Wärmepumpe im Neubau: Pflichten, Kosten & Förderung 2026

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9 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02

Welche Heizung ist 2026 im Neubau erlaubt?

Im Neubau darfst du 2026 jede Heizung wählen, die das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Option nennt, denn die frühere 65-%-Pflicht für Neubauten ist seit dem 29.07.2026 abgeschafft. Zur Wahl stehen zehn Optionen von der Wärmepumpe über das Wärmenetz bis wieder zur Gasheizung, für neue Gas- und Ölheizungen gilt aber ab 2029 die Bio-Treppe. Wer ab dem 01.01.2030 einen Bauantrag stellt, muss ein Nullemissionsgebäude bauen, dann darf am Haus kein fossiler Brennstoff mehr verbrannt werden.

Rechtsgrundlage ist § 10 GModG ↗: Wer neu baut, muss die Maßgaben der §§ 42 bis 45 entsprechend einhalten, also dieselben Heizungsregeln wie beim Heizungstausch im Bestand. Das Infoportal des BBSR ↗ stellt klar: Die Vorgabe, Heizungen in Neu- und Bestandsgebäuden zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Viele Ratgeber im Netz nennen noch die alte Regel für Neubaugebiete aus dem Jahr 2024, sie gilt nicht mehr.

Die zehn Optionen nach § 42 GModG, auch kombinierbar: Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, elektrische Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse- oder Wasserstoffheizung, Wärmepumpen-Hybrid, Solarthermie-Hybrid, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, Stromdirektheizung, Anschluss an ein Wärmenetz und andere innovative Lösungen. Eine Stromdirektheizung ist im Neubau mit Wohnungen nur erlaubt, wenn der Wärmeschutz die Anforderungen um mindestens 45 % übertrifft, ausgenommen selbstgenutzte Häuser mit höchstens zwei Wohnungen.

Für den Stichtag zählt der Bauantrag: Wer ihn vor dem 29.07.2026 gestellt hat, baut grundsätzlich nach altem Recht, kann aber das neue wählen, solange über den Antrag noch nicht bestandskräftig entschieden ist (§ 111 GModG ↗).

Ist eine Wärmepumpe im Neubau Pflicht?

Nein, eine Pflicht zur Wärmepumpe gibt es 2026 nicht, aber zwei Regeln machen sie zur naheliegenden Wahl. Wer heute eine neue Gasheizung plant, muss ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder Wasserstoff einsetzen, und für Bauanträge ab 2030 schließt der Nullemissionsstandard Gas und Öl am Haus aus.

Die Bio-Treppe aus § 43 GModG ↗ gilt über § 10 auch für neue Gas- und Ölheizungen im Neubau: mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff. Was das bedeutet, erklärt der Ratgeber Bio-Treppe für Gasheizungen. Ab dem 01.01.2030 verlangt der neue § 10 GModG, dass ein Neubau an seinem Standort keine Kohlendioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht. Den Überblick über das neue Recht gibt der Ratgeber Heizungsgesetz und GModG.

Wer vermieten will, hat einen weiteren Grund: Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen tragen Vermieter ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und Gas-Netzentgelte, laut BBSR auch in Neubauwohnungen mit Bauantrag ab dem 13.05.2026, die bis Ende 2029 bezogen werden. Und die zinsgünstigen KfW-Neubaukredite gibt es nur für Häuser ohne Öl- und Gasheizung.

Erlaubt heißt nicht günstig: Vergleiche die Wärmepumpe mit einer neuen Gasheizung

Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 steigende Bio-Anteile, und der CO2-Preis steigt weiter. Die Wärmepumpe wird mit bis zu 70 % gefördert, bei geringem Einkommen mit bis zu 80 %. Hol dir kostenlose Angebote und vergleiche schwarz auf weiß.

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Wie viele Neubauten heizen schon mit Wärmepumpe?

