11 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-09-24
Für die meisten Bestandsgebäude ist die Wärmepumpe die wirtschaftlichste Wahl: Wärme kostet mit ihr rund 7,35 Cent je Kilowattstunde, sie wird mit 30 bis 80 % bezuschusst und braucht weder Brennstofflager noch Schornstein. Die Pelletheizung liegt bei den Brennstoffkosten praktisch gleichauf und ist die bessere Wahl, wenn das Haus hohe Vorlauftemperaturen braucht. Fernwärme lohnt sich dort, wo der Arbeitspreis niedrig ist. Gas und Öl sind im Betrieb am teuersten und werden durch CO₂-Preis und Bio-Pflichtanteile weiter verteuert. Seit dem GModG gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr – die Entscheidung ist rein wirtschaftlich.
Diese Tabelle rechnet den Brennstoffpreis auf die tatsächlich im Haus ankommende Wärme um, also inklusive der Verluste des Wärmeerzeugers:
| System | Preis Energieträger | Nutzungsgrad / JAZ | Kosten je kWh Wärme |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 25 ct/kWh Strom | JAZ 3,4 | 7,35 ct |
| Pelletheizung | – | – | 7,54 ct |
| Fernwärme | stark regional | – | 8–20 ct |
| Gasheizung | 11,93 ct/kWh | 85 % | 14,04 ct |
| Ölheizung | 17,4 ct/kWh | 80 % | 21,75 ct |
| Nachtspeicher | 35 ct/kWh | 100 % | 35 ct |
| Infrarot / Elektro | 36 ct/kWh | 100 % | 36 ct |
Zwei Dinge fallen auf: Wärmepumpe und Pellets liegen praktisch gleichauf, und Stromdirektheizungen kosten das Vier- bis Fünffache davon.
| System | Investition komplett | Förderung |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 21.000–54.000 € (Ø 36.400 €) | 30–80 % |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | 25.000–45.000 € | 30–80 % |
| Pelletheizung | – | 30–80 % plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag |
| Fernwärmeanschluss | meist niedrig, netzabhängig | 30–80 % |
| Gasheizung | 6.000–9.000 € | keine |
| Infrarotheizung | einige hundert Euro je Raum | keine |
Der Vergleich ist erst dann fair, wenn man die Förderung einrechnet. Eine Wärmepumpe für 36.400 € kostet nach 46 % Zuschuss noch 23.520 € – eine neue Gasheizung 6.000 bis 9.000 € ohne jeden Zuschuss. Die Mehrinvestition beträgt also rund 16.000 €, nicht 30.000 €.
Alle klimafreundlichen Systeme – Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie, Wärmenetzanschluss – werden im KfW-Programm 458 nach demselben Schema gefördert:
Drei Fristen solltest du kennen: Der Klimabonus sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028. Die Höchstkosten sinken ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €. Und der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Saniert oder Baujahr ab 1995, Vorlauf unter 55 Grad → Wärmepumpe. Keine Diskussion: niedrigste Betriebskosten, höchste Förderung, kein Brennstoff.
Unsaniert, Vorlauf über 65 Grad, Heizkörper bleiben → Pelletheizung oder Fernwärme. Beide liefern hohe Temperaturen ohne Effizienzverlust. Details im Pelletvergleich.
Nachtspeicher oder Elektroheizung vorhanden → Wärmepumpe, und zwar dringend. Hier sind die Einsparungen mit 3.300 bis 5.000 € im Jahr am größten. Siehe Nachtspeicher ersetzen und Elektroheizung ersetzen.
Ölheizung vorhanden → Wärmepumpe. Bei 174 ct/l Heizöl spart der Wechsel rund 2.400 € im Jahr, der Klimabonus gilt ohne Altersgrenze. Siehe Ölheizung ersetzen.
Gasheizung jünger als 15 Jahre, Vorlauf hoch → Hybridlösung prüfen oder abwarten. Siehe Hybridheizung.
Wärmenetz im Ausbaugebiet → Angebot einholen und gegenrechnen. Siehe Fernwärme oder Wärmepumpe.
Ferienhaus, selten genutzt → Infrarot. Der einzige Fall, in dem Stromdirektheizung wirtschaftlich ist. Siehe Infrarot oder Wärmepumpe.
Mehrfamilienhaus, Gewerbe, ganzjährige Wärmeabnahme → Wärmepumpe, bei sehr hohem gleichmäßigem Strombedarf auch Brennstoffzelle prüfen.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, sind die pauschale 65-%-Erneuerbare-Pflicht und die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt.
Dafür greifen ab 2029 Bio-Pflichtanteile für neu eingebaute fossile Heizungen: beginnend bei 10 %, ansteigend bis 100 % im Jahr 2045. Ab 2028 müssen Vermieter, die fossil einbauen, die Hälfte der CO₂-Kosten und Bio-Mehrkosten selbst tragen. Der ganze Stand steht im Ratgeber GModG 2026 statt GEG.
Fazit: Ohne gesetzlichen Zwang entscheidet die Wirtschaftlichkeit – und die spricht in den meisten Bestandsgebäuden für die Wärmepumpe, weil sie die niedrigsten Betriebskosten mit der höchsten Förderung verbindet. Die Ausnahmen sind klar umrissen: hohe Vorlauftemperaturen ohne Sanierungswillen, günstige Fernwärme vor der Tür oder ein Gebäude, das kaum geheizt wird. Was für dein Haus herauskommt, zeigt der Wärmepumpen-Rechner in einer Minute.
Häufige Fragen
Wärmepumpe und Pelletheizung liegen praktisch gleichauf: 7,35 Cent je Kilowattstunde Wärme bei der Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,4, 7,54 Cent bei Pellets. Gas kostet 14,04 Cent, Heizöl 21,75 Cent und Stromdirektheizungen 35 bis 36 Cent je Kilowattstunde Wärme.
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 sind sowohl die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht als auch die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel entfallen. Die Entscheidung ist damit rein wirtschaftlich.
Wärmepumpen, Pellet- und Biomasseheizungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Alle erhalten 30 Prozent Grundförderung plus bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 Prozent. Gas- und Ölheizungen sowie Stromdirektheizungen werden nicht gefördert.
Vor der Auftragsvergabe. Der übliche Weg: Angebote einholen, Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen, Antrag bei der KfW stellen, dann bauen. Wer zuerst beauftragt, verliert den Zuschuss – bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das schnell 12.880 Euro.
Für unsanierte Gebäude, die im Winter über 65 Grad Vorlauftemperatur brauchen und deren Heizkörper nicht getauscht werden sollen – dort passen Pelletheizung oder Fernwärme besser. Außerdem für Ferien- und Wochenendhäuser mit sehr wenigen Heiztagen, wo eine Infrarotheizung wirtschaftlicher ist.