Heizung defekt: Was jetzt zu tun ist – und was Sie nicht überstürzen sollten

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8 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-09-24

Die Heizung ist ausgefallen – was ist jetzt zu tun?

Zuerst prüfen, ob es wirklich ein Defekt ist: Druck am Manometer, Störungsanzeige am Display, Sicherung, Gaszähler, Öltankstand. Viele Ausfälle haben banale Ursachen. Ist es ein echter Schaden, ruf den Notdienst für eine Reparatur oder Überbrückung – aber entscheide nicht am selben Tag über die neue Heizung. Wer unter Zeitdruck unterschreibt, zahlt oft mehrere Tausend Euro zu viel und verliert die Förderung, weil der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt werden muss. Für die Zwischenzeit gibt es Mietheizungen und Notlösungen.

Schritt 1: Die einfachen Ursachen ausschließen

Bevor der Notdienst kommt, lohnen fünf Minuten:

Hilft das nicht, ist es ein Fall für den Fachbetrieb.

Schritt 2: Reparieren oder ersetzen?

Die Entscheidung hängt an drei Fragen:

Wie alt ist die Anlage? Bis etwa 15 Jahre lohnt eine Reparatur meist. Zwischen 15 und 20 Jahren wird es zur Rechenfrage. Über 20 Jahre ist der Ersatz in aller Regel die bessere Investition – schon weil Ersatzteile knapp und teuer werden.

Was kostet die Reparatur? Als Faustregel: Übersteigt sie ein Drittel des Neupreises, lohnt sie bei einer alten Anlage selten.

Ist der Ersatz ohnehin geplant? Dann ist der Defekt der Anlass, ihn vorzuziehen – allerdings geordnet, nicht panisch.

Ein wichtiger Punkt zur Förderung: Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus. Ist der Kessel irreparabel defekt, kann er entfallen. Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen gilt er ohne Altersgrenze, bei Gaszentral- und Biomasseheizungen erst ab 20 Jahren Betriebszeit. Sprich das beim Fachbetrieb an, bevor die alte Anlage entsorgt wird – die Dokumentation des Zustands gehört zum Antrag.

Schritt 3: Die Zwischenzeit überbrücken

Niemand muss frieren, während in Ruhe geplant wird:

Mietheizung. Fachbetriebe und Spezialanbieter vermieten mobile Heizzentralen, die außen aufgestellt und an den Heizkreis angeschlossen werden. Für wenige Wochen ist das die komfortabelste Lösung.

Elektrische Direktheizungen. Heizlüfter oder Ölradiatoren für die wichtigsten Räume. Teuer im Betrieb, aber für zwei Wochen verkraftbar. Achte auf die Absicherung – mehrere Geräte an einem Stromkreis lösen die Sicherung aus.

Notreparatur. Oft lässt sich ein defekter Kessel provisorisch wieder in Betrieb nehmen, auch wenn er nicht mehr effizient läuft. Das nimmt den Zeitdruck aus der Entscheidung.

Warmwasser separat. Ein elektrischer Durchlauferhitzer oder Boiler für die Dusche verschafft Luft.

Schritt 4: Die neue Heizung in Ruhe wählen

Jetzt gilt die normale Reihenfolge, die über die Förderung entscheidet:

  1. Angebote einholen – mindestens drei, mit Heizlastberechnung.
  2. Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen, also unter Vorbehalt der Förderzusage.
  3. Antrag bei der KfW stellen – vor Beginn der Arbeiten.
  4. Umsetzen.

Wer diese Reihenfolge umdreht und erst beauftragt, verliert bei 28.000 € förderfähigen Kosten schnell 12.880 € Zuschuss. Genau deshalb ist der Zeitdruck der größte Feind: Der Notdienst hat oft ein Angebot für einen neuen Kessel dabei, das sich unterschreiben lässt – und damit ist die Förderung weg.

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Was gilt für Mieter?

Fällt die Heizung in einer Mietwohnung aus, ist der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet. Melde den Mangel schriftlich und setze eine angemessene Frist. Während der Heizperiode gilt ein Ausfall als erheblicher Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann; die Höhe hängt vom Einzelfall und der Raumtemperatur ab. Bei Gefahr im Verzug – etwa drohenden Frostschäden – darf der Mieter nach vergeblicher Fristsetzung selbst beauftragen und die Kosten ersetzt verlangen. Im Zweifel lohnt die Rechtsberatung beim Mieterverein, bevor Kosten entstehen.

Fazit: Ruhe bewahren, banale Ursachen ausschließen, überbrücken – und die Entscheidung über die neue Heizung geordnet treffen. Die Überbrückung kostet ein paar hundert Euro, ein übereilter Vertragsabschluss kostet den Förderzuschuss und oft mehrere Tausend Euro Aufpreis.

Quellen und weiterführende Links

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Häufige Fragen

Muss ich bei einer defekten Heizung sofort eine neue kaufen?

Nein, und es ist meist ein teurer Fehler. Wer unter Zeitdruck unterschreibt, zahlt oft mehrere Tausend Euro zu viel und verliert die Förderung, weil der Antrag bei der KfW vor der Auftragsvergabe gestellt werden muss. Für die Zwischenzeit gibt es Mietheizungen, Notreparaturen und elektrische Direktheizungen.

Ab wann lohnt sich die Reparatur einer alten Heizung nicht mehr?

Als Faustregel: Übersteigen die Reparaturkosten ein Drittel des Neupreises, lohnt sich die Reparatur bei einer alten Anlage selten. Bis etwa 15 Jahre Betriebszeit ist eine Reparatur meist sinnvoll, über 20 Jahre ist der Ersatz in der Regel die bessere Investition.

Bekomme ich noch Förderung, wenn die alte Heizung schon kaputt ist?

Die 30 Prozent Grundförderung ja. Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent setzt allerdings eine funktionstüchtige Altanlage voraus und kann bei einem irreparablen Defekt entfallen. Sprechen Sie das mit dem Fachbetrieb ab, bevor die alte Anlage entsorgt wird – der Zustand gehört dokumentiert.

Wie überbrücke ich die Zeit ohne Heizung?

Über eine mobile Mietheizung, die außen aufgestellt und an den Heizkreis angeschlossen wird, über eine Notreparatur des alten Kessels oder über elektrische Direktheizungen in den wichtigsten Räumen. Für Warmwasser hilft ein elektrischer Durchlauferhitzer. Achten Sie bei mehreren Elektrogeräten auf die Absicherung.

Was können Mieter tun, wenn die Heizung ausfällt?

Den Mangel schriftlich beim Vermieter melden und eine angemessene Frist zur Instandsetzung setzen. Während der Heizperiode gilt ein Ausfall als erheblicher Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann. Bei Gefahr im Verzug darf nach vergeblicher Fristsetzung selbst beauftragt werden. Im Zweifel vorher beim Mieterverein beraten lassen.

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