Fast drei Viertel: 73,6 % der rund 58.900 im Jahr 2025 fertiggestellten Wohngebäude heizen laut Statistischem Bundesamt hauptsächlich mit einer Wärmepumpe, bei Einfamilienhäusern sind es 77,9 %. Bei den 2025 genehmigten Wohngebäuden sind sogar 83,0 % mit Wärmepumpe geplant, Gas nur noch bei 2,2 %.

Fertiggestellte Wohngebäude 2025Anteil als Hauptheizung
Wärmepumpe, alle Wohngebäude73,6 %
Wärmepumpe, Einfamilienhäuser77,9 %
Wärmepumpe, Zweifamilienhäuser78,4 %
Wärmepumpe, Häuser mit drei und mehr Wohnungen52,7 %
Erdgas10,5 %
Fernwärme8,3 %
Heizöl0,3 %

Zehn Jahre vorher lag der Wärmepumpen-Anteil bei 31,4 %, damals heizte mehr als die Hälfte der Neubauten mit Gas (51,5 %). Im Neubau ist die Wärmepumpe damit längst der Normalfall.

Was kostet eine Wärmepumpe im Neubau?

Als Richtwert gelten rund 36.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und rund 56.000 € für eine Erdwärmepumpe mit Sonde; das sind Durchschnittspreise der Verbraucherzentralen aus dem Heizungstausch, Werte nur für Neubauten veröffentlichen sie nicht. Im Neubau fallen Austauschposten wie die Entsorgung der alten Heizung weg.

Dafür sparst du mit der Wärmepumpe Kosten, die eine Gasheizung im Neubau mitbringt: den Gas-Hausanschluss, laut co2online ↗ 500–2.500 €, und einen Schornstein, den eine Wärmepumpe laut BWP nicht braucht. Der größte Vorteil liegt in der Finanzierung, denn die verbilligten KfW-Neubaukredite gibt es nur ohne Öl- und Gasheizung.

Wenn du nicht schlüsselfertig über einen Bauträger baust, lohnt der Vergleich: Bei über 2.000 ausgewerteten Angeboten sahen die Verbraucherzentralen Preisunterschiede von bis zu 250 %. Über den Wärmepumpen-Check kannst du kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region vergleichen, der Wärmepumpen-Rechner zeigt dir die laufenden Kosten.

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe im Neubau?

Wenig: Der Heizspiegel 2026 stuft bei Häusern ab Baujahr 2002 mit 80–150 m² einen Wärmepumpen-Stromverbrauch bis 11 kWh je m² und Jahr als niedrig und bis 21 kWh als durchschnittlich ein, Heizung und Warmwasser zusammen. Für ein Haus mit 140 m² sind das höchstens rund 1.540 bzw. 2.940 kWh Strom im Jahr.

140 m², Baujahr ab 2002 (Heizspiegel 2026)Verbrauch pro JahrKosten pro Jahr
Wärmepumpe, niedrigbis 1.540 kWh Strombis 406 €
Wärmepumpe, durchschnittlichbis 2.940 kWh Strombis 742 €
Erdgas, durchschnittlichbis 9.800 kWh Gasbis 1.092 €

Neubauten müssen heute strengere Anforderungen erfüllen als Häuser von 2002, die Werte sind also eine vorsichtige Orientierung. Ein Praxisbeispiel aus der Referenzdatenbank des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) ↗: ein 2019 gebautes Haus mit Einliegerwohnung, 230 m² und Fußbodenheizung, beheizt von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 8 kW, Jahresarbeitszahl 4,23, Energiekosten 760 € im Jahr und laut Datenbank 579 € weniger als mit Gas.

Entscheidend ist die niedrige Vorlauftemperatur: Im Feldtest des Fraunhofer ISE lag sie bei 16 von 20 Anlagen mit Flächenheizung im Mittel zwischen 29 und 35 °C, und die Effizienz hing in der Auswertung vor allem von diesen Heizkreistemperaturen ab.

Gibt es Förderung für die Wärmepumpe im Neubau?

