10 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02
2027 ändert sich für Hausbesitzer vor allem die Förderung neuer Heizungen, eine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen kommt nicht. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW von 16 auf 12 % und der förderfähige Höchstbetrag von 28.000 auf 27.250 €, im Laufe des ersten Quartals bekommen nur noch Wärmepumpen aus der EU die volle Grundförderung von 30 %. Dazu kommen ein CO2-Preis von voraussichtlich 55–65 €/t, höhere Übertragungsnetzentgelte und zum 01.01.2027 das Aus für neue R32-Wärmepumpen in Einfamilienhaus-Größe. Wer den Förderantrag noch 2026 oder spätestens bis zum 31.01.2027 stellt, sichert sich die besten Sätze.
Die wichtigsten Termine 2027 im Überblick:
| Termin | Was sich ändert |
|---|---|
| 01.01.2027 | weitere Teile des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zur EU-Gebäuderichtlinie gelten, vor allem für Neubauten und Nichtwohngebäude |
| 01.01.2027 | F-Gase-Verordnung: keine neuen Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Luft-Wasser-Splits bis 12 kW mit R32 |
| 01.01.2027 | CO2-Preis: Korridor 55–65 €/t geplant |
| 01.01.2027 | Übertragungsnetzentgelte +0,68 ct/kWh netto (vorläufig) |
| Januar 2027 | Nachweise zum neuen Einkommensbonus voraussichtlich hochladbar |
| 31.01.2027 | letzter Antragstag für 16 % Klimabonus und 28.000 € Höchstbetrag |
| 01.02.2027 | Klimabonus 12 %, Höchstbetrag 27.250 € |
| 1. Quartal 2027 | Wertschöpfungsbonus: 30 % Grundförderung nur für Wärmepumpen mit EU-Ursprung, sonst 15 %; neue Regel für Ersatzinvestitionen |
| 01.07.2027 | Förderbedingung: Steuerschnittstelle nach § 14a EnWG im Code-of-Conduct-Format, etwa EEBUS |
| 01.08.2027 | Klimabonus 8 %, Höchstbetrag 26.500 € |
Nein, eine funktionierende Heizung musst du auch 2027 nicht austauschen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat zum 29.07.2026 die Betriebsverbote des alten Heizungsgesetzes gestrichen, darunter die Austauschpflicht für Kessel nach 30 Jahren und das Aus für fossile Heizungen Ende 2044; auch die 65-%-Regel für neue Heizungen gilt nicht mehr.
Deine Öl- oder Gasheizung darf also weiterlaufen und repariert werden; weiter gelten die Abgasgrenzwerte, die der Schornsteinfeger misst. Für Heizungen, die bis zum 29.07.2026 eingebaut wurden, gilt auch keine Bio-Treppe.
Den Zeitpunkt wählst du damit selbst, und förderseitig ist er jetzt am günstigsten: Selbstnutzer bekommen beim Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung bei Anträgen bis zum 31.01.2027 noch 16 % Klimabonus zusätzlich zu 30 % Grundförderung.
Bis 31.01.2027 beantragen: 12.880 € statt 11.445 € Zuschuss
Danach sinkt der Klimabonus von 16 % auf 12 % und die förderfähigen Kosten fallen auf 27.250 €. Es zählt der Tag des Antrags, nicht der Einbau. Für den Antrag brauchst du ein Angebot. Hol es dir jetzt kostenlos von Fachbetrieben aus deiner Region.
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Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 % und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 €. Beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung ohne Einkommensbonus sind das 11.445 statt 12.880 € Zuschuss, also 1.435 € weniger.
Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht, nicht die Zusage und nicht der Einbau. Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
| Beispiel (förderfähige Kosten mindestens 28.000 €) | Antrag bis 31.01.2027 | Antrag ab 01.02.2027 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Klimabonus, ohne Einkommensbonus | 46 % = 12.880 € | 42 % = 11.445 € | −1.435 € |
| dazu 30 % Einkommensbonus (Deckel 70 %) | 19.600 € | 19.075 € | −525 € |
| dazu 40 % Einkommensbonus (Deckel 80 %) | 22.400 € | 21.800 € | −600 € |
Die Werte ab Februar gelten für eine Wärmepumpe mit EU-Ursprung oder einen Antrag vor dem Start des Wertschöpfungsbonus. Danach geht es halbjährlich weiter: ab 01.08.2027 gibt es 8 % Klimabonus auf höchstens 26.500 €, ab 01.02.2028 4 % auf 25.750 €, ab 01.08.2028 entfällt der Bonus. Alle Stufen stehen im Ratgeber Förderung sinkt ab 2027.
Plane Puffer ein: Der 31.01.2027 ist ein Sonntag, und die KfW behält sich vor, dem Antragsportal bei Andrang einen virtuellen Warteraum vorzuschalten. Weil vor dem Antrag Angebot, Vertrag mit Förderbedingung und Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegen müssen, lohnt es sich, jetzt kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region zu vergleichen.
