nach dem Start von 30 auf 15 %. Bei einem vermieteten Einfamilienhaus sind das 4.200 € weniger Zuschuss.
Im Mehrfamilienhaus wächst der Betrag mit jeder Wohnung. Bei sechs Wohnungen sind bis zu 103.000 € förderfähig (28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung): Mit 30 % gibt es 30.900 €, mit 15 % nur 15.450 €. Selbstnutzende Eigentümer im Haus können Klima- und Einkommensbonus per Zusatzantrag ergänzen. Mehr zur Wärmepumpe im vermieteten Bestand im Ratgeber Wärmepumpe für Vermieter.
Der Wertschöpfungsbonus ist kein Qualitätsurteil, sondern Industriepolitik: Er soll laut Richtlinie lokale Wertschöpfung und Beschäftigung in der EU stärken. Gefördert werden ohnehin nur Geräte, die dieselben technischen Mindestanforderungen erfüllen, egal wo sie gebaut wurden.
Dazu gehören der Eintrag in der amtlichen Liste förderfähiger Wärmepumpen, eine Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, ein Außengerät mindestens 10 dB leiser als der EU-Ökodesign-Grenzwert und eine Schnittstelle für die Steuerung nach § 14a EnWG; ab 2028 fördert die KfW nur noch Geräte mit natürlichen Kältemitteln wie Propan. Wie effizient eine Wärmepumpe im Alltag läuft, hängt stark von Planung und Einbau ab: In der Feldstudie des Fraunhofer ISE erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden im Schnitt eine Jahresarbeitszahl von 3,4. Vergleiche deshalb zuerst Heizlastberechnung, Effizienz und Preis.
Häufige Fragen
Ja, aber nach dem Start des Wertschöpfungsbonus nur 15 % statt 30 % Grundförderung. Klimabonus und Einkommensbonus gibt es weiter, sodass Selbstnutzer je nach Altheizung und Einkommen auf bis zu 71 % kommen. Wer vor dem Start beantragt, erhält für jedes förderfähige Gerät 30 % Grundförderung.
Nicht unbedingt. Maßgeblich ist laut Richtlinie der Ursprung der geförderten Wärmepumpe, nicht der Firmensitz. Manche Hersteller fertigen einzelne Serien in Deutschland und andere teilweise außerhalb der EU, deshalb solltest du dir die Herkunft für das konkrete Modell bestätigen lassen.
Nein, die Änderung betrifft nur elektrisch angetriebene Wärmepumpen. Für Biomasseheizungen, Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz bleibt die Grundförderung bei 30 %. Klima- und Einkommensbonus gelten für diese Heizungen wie bisher.
Nein. Bis zum Start des Wertschöpfungsbonus gilt für alle förderfähigen Wärmepumpen die Grundförderung von 30 %, ein Herkunftsnachweis ist dafür nicht vorgesehen. Wichtig sind der Vertrag mit Förderbedingung, die BzA und der Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Das ist offen. Die KfW spricht von Geräten aus der EU und deren assoziierten Märkten, welche Länder dazugehören, hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht festgelegt. Bis zur Klärung bist du mit einem Antrag vor dem Start auf der sicheren Seite.