Einen Zuschuss für die Wärmepumpe gibt es im Neubau nicht, denn die Heizungsförderung KfW 458 gilt nur für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gefördert wird der Neubau mit zinsgünstigen KfW-Krediten, und die gibt es nur, wenn das Haus nicht mit Öl oder Gas heizt.

ProgrammVoraussetzungenKreditSollzins (effektiv)
Klimafreundlicher Neubau (297/298) ↗, Stufe Effizienzhaus 55EH 55, keine Öl- oder Gasheizung, gültige Baugenehmigung bei Antragbis 100.000 € je Wohnung2,19 % (2,21 %)
Klimafreundlicher Neubau (297/298), Klimafreundliches WohngebäudeEH 40, Grenzwert für Treibhausgase im Lebenszyklus, keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizungbis 100.000 €, mit QNG-Siegel 150.000 €2,94 % (2,98 %)
Wohneigentum für Familien (300) ↗wie EH 40, mindestens ein Kind unter 18, Haushaltseinkommen bis 90.000 € plus 10.000 € je weiteres Kind170.000–270.000 €1,00 % (1,00 %)

Die Zinsen stammen aus dem KfW-Konditionenanzeiger ↗ vom 01.10.2026 für 35 Jahre Laufzeit, 5 tilgungsfreie Jahre und 10 Jahre Zinsbindung; maßgeblich ist der Zins am Tag der Zusage. Für die Stufe Effizienzhaus 55 stellt der Bund für 2025 und 2026 insgesamt 800 Mio. € zur Zinsverbilligung bereit, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Du brauchst eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz; Liefer- und Leistungsverträge schließt du vor dem Antrag nur mit aufschiebender Bedingung, gebaut wird erst danach. Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nach § 35c EStG greift im Neubau nicht, sie gilt nur für Häuser, die älter als zehn Jahre sind. Alle Programme für den Heizungstausch findest du auf unserer Seite Förderung.

Luft-Wasser oder Erdwärme im Neubau: Was lohnt sich?

In den meisten Fällen wird es eine Luft-Wasser-Wärmepumpe: Sie ist günstiger und stellte 2025 rund 95 % der verkauften Wärmepumpen. Erdwärme lohnt sich, wenn du besonders effizient heizen und im Sommer fast ohne Strom kühlen willst; im Fraunhofer-Feldtest in Bestandsgebäuden erreichten erdgekoppelte Anlagen im Schnitt eine Jahresarbeitszahl von 4,3, Luft-Wasser-Anlagen 3,4.

Die Mehrkosten sind beträchtlich: co2online nennt für Erdwärme 38.500–46.500 €, die Verbraucherzentrale im Schnitt rund 56.000 € mit Erdsonde. Im Neubau lässt sich die Bohrung aber gut einplanen, bevor Garten und Zufahrt angelegt sind, und die Sonde ermöglicht die besonders sparsame passive Kühlung. Den direkten Vergleich zeigt der Ratgeber Luft-Wasser vs. Sole-Wasser.

Brauche ich im Neubau Fußbodenheizung und Pufferspeicher?

Eine Fußbodenheizung ist keine Pflicht, aber im Neubau die naheliegende Wahl, weil sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt und die Wärmepumpe dadurch besonders effizient arbeitet. Ob zusätzlich ein Pufferspeicher nötig ist, hängt vom Gerät und der Hydraulik ab und gehört in die Planung des Fachbetriebs.

Laut BWP werden in Neubauten schon aus Behaglichkeitsgründen meistens Flächenheizungen eingebaut. Der Fraunhofer-Feldtest zeigt aber auch, dass ausreichend große Heizkörper mit ähnlich niedrigen Temperaturen laufen können. Ein Pluspunkt der Flächenheizung: Sie kann im Sommer kühlen. Wann ein Puffer sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Pufferspeicher für die Wärmepumpe.

Sollte ich Photovoltaik und Kühlung gleich mitplanen?

