Kommunale Wärmeplanung: Was der Wärmeplan für dich heißt

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8 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-02

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer?

Die kommunale Wärmeplanung zeigt dir, welche Wärmeversorgung deine Gemeinde für deine Straße langfristig vorsieht, verpflichtet dich aber zu nichts. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) nennt sie ausdrücklich eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung“, und aus der Einteilung in ein Gebiet „entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen“. Für deine Heizungsentscheidung ist der Plan eine Orientierung: Er zeigt, ob ein Wärmenetz kommen könnte, wie es um das Gasnetz steht und wo Wärmepumpen die passende Lösung sind.

Dafür teilt die Gemeinde ihr Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, und zwar für die Jahre 2030, 2035 und 2040 (§ 18 WPG). Grundlage sind eine Bestandsanalyse des heutigen Wärmebedarfs und eine Potenzialanalyse, etwa für Abwärme, Geothermie oder Flusswärme.

Welche Fristen gelten für die Wärmepläne?

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30.06.2026 erstellen, alle anderen Gemeinden haben bis zum 30.06.2028 Zeit (§ 4 WPG).

Maßgeblich ist die Einwohnerzahl am 01.01.2024. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Fertige Pläne müssen spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden (§ 25 WPG). Einige Städte waren schon früher fertig:

Erlaubt heißt nicht günstig: Vergleiche die Wärmepumpe mit einer neuen Gasheizung

Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 steigende Bio-Anteile, und der CO2-Preis steigt weiter. Die Wärmepumpe wird mit bis zu 70 % gefördert, bei geringem Einkommen mit bis zu 80 %. Hol dir kostenlose Angebote und vergleiche schwarz auf weiß.

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Wo finde ich den Wärmeplan für meine Adresse?

Den Wärmeplan veröffentlicht deine Stadt oder Gemeinde, meist auf ihrer Website und oft als interaktive Karte mit Adresssuche.

Findest du für deine Gemeinde nichts, frag beim Bauamt, beim Klimaschutzmanagement oder bei den Stadtwerken nach. In Gemeinden bis 100.000 Einwohner muss der Plan spätestens am 30.06.2028 vorliegen.

Was bedeuten Eignungsgebiet und Prüfgebiet?

Ein Eignungsgebiet zeigt, welche Wärmeversorgung sich dort voraussichtlich am besten eignet, in einem Prüfgebiet kann die Gemeinde das noch nicht festlegen.

Das WPG unterscheidet vier Arten von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten (§ 3 WPG), viele Städte sprechen von Eignungsgebieten:

GebietstypWas er bedeutet
WärmenetzgebietEin Wärmenetz besteht oder ist geplant und soll einen erheblichen Teil der Gebäude versorgen, unterteilt in Verdichtungs-, Ausbau- und Neubaugebiete
WasserstoffnetzgebietEin Wasserstoffnetz besteht oder ist geplant und soll einen erheblichen Teil der Gebäude zum Heizen versorgen
Gebiet für die dezentrale WärmeversorgungDie Gebäude sollen überwiegend nicht über ein Wärme- oder Gasnetz versorgt werden, sondern mit eigener Heizung, etwa einer Wärmepumpe
PrüfgebietDie Umstände sind noch nicht ausreichend bekannt, oder ein großer Teil soll anders versorgt werden, etwa mit grünem Methan

Für jedes Gebiet bewertet die Gemeinde in vier Eignungsstufen, ob eine Versorgungsart im Zieljahr sehr wahrscheinlich geeignet, wahrscheinlich geeignet, wahrscheinlich ungeeignet oder sehr wahrscheinlich ungeeignet ist (§ 19 WPG). München zeigt in seinen Karten sogar, welche Art von Wärmepumpe an einer Adresse passt, und stellt klar, dass der Wärmeplan keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer darstellt, ein bestimmtes Heizsystem einzubauen oder zu nutzen.

Muss ich wegen des Wärmeplans meine Heizung tauschen?

Nein, der Wärmeplan löst keine Austausch- oder Anschlusspflicht aus, auch nicht, wenn die Gemeinde dein Grundstück später förmlich als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiet ausweist.