Mit dem Wertschöpfungsbonus sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen im Laufe des 1. Quartals 2027 von 30 auf 15 %, und nur Geräte mit Ursprung in der EU bekommen 15 Prozentpunkte dazu. So steht es in den Nummern 8.4.1 c und 8.4.6 der Förderrichtlinie BEG EM; den genauen Starttag und die Nachweisregeln hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht veröffentlicht.
Die KfW spricht von Wärmepumpen, die „innerhalb der EU und deren assoziierten Märkten produziert“ wurden. Für ein Einfamilienhaus geht es um 15 % von 28.000 €, also 4.200 € Zuschuss. Wer vor dem Start beantragt, bekommt die 30 % unabhängig davon, wo das Gerät gebaut wurde. Was über Herkunft und Nachweis bekannt ist, erklärt der Ratgeber Wertschöpfungsbonus.
Nur noch eingeschränkt: Ab dem 1. Quartal 2027 fördert die KfW keine neue Heizung mehr, wenn das Haus bereits von einer Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage versorgt wird, die seit dem 01.01.2008 in Betrieb ist, oder wenn es schon an einem Wärmenetz hängt. Ging die vorhandene Anlage vor 2008 in Betrieb, zählen pauschal nur 25 % der Kosten als förderfähig.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Kombinationen mit fossilen Kesseln: Wer eine Gas- oder Ölheizung mit Solarthermie-Unterstützung hat und den fossilen Kessel ersetzt, bleibt voll förderfähig. Der genaue Starttermin der Regel steht noch aus. Wer eine ältere Wärmepumpe oder Pelletheizung ersetzen möchte, beantragt deshalb besser noch 2026.
Neue Gas- und Ölheizungen bleiben 2027 erlaubt, doch für alle nach dem 29.07.2026 eingebauten Geräte gilt die Bio-Treppe nach § 43 GModG: ab 2029 mindestens 10 % Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Zuschüsse der KfW gibt es für reine Gas- und Ölkessel nicht.
Eine neue Gasheizung kostet laut Verbraucherzentrale im Schnitt 16.000 € inklusive Entsorgung der Altanlage; eine Wärmepumpe ist mit 40 % Einkommensbonus nach Förderung sogar günstiger (Rechnung unten). Für sie fällt kein CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandel an, Bio-Brennstoffe braucht sie nicht. Vermieter tragen bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten, bei Gas auch des Netzentgelts. Mehr im Ratgeber Gasheizung einbauen: Ist das noch erlaubt?.
Der CO2-Preis soll 2027 wie 2026 im Korridor von 55–65 €/t liegen; so sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7869) vor, beschlossen ist er noch nicht. Bei 65 €/t macht der CO2-Preis rund 1,4 ct je kWh Gas und 20,7 ct je Liter Heizöl aus, bei 20.000 kWh Verbrauch laut Verbraucherzentrale 260–310 € (Gas) bzw. 350–410 € (Öl) im Jahr.
Stärker treiben die Energiepreise die Kosten: Heizöl kostete am 02.10.2026 laut TECSON 172,6 ct/l, 83 % mehr als ein Jahr zuvor. Gas-Neukunden zahlen laut Verivox rund 12 ct/kWh nach rund 8 ct Anfang 2026. Der Heizspiegel 2026 erwartet für ein Einfamilienhaus mit 130 m² Heizkosten von 1.300 € mit Wärmepumpe, 1.930 € mit Gas und 2.745 € mit Öl.
Ab 2028 löst der EU-Emissionshandel ETS2 den nationalen CO2-Preis ab; dann bildet sich der Preis am Markt ohne festen Deckel. Was das in Euro heißen kann, zeigt der Ratgeber CO2-Preis beim Heizen.
Zumindest ein Teil der Netzentgelte steigt leicht: Die bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte legen nach den vorläufigen Werten um 0,68 ct/kWh netto zu, weil der Bundeszuschuss von 6,5 auf 5,525 Mrd. € sinken soll. Die Stromsteuer für Haushalte bleibt bei 2,05 ct/kWh, eine Senkung ist nicht beschlossen.
Für Wärmepumpenbesitzer bleibt der Effekt klein: Selbst wenn die 0,68 ct vollständig bei dir ankämen, wären es bei 5.435 kWh Wärmepumpenstrom rund 44 € brutto im Jahr. Fehlt bis zum 07.12.2026 die Rechtssicherheit für den Zuschuss, steigen die Entgelte laut den Übertragungsnetzbetreibern weiter. Gegensteuern kannst du mit einem Wärmepumpentarif (laut Verivox ab rund 20,7 ct/kWh) und den Rabatten nach § 14a EnWG: Modul 1 bringt pauschal 110–190 € im Jahr (Bundesnetzagentur, Stand 2023), bei Modul 2 zahlst du nur 40 % des Arbeitspreises im Netzentgelt.