Ja, denn ab dem 01.01.2030 ist eine Solaranlage auf neuen Wohngebäuden ohnehin Pflicht, und eine Wärmepumpe mit Flächenheizung kann im Sommer kühlen. Wer beides von Anfang an einplant, spart spätere Umbauten und nutzt den eigenen Solarstrom dort, wo er am meisten wert ist.

Die Solarpflicht steht im neuen § 106 GModG (BGBl. 2026 I Nr. 226 ↗): Ab 2027 müssen neue Gebäude so geplant werden, dass ihr Solarpotenzial optimal nutzbar ist, ab 2030 muss auf neuen Wohngebäuden eine Solaranlage stehen, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Länder dürfen mehr verlangen, Baden-Württemberg ↗ schreibt schon heute PV auf Neubauten vor.

Rechnerisch lohnt der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Wärmepumpenstrom für rund 25 ct, eingespeist bringt sie nur 7,70 ct (Anlagen bis 10 kWp, Inbetriebnahme bis Ende 2026). Im Fraunhofer-Feldtest deckten Häuser mit PV ohne Batterie 25–40 % ihres Strombedarfs selbst, mit Batterie 32–62 % (je drei Messobjekte). Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpe und Photovoltaik, wie die Kühlung funktioniert und was sie kostet, steht unter Wärmepumpe kühlen.

Quellen und weiterführende Links

Häufige Fragen

Darf ich im Neubau noch eine Gasheizung einbauen?

Ja, seit dem 29.07.2026 ist das wieder erlaubt, solange dein Bauantrag vor 2030 gestellt wird. Dann musst du aber ab 2029 mindestens 10 % Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff einsetzen, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %, und die zinsgünstigen KfW-Neubaukredite gibt es mit Gasheizung nicht. Für Bauanträge ab dem 01.01.2030 schließt der Nullemissionsstandard Gas und Öl im Neubau aus.

Gilt die 65-%-Regel im Neubaugebiet noch?

Nein, die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz am 29.07.2026 für Neubau und Bestand weggefallen. Nur bei einem Bauantrag vor diesem Datum gilt grundsätzlich noch das alte Recht. Du kannst dann aber das neue Recht wählen, solange über den Bauantrag nicht bestandskräftig entschieden ist.

Wie groß muss die Wärmepumpe für ein Neubau-Einfamilienhaus sein?

Das ergibt sich aus der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die dein Fachbetrieb oder Planer erstellt. Gut gedämmte Neubauten kommen meist mit kleinen Geräten aus: Im Referenzbeispiel des BWP heizt eine 8-kW-Luft-Wasser-Wärmepumpe ein Haus mit 230 m² samt Einliegerwohnung. Ein zu großes Gerät kostet mehr und taktet häufiger, deshalb lohnt der kritische Blick aufs Angebot.

Welcher KfW-Kredit ist für den Neubau mit Wärmepumpe am günstigsten?

Für Familien mit Kind und einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € ist es meist Wohneigentum für Familien (300) mit 1,00 % Sollzins bei 35 Jahren Laufzeit (Stand 01.10.2026). Ohne Familienförderung ist aktuell die Stufe Effizienzhaus 55 im Programm 297/298 mit 2,19 % günstiger als das Effizienzhaus 40 mit 2,94 %. Die Zinsen ändern sich laufend, maßgeblich ist der Tag der Zusage.

Kann ich die Wärmepumpe im Neubau steuerlich absetzen?

Über die Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG) nicht, denn sie setzt voraus, dass das Haus bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Auch der KfW-Zuschuss 458 scheidet aus, weil der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Für den Neubau bleiben die zinsgünstigen KfW-Kredite.

Was ändert sich 2030 für Neubauten?

Ab dem 01.01.2030 müssen neue Gebäude Nullemissionsgebäude sein, am Standort dürfen dann keine Kohlendioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen entstehen. Gleichzeitig wird eine Solaranlage auf neuen Wohngebäuden Pflicht, und für alle Neubauten wird eine Ökobilanz über den Lebenszyklus verlangt. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des Bauantrags.

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