Für diese förmliche Ausweisung nach § 26 WPG stellt § 27 WPG klar, dass sie „keine Pflicht“ bewirkt, „eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen“. Früher war das anders: Nach dem GEG 2024 hätte eine solche Ausweisung die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen vorzeitig ausgelöst. Diese Kopplung ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) seit dem 29.07.2026 entfallen. Deine funktionierende Heizung darf also weiterlaufen, und beim Tausch entscheidest du frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder einer neuen Gasheizung, die dann allerdings der Bio-Treppe unterliegt. Was eine neue Gasheizung heute kostet und welche Pflichten auf dich zukommen, steht im Ratgeber Gasheizung einbauen: erlaubt, aber teuer?.

Wird mein Gasnetz abgeschaltet?

Langfristig ist das möglich, aber nicht über Nacht: Die Bundesnetzagentur erwartet, dass „ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt werden“ wird, und lässt die Netzbetreiber ihre Gasnetze deshalb in der Regel bis 2045 abschreiben.

Der Wärmeplan ist dafür der beste Frühindikator. Netzbetreiber müssen der Gemeinde unaufgefordert mitteilen, sobald sie beschließen, in Gebieten den Neuanschluss oder die Versorgung mit Gas einzuschränken oder einzustellen, und diese Information fließt in die Planung ein (§ 28 WPG). Liegt deine Adresse in einem Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung, sieht der Plan dort überwiegend keine Versorgung über ein Gas- oder Wärmenetz vor. Auch Versorger stellen sich darauf ein: Die MVV in Mannheim ↗ schreibt, das GModG werde nichts daran ändern, dass es zu Stilllegungen von Gasverteilnetzen oder Teilen davon kommen wird. Was beim Abklemmen deines eigenen Anschlusses zu tun ist und was es kostet, steht im Ratgeber Gasanschluss stilllegen.

Wie lange vorher muss ich über eine Gasnetz-Stilllegung informiert werden?

Feste Fristen dafür soll erst das sogenannte Gaspaket bringen, eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die noch nicht verabschiedet ist (Stand 02.10.2026).

Der Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/5440, erste Lesung am 23.04.2026) sieht vor:

Bis zur Verabschiedung kann sich an diesen Punkten noch etwas ändern.

Gibt es einen Anschlusszwang an die Fernwärme?

Nicht durch den Wärmeplan: Einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme kann nur deine Gemeinde per Satzung auf Grundlage des Landesrechts anordnen, ausdrücklich auch zum Klimaschutz (§ 109 GModG).

Ob für deine Straße eine solche Satzung gilt, erfährst du bei der Gemeinde. Wichtig für Wärmepumpen: Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) vom April 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass Häuser mit vorhandener Wärmepumpe in der Regel nicht zum Anschluss gezwungen werden können. Wer erst nach Erlass einer Satzung umsteigen will, hat danach in den meisten Fällen Anspruch auf eine Befreiung, in Bayern und Brandenburg sieht schon das Landesrecht solche Ausnahmen vor. Das Gutachten ist die Rechtsauffassung eines Branchenverbands, kein Urteil, und stammt aus der Zeit vor dem GModG. Prüfe im Einzelfall die Satzung deiner Gemeinde.

Darf ich im Fernwärmegebiet eine Wärmepumpe einbauen?

Ja, auch in einem Wärmenetzgebiet darfst du eine Wärmepumpe einbauen, und die KfW fördert sie dort genauso wie überall sonst.

Weder WPG noch GModG schreiben dir in einem Fernwärme-Eignungsgebiet eine bestimmte Heizung vor. Ob Fernwärme oder Wärmepumpe günstiger ist, hängt von deinem Netz ab, im Durchschnitt liegt die Fernwärme laut Heizspiegel 2026 aber deutlich höher: Für eine 70-m²-Wohnung erwartet er 2026 Heizkosten von 1.310 € mit Fernwärme und 735 € mit Wärmepumpe, für ein Einfamilienhaus mit 130 m² 2.055 € gegenüber 1.300 €. Den Vergleich mit Anschlusskosten und Preisklauseln findest du im Ratgeber Fernwärme oder Wärmepumpe.