Für typische Heizungs-Wärmepumpen im Einfamilienhaus ja: Ab dem 01.01.2027 dürfen Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Luft-Wasser-Split-Geräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, R32 liegt bei 675. Bestehende R32-Anlagen dürfen weiterlaufen, gewartet und nachgefüllt werden, und Geräte, die nachweislich vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch eingebaut werden.
Für die Förderung kommt 2028 der nächste Schritt: Ab dem 01.01.2028 bezuschusst die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290, GWP 0,02). Im Test der Stiftung Warentest (Heft 10/2025) arbeiteten alle fünf geprüften Luft-Wasser-Monoblöcke bereits mit R290. Wer jetzt ein Propan-Gerät wählt, ist für beide Stichtage gerüstet. Mehr im Ratgeber Kältemittel R290 vs. R32.
Mit „EU-Heizungsgesetz“ ist meist die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) gemeint, deren Vorgaben Deutschland über das Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzt; die zugehörigen Teile treten am 01.01.2027 in Kraft. Für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser bringen sie keine neue Heizungs- oder Sanierungspflicht.
Laut dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung geht es um Rechenregeln und Vorgaben für Neubauten und Nichtwohngebäude: neue Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren, Effizienzklassen im Energieausweis und Mindeststandards für Nichtwohngebäude, eine Ökobilanz für Neubauten ab 2028 und schrittweise eine Solarpflicht, für neue Wohngebäude ab 2030. Ab dem 01.01.2030 müssen zudem alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein.
2028 startet der EU-Emissionshandel ETS2 für Gas und Heizöl, die KfW fördert nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, und Vermieter neuer Gas- und Ölheizungen tragen die Hälfte von CO2-Kosten und Gas-Netzentgelt. 2029 beginnt die Bio-Treppe mit 10 % für alle Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut wurden.
Für eine Wärmepumpe mit Propan ist keiner dieser Punkte ein Problem. Was bei ihr zählt, ist der sinkende Klimabonus, und den sicherst du dir mit einem frühen Antrag.
Ja, ein Antrag noch 2026 sichert dir drei Vorteile auf einmal: 16 % Klimabonus, 28.000 € förderfähige Kosten und 30 % Grundförderung unabhängig vom Herstellungsort der Wärmepumpe. Den Einbau planst du danach in Ruhe, denn nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit.
Im Beispielhaus (140 m², Baujahr 1970–1990) kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Schnitt 36.400 €. Nach 46 % Förderung bleiben 23.520 €, mit 30 % Einkommensbonus 16.800 € und mit 40 % Einkommensbonus 14.000 €, weniger als eine neue Gasheizung. Die Heizkosten sinken von 2.707 € mit der alten Gasheizung auf 1.359 € im Jahr, nach einer Ölheizung sogar von 3.987 €. Rechne dein Haus im Wärmepumpen-Rechner durch; welche Bausteine dir zustehen, zeigt die Förderübersicht, wie Haushalte mit kleinerem Einkommen auf 80 % kommen, der Ratgeber Einkommensbonus.
So gehst du vor:
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Häufige Fragen
Nein. Für die Fördersätze zählt der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht, nicht der Einbau. Wer bis zum 31.01.2027 beantragt, sichert sich 16 % Klimabonus und 28.000 € förderfähige Kosten und hat nach der Zusage 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Ja, Gas- und Ölheizungen sind nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz weiter erlaubt. Für Geräte, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden, gilt aber die Bio-Treppe: ab 2029 mindestens 10 % Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff, bis 2040 steigend auf 60 %. Zuschüsse der KfW gibt es für reine Gas- und Ölkessel nicht.
Ja. Die Förderrichtlinie BEG EM gilt bis Ende 2030, und der Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 sieht rund 12,56 Mrd. € für die Gebäudeförderung vor (2026: 11,96 Mrd. €), die Schlussabstimmung ist für den 27.11.2026 geplant. Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen bekommen auch 2027 bis zu 80 %, allerdings auf sinkende Höchstbeträge. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Ja. Das Verbot der F-Gase-Verordnung betrifft nur das Inverkehrbringen neuer Geräte ab dem 01.01.2027. Bestehende R32-Anlagen dürfen weiterlaufen, gewartet und nachgefüllt werden, Ersatzteile bleiben erlaubt.
Bei 65 €/t sind es rund 1,4 ct je kWh Gas. Bei 20.000 kWh Verbrauch rechnet die Verbraucherzentrale mit 260–310 € im Jahr. Der Korridor von 55–65 €/t für 2027 steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Bundestag muss ihn noch beschließen.
Einen Starttag gibt es noch nicht. Richtlinie und KfW nennen das 1. Quartal 2027, die Details soll das Bundeswirtschaftsministerium bekanntgeben. Wer vorher beantragt, erhält 30 % Grundförderung unabhängig vom Herstellungsort der Wärmepumpe.
Nein. Die Bio-Treppe nach § 43 GModG gilt nur für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Ältere Heizungen dürfen ohne Bio-Anteil weiterlaufen.