Soll ich mit dem Heizungstausch auf den Wärmeplan warten?

Nein, auf den Wärmeplan musst du nicht warten: Eine Wärmepumpe darfst du grundsätzlich in jedem Gebiet einbauen, sie wird überall gleich gefördert, und wer bis zum 31.01.2027 beantragt, bekommt den höchsten Zuschuss.

Im Standardbeispiel (Einfamilienhaus mit 140 m², Luft-Wasser-Wärmepumpe für 36.400 €, Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung) zahlt die KfW bei einem Antrag bis zum 31.01.2027 12.880 €, ab dem 01.02.2027 nur noch 11.445 €, also 1.435 € weniger. Mit Einkommensbonus sind bis zu 22.400 € möglich. Danach sinkt der Klimabonus halbjährlich weiter, bis er ab dem 01.08.2028 ganz wegfällt, mehr dazu unter Förderung sinkt 2027. Gegenüber der alten Gasheizung spart die Wärmepumpe im Beispiel 1.348 € Energiekosten pro Jahr.

Warten kann sich nur lohnen, wenn in deiner Straße konkret ein Wärmenetz gebaut wird und der Anschluss bald möglich ist. Dann frag beim Betreiber nach Anschlusskosten, Arbeitspreis und Zeitplan und vergleiche mit der Wärmepumpe. Was dein Bundesland und deine Kommune zusätzlich anbieten, steht auf unseren Länderseiten, etwa für Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin. Alle Länder findest du in der Förderübersicht. Deine Ersparnis rechnest du im Wärmepumpen-Rechner aus, und im Wärmepumpen-Check kannst du kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region vergleichen.

Quellen und weiterführende Links

Häufige Fragen

Ist der Wärmeplan rechtlich verbindlich?

Nein, das Wärmeplanungsgesetz bezeichnet die Wärmeplanung als rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Weder der Plan noch eine spätere Gebietsausweisung verpflichten dich zu einer bestimmten Heizung. Verbindlich wird nur eine eigene Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang nach Landesrecht.

Kann ich gegen die Einteilung meines Grundstücks vorgehen?

Einen Anspruch auf eine bestimmte Einteilung gibt es nicht (§ 18 WPG). Städte wie München und Hamburg haben ihre Entwürfe aber öffentlich vorgestellt und Stellungnahmen eingeholt. Da die Einteilung dich zu nichts verpflichtet, ist sie vor allem eine Information für deine eigene Planung.

Was bedeutet das Zieljahr im Wärmeplan?

Das Zieljahr ist das Jahr, in dem die Wärmeversorgung spätestens treibhausgasneutral sein soll. Bundesweit ist das 2045, die Länder dürfen ein früheres Zieljahr festlegen (§ 1 WPG). Hamburg und Mannheim, das dem Landesrecht Baden-Württembergs folgt, planen mit 2040.

Wie oft wird der Wärmeplan aktualisiert?

Spätestens alle fünf Jahre muss die Gemeinde den Plan überprüfen und bei Bedarf fortschreiben (§ 25 WPG). Prüfgebiete können dabei einem anderen Gebietstyp zugeordnet werden. München aktualisiert die Karte seiner Eignungsgebiete in der Regel sogar jährlich.

Wird der Anschluss an die Fernwärme auch gefördert?

Ja, die KfW fördert den Anschluss an ein Wärmenetz mit 30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimabonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, zusammen höchstens 70 % und mit dem höchsten Einkommensbonus 80 %. Vergleiche vorher die laufenden Kosten: Laut Heizspiegel 2026 ist Fernwärme im Schnitt deutlich teurer als eine Wärmepumpe.

Was passiert in einem Prüfgebiet mit meiner Gasheizung?

Erst einmal nichts: Ein Prüfgebiet heißt nur, dass die Gemeinde die künftige Versorgung noch nicht festlegen kann, etwa weil sie prüft, ob dort grünes Methan infrage kommt. Deine Gasheizung darf weiterlaufen. Musst du ohnehin tauschen, bist du mit einer Wärmepumpe von dieser Entscheidung unabhängig.

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